Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 9.9.1 Satzung |
Eingereicht durch: | AK Binarität im fzs auflösen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.02.2021, 20:50 |
SÄ-A7: Begriffsbestimmung "FINTA-Personen"
§
Einfügen eines neuen Paragraphen
Aktuelle Fassung
-
geänderte Fassung
Begründung
Wir halten es für zweckmäßig, das Akronym FINTA an einer Stelle in der
Satzung zu definieren. Da sich der fzs gegen Queerfeindlichkeit in Form von
Absprechen des Selbstbestimmungsrechts (https://www.fzs.de/2020/07/10/gegen-
jede-queerfeindlichkeit/ ) ausgesprochen hat, wird das Recht auf
Selbstdefinition an dieser Stelle besonders hervorgehoben.
Auswirkung:
Die Zugehörigkeit zu der Gruppe FINTA richtet sich nach der Selbstbezeichnung
der Personen. Es besteht die Möglichkeit, dass Personen das bewusst ausnutzen,
um Quotierungsregelungen und Maßnahmen zu Förderung von FINTA-Personen zu
umgehen.
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