Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Strukturelle Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Iris Kimizoglu |
Beschlossen am: | 06.03.2021 |
Basierend auf: | Str-A1: Leitfaden "hürdenarme" Sprache |
Leitfaden "hürdenarme" Sprache
Beschlusstext
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) versteht sich als
inklusiver Verband. In diesem Sinne werden beständig neue Maßnahmen
ausgelotet,
um allen Mitgliedern die Teilhabe gleichermaßen zu ermöglich. Mit diesem
Leitfaden soll die Teilhabe-Möglichkeit für Menschen gestärkt werden.
Hürdenarme
Sprache hilft allen Menschen, Texte besser zu verstehen.
Insbesondere unterstützt hürdenarme Sprache
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten,
- Menschen, die nicht so gut lesen können,
- Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen.
- Menschen, die neu im Verband sind.
- Menschen, die anderen Studiengängen als dem eigenen angehören.
Viele Menschen haben Probleme damit, komplizierte Sprache zu verstehen. Gründe
dafür sind
beispielsweise:
- Fremd-Wörter,
- Fach-Wörter,
- Lange/verschachtelte Sätze.
Regeln für den fzs, die unbedingt einzuhalten
sind
1.1Regeln für den fzs, die unbedingt
einzuhalten sind
Übersichtlicher Text. Das enthält einen logischen Aufbau, schrittweise
Informationen, kleine Absätze, wichtige Aussagen sind hervorgehoben,
Zwischenüberschriften. Inhaltliche Trennung von Antrag und Begründung. Der
Antrag umfasst die Forderungen. Die Begründungen erklären die Forderungen.
Einfache Wortwahl, wo möglich.
Verzicht auf Fach- und Fremdwörter. Bei Nutzung immer erklären.
Wortwahl in Bezug auf das gleiche Ding nicht wechseln.
Kurze Wörter.
Hinweis: Lange Wörter können durch Binde-Striche lesbarer gemacht werden.
Beispiel: Änderungs-Antrag statt Änderungsantrag
Auf Abkürzungen möglichst verzichten. Bei erstmaliger Nutzung Einführung der
der
Abkürzungen.
Konjunktive, Genitive vermeiden.
Arabische Zahlen verwenden.
Sonderzeichen vermeiden oder ausschreiben, wo möglich.
Kurze Sätze. Verwende möglichst nur Hauptsätze, oder einen Hauptsatz mit
einem Nebensatz. VermeideSchachtelsätze.
Klare Aussage. Vermeide unnötige Beiwörter (ein ‚wunderbarer‘ Zufall),
Füllwörter (nun, wohl, selbstredend), Ironie (‚wie witzig!‘) , Rede-
Wendungen und bildliche Sprache.
Lasse den Text prüfen. Wenn Prüfenden etwas unverständlich ist, ändere den
Text nochmal.
Ähnliche Regeln sollen in Zukunft auf alle Publikationen des Verbandes
angewendet werden. Um das zu erarbeiten, soll sich ein Arbeitskreis gründen.
Begründung
Der fzs versteht sich als inklusiver Verband. Seine Mitglieder haben ein Recht
darauf, dass ihnen alle Informationen verständlich vermittelt werden.
Zukünftig wird hier ein Leitfaden zur hürdenarme Sprache stehen. Dieser wird
zur Zeit ausgearbeitet.
Beschluss der 65. außerordentlichen Mitgliederversammlung
1. Veranstaltungsunabhängig sollen alle Anträge gemäß des Leitfadens
„hürdenarme
Sprache“ verfasst sein.
2. Der besagte Leitfaden wird spätestens zur nächsten Mitgliederversammlung
erarbeitet. So kann der Leitfaden zur nächsten MV durch die Mitglieder des
Verbandes getestet werden.
3. Auf der nächsten MV wird der Leitfaden abgestimmt. So wird ermöglicht, dass
mit den Erfahrungen der Probephase notwendige Änderungen vorgenommen werden
können. Zudem ist es vorteilhaft, dass das Feedback durch die MV sehr groß ist
(aufgrund der hohen Teilnehmendenzahl an MVen).
4. Das Antidis-Team und der Vorstand sollen mit Verfasser:innen von Anträgen in
Kontakt treten, sofern Anträge stark vom Leitfaden abweichen. Gemeinsam soll
besprochen werden, ob und inwiefern Anträge noch einmal im Sinne der
Barrierefreiheit nachgebessert werden können.
5. In der Vergangenheit ist immer mal wieder Unmut entstanden.
Änderungsanträge
zum Sprachstil wurden als nervig empfunden, obwohl sie lediglich die
Verständlichkeit und somit Teilhabe erhöhen sollten. Redaktionelle Änderungen
wie Komma-Setzungen etc. sollen künftig direkt von der Geschäftsstelle
übernommen werden. Damit wird einerseits vermieden, dass dies Zeit auf den MVen
verschlingt. Andererseits führt dies im Idealfall dazu, dass Vorwürfe der
„Besserwisserei“ (etc.) nicht aufkommen können – eben weil die
Antragsstellenden
nicht mit redaktionellen Änderungen befasst sind.