§ 3 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Ergänze zwischen "Frauen" und "sein": "und mindestens 60% FINT Personen"
Der Satz lautet nun wie folgt:
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich mindestens vier Antidiskriminierungsbeauftragte, darunter müssen mindestens zwei Frauen und mindestens 60% FINT Personen sein.
Antrag: | Stärkung und Klarifizierung von Rechten Betroffener Personen |
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Eingereicht durch: | Maike Schökel |
Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Eingereicht: | 24.10.2020, 22:14 |
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