Veranstaltung: | 64. Mitgliederversammlung |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 9.2.2. Finanzordnung |
Eingereicht durch: | Vorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.08.2020, 13:36 |
FO-A2: Betriebsmittelrücklagen ermöglichen
§
6 Abs.2
Aktuelle Fassung
(2) Die Rücklagen dürfen einen Gesamtbetrag von 35.000 Euro nicht
überschreiten.
geänderte Fassung
(2) Die Rücklagen werden in die freie Rücklage und die Betriebsmittelrücklage
unterschieden.
(3 neu) Die freie Rücklage darf einen Gesamtbetrag von 10% der
Jahresmitgliederbeiträge nicht überschreiten.
(4 neu) Die Betriebsmittelrücklage soll eine angemessene Höhe, die sich aus
den regelmäßigen Verpflichtungen des Verbandes ergibt, nicht unterschreiten.
Begründung
Die bisherige Regelung der Rücklagen verhindert, dass ein wachsender Verein
auch wachsende Rücklagen aufbaut. Nicht zuletzt um persönliche Haftung
auszuschließen sollte der Verein aber über eine Betriebsmittelrücklage
verfügen, die auch im Falle einer finanziellen Krise gewährleistet, dass alle
vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Dies ist nicht zuletzt auch
aus Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiter*innen geboten.
Änderungsanträge
- Ä1 (AStA Universität Mainz, Eingereicht)
Kommentare