Veranstaltung: | 64. Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9.2.4. Antidiskriminierungsvorschrift |
Eingereicht durch: | Ausschuss Sozialpolitik |
Status: | Eingereicht (Vertagt von 63. MV) |
Eingereicht: | 07.08.2020, 17:45 |
AV-A1: Hürdenarme Sprache
§
§4 Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung
Aktuelle Fassung
§4 Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung
(1) Zur Erreichung dieser Ziele werden strukturelle Hindernisse für die
Beteiligung konsequent vermieden oder abgebaut. Insbesondere haben der Vorstand
und die Antidiskriminierungsbeauftragten dafür Sorge zutragen, dass
a) grundsätzlich
(i) Veranstaltungen, Treffen usw. in rollstuhlgerechten und barrierenarmen
Räumen stattfinden,
(ii) rollstuhlgerechte Zugänge gekennzeichnet sind,
(iii) notwendige technische Gerätschaften (z.B. Mikrophone) und Materialien
auch für Rollstuhlfahrer*innen erreichbar sind und
(iv) auf Mitgliederversammlungen eine Kinderbetreuung vorhanden ist und
b) ...
geänderte Fassung
§4 Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung
(1) Zur Erreichung dieser Ziele werden strukturelle Hindernisse für die
Beteiligung konsequent vermieden oder abgebaut. Insbesondere haben der Vorstand
und die Antidiskriminierungsbeauftragten dafür Sorge zutragen, dass
a) grundsätzlich
(i) Veranstaltungen, Treffen usw. in rollstuhlgerechten und barrierenarmen
Räumen stattfinden,
(ii) rollstuhlgerechte Zugänge gekennzeichnet sind,
(iii) notwendige technische Gerätschaften (z.B. Mikrophone) und Materialien
auch für Rollstuhlfahrer*innen erreichbar sind, und
(iv) auf Mitgliederversammlungen eine Kinderbetreuung vorhanden ist und
(v) veranstaltungsunabhängig alle Anträge gemäß des Leitfadens "hürdenarme
Sprache" verfasst sind und
b) ...
Begründung
Der fzs versteht sich als inklusiver Verband. Seine Mitglieder haben ein Recht
darauf, dass ihnen alle Informationen verständlich vermittelt werden. Durch
Fachsprache, juristische Ausdr+cke, lange und komplizierte Sätze (etc.) werden
Menschen immer wieder teilhabebeeinträchtigt.Teilhabeeinträchtigungen
entstehen für manche Menschen dann, wenn sie aufgrund komplizierter Sprache die
Texte nicht verstehen. Eine möglichst barrierefreie Sprache ist ein
entscheidender Schlüssel dazu, die Teilhabe am Verband zu erleichtern. Es liegt
im Interesse des Verbandes, dass alle Mitglieder gut informiert und
selbstständig teilnehmen können.
Der Ausschuss Sozialpolitik erstellt auf jeder Mitgliederversammlung (MV) eine
soziale Umfrage. Insbesondere die Umfrage zur letzten MV hat ergeben, dass eine
Notwendigkeit zur Erweiterung der Antidiskriminierungsvorschrift besteht. Um die
Anonymität der Befragten zu wahren, können wir nicht näher auf die
Umfrageergebnisse eingehen.
Der Ausschuss Sozialpolitik schlägt als Verfahren folgendes vor:
1. Die Änderung der Antidiskriminierungsvorschrift tritt sofort in Kraft,
sodass alle zur Verwendung hürdenarmer Sprache angehalten sind.
2. Der besagte Leitfaden wird spätestens bis zur nächsten
Mitgliederversammlung erarbeitet. So kann der Leitfaden zur nächsten MV durch
die Mitglieder des Verbandes getestet werden.
3. Auf der nächsten MV wird der Leitfaden abgestimmt. So wird ermöglicht, dass
mit den Erfahrungen der Probephase notwendige Änderungen vorgenommen werden
können. Zudem ist es vorteilhaft, dass das Feedback durch die MV sehr groß ist
(aufgrund der hohen Teilnehmendenzahl an MVen).
4. In der Vergangenheit ist immer mal wieder Unmut entstanden.
Änderungsanträge zum Sprachstil wurden als nervig empfunden, obwohl sie
lediglich die Verständlichkeit und somit Teilhabe erhöhen sollten.
Redaktionelle Änderungen wie Komma-Setzungen etc. sollen künftig direkt von
der Geschäftsstelle übernommen werden. Damit wird einerseits vermieden, dass
dies Zeit auf den MVen verschlingt. Andererseits führt dies im Idealfall dazu,
dass Vorwürfe der "Besserwisserei" (etc.) nicht aufkommen können - eben weil
die Antragsstellenden nicht mit redaktionellen Änderungen befasst sind.
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