Veranstaltung: | 64. Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9.1. Satzung |
Eingereicht durch: | Marvin Bielicki (Antidiskriminierungsbeauftragte:r) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.08.2020, 15:27 |
Str-A5: Mehrheitsregelungen Transparent erklären
Antragstext
§ 48
Füge ein nach (4) als (5): “Zu Beginn jeder entscheidungsbefugten Gremiensitzung
sind die Bedeutungen und Funktionsweisen der Mehrheiten, insbesondere die
Auswirkungen einer Enthaltung, den Teilnehmer*innen zu erläutern.”
Begründung
Erläuterung zur Änderung
§ 48
(5) Vor allem auf Mitgliederversammlungen und AS-Sitzungen soll erklärt werden,
was welche Stimme konkret bedeutet und welcher Antrag welche Mehrheit benötigt.
Ein Beispiel dafür: durch die Eigenheit der Satzung ist bei einer 2/3 Mehrheit
eine Enthaltung gleich einer Nein-Stimme.
Begründung
Die Mehrheitsvorschriften in der Satzung sind sehr kompliziert dargestellt, was
insbesondere für Enthaltungen gilt. Bezüglich der 2/3-Mehrheit beispielsweise
sind die Vorschriften so formuliert, dass eine Enthaltung im Ergebnis einer
Nein-Stimme gleichkommt. Eine Delegation, die keinerlei Erfahrung innerhalb des
Verbands hat, könnte unter Umständen in einer Abstimmung sich enthalten, weil
sie sich nicht genug mit dem Sachverhalt auskennt und sich kein Urteil erlauben
möchte. Durch dieses Verhalten würde sie, wie bereits dargestellt, praktisch
mit “Nein” stimmen, ohne dies eigentlich zu wollen. Das Wissen darum schafft
ein massives Ungleichgewicht und - die Geschäftsordnungsschlachten sind ein
altbekanntes Problem - kann also ausgenutzt werden. Um dies zumindest
abzumildern und um Klarheit zu schaffen, sind vor jeder entscheidungsbefugten
Gremiensitzung, wie beispielsweise solchen des Ausschusses der
Student*innenschaften und der Mitgliederversammlung, die besagten Vorschriften
zu erläutern und die Folgen der jeweiligen Abstimmungen klarzustellen.
Änderungsanträge
- Ä1 (AStA Landau, Eingereicht)
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