Veranstaltung: | 64. Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9.2.2. Finanzordnung |
Eingereicht durch: | Vorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.08.2020, 13:51 |
FO-A1: Referent*innen mit 450€ vergüten
§
11 Abs. 2
Aktuelle Fassung
(2) Die Vergütung für Vorstandsmitglieder beträgt 900 Euro pro Monat.
Finanzielle Aufwendungen zum Erhalt der Immatrikulation werden den
Vorstandsmitgliedern erstattet falls keine Befreiung möglich ist. Die
Vergütung für Referent*innen beträgt 350 Euro pro Monat.
geänderte Fassung
(2) Die Vergütung für Vorstandsmitglieder beträgt 900 Euro pro Monat.
Finanzielle Aufwendungen zum Erhalt der Immatrikulation werden den
Vorstandsmitgliedern erstattet falls keine Befreiung möglich ist. Die
Vergütung für Referent*innen beträgt 450 Euro pro Monat.
Begründung
Eine Vergütung von 350€ pro Monat erscheint uns ungünstig gelegen: Es
übersteigt deutlich die Übungsleiter*innenpauschale von 200€, die steuerfrei
und ohne Sozialabgaben gewährt werden könnte. Gleichzeitig ist sie aber noch
deutlich unter den 450€, die eine geringfügige Beschäftigung zumeist
einbringt.
Wir sind der Auffassung, dass diese Regelung die Nachteile beider
Vergütungsmodelle vereint und daher eine Auflösung in die eine oder andere
Richtung wünschenswert erscheint. Da uns wichtig ist, dass die Referent*innen
in die tägliche Verbandsarbeit integriert werden können, erscheint uns der
höhere Betrag auch sachlich angemessener. Außerdem ist die Regelung von 350€
eine ganze Weile nicht mehr an die Lohn- und Preisentwicklung angeglichen
worden.
Zuletzt stünde noch die Alternative im Raum, die Regelungen dieses Absatzes an
einen externen Wert zu knüpfen, zum Beispiel 72 bzw. 36 Stunden im Tarifvertrag
TV Stud III. Dies würde jedoch derzeit zu unerwünschten Nebeneffekten führen,
nämlich die Überschreitung der geringfügigen Beschäftigung ab Januar 2021
bei Referent*innen.
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