Veranstaltung: | 64. Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9.1. Satzung |
Eingereicht durch: | Marvin Bielicki (Antidiskriminierungsbeauftragte:r) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.08.2020, 15:27 |
SÄ-A3: Sichtbarmachung ALLER marginalisierten, benachteiligten und diskriminierten Gruppen in allen Gremien
Antragstext
§ 4
Füge ein nach (2) als (3): “Bei der Besetzung aller Gremien und Positionen
ist darauf zu achten, dass marginalisierte, benachteiligte und diskriminierte
Gruppen in besonderem Maße berücksichtigt und repräsentiert werden.”
Ändere (3) (Alt) in (4).
Begründung
Erläuterung zu der Änderung
§ 4
Der neue Absatz soll dafür sorgen, dass tatsächlich alle und nicht nur
bestimmte Gruppierungen allgemein bei Besetzungen und Wahlen berücksichtigt
werden sollen. Das gilt für alle Gremien und Positionen wie den Vorstand, die
Ausschüsse, die Arbeitskreise und das Antidiskriminierungsteam.
Begründung
Die Gesellschaft besteht nicht nur aus einer Gruppe, sondern ist vielseitig,
soviel ist bekannt. Dennoch, würde ein Schluss von Gremien und
Entscheidungstreffer*innen auf die Gesellschaft gemacht werden, entstünde ein
völlig anderes Bild. Aus diesem Grund gibt es bereits in der Satzung zahlreiche
Regelungen, um den Zugang zu bestimmten Gremien für bestimmte Gruppen zu
vereinfachen. Es wird jedoch zu keinem Zeitpunkt möglich sein, tatsächlich
jede einzelne Gruppe zu benennen und für jede einzelne Gruppe rechtzeitig eine
eigene Norm zu formulieren. Für die Mehrheitsgesellschaft sind dafür weiterhin
zu viele Gruppen unsichtbar. Um den Grundsatz im Allgemeinen jedoch
festzuschreiben, soll diese Regelung eingeführt werden, um bereits im Grundsatz
marginalisierten, diskriminierten und strukturell benachteiligten Gruppen von
vornherein eine stärkere Berücksichtigung zu geben.
Kommentare
HANNAH TRIPPNER:
wir begrüßen die Änderung! Uns fehlt folgender Aspekt: Sobald eine Berücksichtigung bei Ämtern/ Besetzungen festgeschrieben wird, muss davor irgendwie auch Sorge dafür getragen werden, dass jene Personengruppen sich bereits beim Bewerbungsverfahren angesprochen fühlen. Das kann durch sensible und durchdachte Ausschreibungen zum Beispiel gewährleistet werden (das ergibt zum Beispiel auch der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, allerdings für benannte Personen Gruppen wie Frauen, religiöse Zugehörigkeit, Migration etc.). Nach dem Prinzip halten wir eine Verankerung des Daraufhinweisens in Ausschreibungen (oder durch Satzungen, Ordnungen...?), dass versucht wird die Vielseitigkeit der Gesellschaft darzustellen, für nötig.
Uns fällt es allerdings schwer einen konkreten Vorschlag zu machen, da wir in den Ordnungen nicht fit sind.
Falls du also, Marvin, oder wer es liest, eine Idee hat, das umzusetzen, uns würde es freuen.
Liebe Grüße,
AStA Landau