Änderungen von I-A4 zu I-A4NEU
Ursprüngliche Version: | I-A4 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.02.2021, 10:07 |
Neue Version: | I-A4NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 09.03.2021, 12:09 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 29 bis 38:
Bei Betrachtung der Entwicklung der Hochschulfinanzierung in Deutschland zeigt sich, dass in den vergangenen 20 Jahren eine wachsende Schere willentlich in Kauf genommen wurde. Während einerseits so viele Menschen in Deutschland Studieren wie noch nie zuvor, sind die als Grundfinanzierung bereit gestellten Mittel der Länder für die Hochschulen geschrumpft. Diese Diskrepranz wird davon begleitet, dass durch wachsende Anforderungen an die Hochschulen (z.B. Internationalisierung, Digitalisierung, Gesellschaftstransfer, wachsende Studienanfänger*innenzahlen) zwar viel von Bund und Ländern eingefordert wird, aber eine bedarfsorientierte Finanzierung der Hochschulen abgelehnt wird. Dass eine solche Rechnung auf Dauer nicht aufgehen kann, ist logisch.
Bei Betrachtung der Entwicklung der Hochschulfinanzierung in Deutschland zeigt sich, dass die Finanzierung der Lehre seit dem "Öffnungsbeschluss" der KMK von 1977 preisbereinigt und pro Student*in betrachtet zunehmend schlechter geworden. Damals wurde beschlossen, die Hochschulen für die wachsende Zahl von Bewerber*innen weiterhin offen zu halten, ohne jedoch die Finanzierung entsprechend zu steigern. Der vermeintlich nicht lange anhaltende "Studierendenberg" sollte mit kurzfristigen Maßnahmen und einer temporären Überlast "untertunnelt" werden. Allerdings sind die Studierendenzahlen seitdem (mit Schwankungen) weiterhin gewachsen und die Finanzierung ist relativ betrachtet bis ca. Mitte der 2010er Jahre weiterhin schlechter geworden. Erst seitdem geben Bund und Länder im bundesweiten Schnitt gemeinsam wieder mehr Geld pro Student*in aus - allerdings mit großen Unterschiedlichen zwischen den Ländern sowohl in den Steigerungsraten als auch dem Ausgangsniveau. Zudem sind aber auch die Aufgaben der Hochschulen in den letzten Jahrzehnten weiter angewachsen, weil z.B. (wünschenswerte) Themen wie Internationalisierung, Wissens- und Technologietransfer, Digitalisierung, Gleichstellung, Anti-Diskriminierung, Inklusion, Weiterbildung, Wissenschaftskommunikation etc hinzugekommen sind. Dass eine solche Rechnung auf Dauer nicht aufgehen kann, ist logisch.
Von Zeile 40 bis 56:
In den vergangenen Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass[Zeilenumbruch]
Wissenschaftsministerien der Länder immer öfter kurzzeitige zweckgebundene[Zeilenumbruch]
Programme bereitstellen. Hochschulen bewerben sich in KonkurrenzViele dieser Programme sind auf jene Mittel, wobeiKonkurrenz zwischen den Hochschulen ausgelegt. Dabei profitieren oftmals große Universitäten, die in der Regel eher Personal für die Antragsausarbeitung bereitstellen können, als kleine Hochschulen. Doch nicht nur[Zeilenumbruch]
sind solche Programme aufgrund dessen problematisch, dass sie einen Wettbewerb[Zeilenumbruch]
von Hochschulen forcieren und kleine Hochschulen benachteiligen. Noch viel[Zeilenumbruch]
schlimmer ist, dass Programmmittel keine verstetigten Mittel im Sinne einer[Zeilenumbruch]
Grundfinanzierung darstellen - Hochschulen können also mit ihnen nicht rechnen.[Zeilenumbruch]
Die Grundidee politische Impulse im Lehr- und Wissenschaftsbetrieb setzen zu[Zeilenumbruch]
können, ist an sich nicht schlecht. Doch aufgrund der chronischen[Zeilenumbruch]
Unterfinanzierung der Hochschulen führen die Programme eher dazu, dass[Zeilenumbruch]
Hochschulen kurzweilig Gelder für irgendwelche Impulsprojekte abrufen, obwohl[Zeilenumbruch]
die Gelder an anderer Stelle viel sinnvoller und notwendiger angelegt wären. Für[Zeilenumbruch]
die Politik bedeuten Programme natürlich, dass immer wieder auf[Zeilenumbruch]
Leuchtturmprojekte in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden kann.[Zeilenumbruch]
Für die Hochschulen bedeutet eine Verschiebung von Grundmitteln hin zu[Zeilenumbruch]
Von Zeile 58 bis 78:
Da den Hochschulen über die Jahrzehnte die verlässliche Grundfinanzierung gekürzt wurde, sind sie zunehmend gezwungen, immer stärker wettbewerblich Drittmittel einzuwerben. Ein wachsender Anteil von Drittmittlen hat verschiedene potenzielle Nachteile:
- es besteht eine Abhängigkeit der Forschung vom Vorhandensein von Drittmitteln für bestimmte Forschungsthemen
- Forschung wird projektförmig und kurzlebig
- ddie Forscher*innen können opprotunistisch gegenüber ihren tatsächlich oder möglichen Geldgeber*innen werden
- es wird viel Zeit und Geld für das (sowohl erfolgreiche als auch erfolglose) Schreiben von Anträgen und Berichten verschwendet
- es werden durch Drittmittel häufiger Forschungsfragen gefördert, die näher am Mainstream des Fachs liegen statt ein Risiko mit offenem Ergebnis wagen
Außerdem werden durch Drittmittel die Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft zunehmend stärker befristet und (noch) abhängiger von den Drittmittelempfänger*innen. Die beruflichen Perspektiven von vielen Wissenschaftler*innen werden noch unsteter und unplanbarer.
Hochschulen werden gezwungen immer mehr wie Unternehmen zu agieren, da ihnen die Gelder fehlen. Die Konsequenz ist eine zunehmende Abhängigkeit von Geldern aus der Privatwirtschaft und anderen Geldgeber*innen. Große renommierte Universitäten sind dabei im Vorteil - denn wer investiert sein Geld heutzutage schon freiwillig in die Lehre der kleinen Fachhochschulen, wenn durch die Finanzierung von großen Universitäten Forschung ermöglicht werden kann, die im Interesse der eigenen Güterproduktion steht? Auftragsforschung steht oft der Idee freier Forschung entgegen. Denn wer abhängig von solchen Aufträgen ist, wird tunlichst vermeiden zu kritisch zu werden. In Tübingen finanziert beispielsweise Amazon ein "Cyber Valley" zur Erforschung künstlicher Intelligenz und das US-amerikanische Pentagon sowie ähnliche Steakholder finanzieren immer wieder Forschung, welche sie für kriegerische Konflikte nutzbar gemacht werden kann.
Große renommierte Universitäten sind bei der Einwerbung von Drittmitteln deutlich im Vorteil, während kleinere und Fachhochschulen dabei an den rand gedrängt werden.
Zudem kamen 2018 1,5 Milliarden Euro bzw. 18 Prozent aller Drittmittel aus der gewerblichen Wirtschaft. Damit machen private Mittel zwar nur einen kleinen Anteil an der gesamten Finanzierung der Hochschulen insgesamt aus. Sie sind aber deutlich ungleich verteilt zwischen Fächern und Hochschulen, sodass in einigen Fällen durchaus Abhängigkeiten von privater Geber*innen entstehen kann. Auftragsforschung steht oft der
Idee freier Forschung entgegen. Denn wer abhängig von solchen Aufträgen ist,
wird tunlichst vermeiden zu kritisch zu werden. In Tübingen finanziert
beispielsweise Amazon ein "Cyber Valley" zur Erforschung künstlicher Intelligenz
und das US-amerikanische Pentagon sowie ähnliche Steakholder finanzieren immer
wieder Forschung, welche sie für kriegerische Konflikte nutzbar gemacht werden
kann.
Drittmittel sind genauso wie Programmmittel nicht grundsätzlich ein Problem.[Zeilenumbruch]
Problematisch ist jedoch, wenn dass einerseits Hochschulen mittlerweile fast die Hälfte der Forschung aus Drittmitteln finanziert wird und damit Wissenschaftler*innen gerade in mittelintensiven Fächern häufig von solchen Mitteln der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln abhängig werden geworden sind, um überhaupt arbeiten zu können, da hierdurch der Grundpfeiler freier Forschung und Lehre angegriffen wird. Andererseits ist ebenso problematisch, dass die Herkunft von[Zeilenumbruch]
Drittmitteln oft fragwürdig ist und von Hochschulen daher gerne verschleiert wird
wird die geschlossenen Verträge und damit die tatsächlichen Verwendungsbedingungen der Drittmittel nicht offenlegen müssen. Ziel einer modernen sozialen Gesellschaft muss es jedoch zudem sein, dass die[Zeilenumbruch]
Forschung und Lehre staatlicher Hochschulen immer zivilen Zwecken und somit der[Zeilenumbruch]
Von Zeile 81 bis 99:
Die Exzellenzinitiative reiht sich als Drittmittelprojekt nahtlos in die neoliberale Logik des Wettbewerbs um die besten Plätze ein. Hierbei geht es um viel Geld, welches durch das Bundesprogramm zur Verfügung steht. Große Universitäten und Hochschulen sind dabei klar im Vorteil. Denn wie auch bei Programm- und Drittmitteln können diese eher Personal abstellen, welches einzig für die Ausarbeitung umfangreicher Bewerbungen zuständig ist, als kleine Hochschulen. Zudem ist das Ziel der Exzellenzinitiative ähnlich wie in den USA oder United Kingdom leuchtturmähnliche renommierte Forschungsuniversitäten zu fördern, um im internationalen Wettbewerb zu brillieren. So ist es inzwischen die Regel, dass Hochschulen Gelder lieber für die umfangreiche Antragsbearbeitung der Exzellenz nutzen und teils zweckentfremden, als dass sie die Gelder dort anlegen, wo sie dringend benötigt werden: in der Lehre und bei der Einrichtung von Dauerstellen für Daueraufgaben. Daneben ist höchst problematisch, dass manche Hochschulen und Bundesländer stärker gefördert werden, als andere, da dies eine ungleiche Wertigkeit von Bildungsabschlüssen in Deutschland sowie eine Schieflage hinsichtlich der Finanzierung von unterschiedlichen Hochschulen bewirkt. So werden Hochschulen aus Süd-West-Deutschland deutlich öfter gefördert und hierbei wiederum insbesondere die Universitäten.
Die Extellenzinitiative/-strategie ist der bisherige Höhepunkt des neoliberalen Wettbewerbs in der Wissenschaft. Erstmals in der Geschichte sollten ganze Universitäten gegeneinander antreten. Der Wettbewerb war auf das Ziel ausgerichtet, einigen wenigen Universitäten in Deutschland eine sogenannte „internationale Sichtbarkeit“ zu verleihen, die im Wesentlichen auf Prestigegewinnen abzielt, während gleichzeitig verhältnismäßig wenig Geld im Spiel ist. Es ist sachlich kaum zu begründen, dass eine gesamte Universität gleichzeitig "exzellent" sein soll. Die künstliche Trennung zwischen Gewinner*innen und Verlierer*innen auf Basis marginaler Unterschiede führt zur Spaltung einer bisher vergleichsweise egalitären Hochschullandschaft und erschafft erst die Differenzen, die sie vorgibt zu messen. Ein Qualitätsgewinn in der Summe aller Universitäten konnte auch durch offizielle Evaluationen bisher nicht gezeigt werden. Es wird dadurch vor allem einem vorhersehbaren Kreis großer Universitäten, die bisher schon viel hatten, noch mehr gegeben. Gleichzeitig werden bei der Vergabe der Mittel die MINT-Fächer gegenüber den Geistes- und Sozialwissenschaften bevorteilt und die Einheit von Forschung und Lehre wird auf dem Wege der Finanzierung getrennt, da bei der Exzellent nur die Forschung ausgezeichnet und finanziert wird. Vergeben wurden die Titel dabei vor allem auf Basis von Anträgen, die eine ungewisse Zukunft ausmalen sollten. So ist es inzwischen
die Regel, dass Hochschulen Gelder lieber für die umfangreiche
Antragsbearbeitung der Exzellenz nutzen und teils zweckentfremden, als dass sie
die Gelder dort anlegen, wo sie dringend benötigt werden: in der Lehre und bei
der Einrichtung von Dauerstellen für Daueraufgaben. Daneben ist höchst
problematisch, dass manche Hochschulen und Bundesländer stärker gefördert
werden, als andere, da dies eine ungleiche Wertigkeit von Bildungsabschlüssen in
Deutschland sowie eine Schieflage hinsichtlich der Finanzierung von
unterschiedlichen Hochschulen bewirkt. So werden Hochschulen aus Süd-West-
Deutschland deutlich öfter gefördert und hierbei wiederum insbesondere die
Universitäten.
Von Zeile 100 bis 119:
(Mangelhafte) Kooperation von Bund und Ländern bei der Finanzierung der Hochschulen
Durch das Kooperationsverbot sollte einst als Lehre aus der deutschen Geschichte[Zeilenumbruch]
verhindert werden, dass die Gleichschaltung der deutschen Bundesländer jemals[Zeilenumbruch]
wieder so einfach umsetzbar sein würde. Doch inzwischen zeigt sich, dass das[Zeilenumbruch]
Kooperationsverbot in der heutigen Form zu massiven Problemen in der Bildung[Zeilenumbruch]
führen. Der Bund zieht sich aus der Finanzierung der Lehre an Hochschulen so[Zeilenumbruch]
weit er kann raus und verweist hierbei auf die Hoheit der Länder. Die Länder[Zeilenumbruch]
wiederum lassen seit Jahren die bereitgestellten Mittel aus ihren Haushalten für[Zeilenumbruch]
die Hochschulen schrumpfen. Dort wo Bund und Länder kooperieren, werden die[Zeilenumbruch]
bereitgestellten Bundesmittel an Exzellenz-Kriterien geknüpft, sodass große[Zeilenumbruch]
renommierte Universitäten bevorteilt sind. In den Bundesländern wird zudem[Zeilenumbruch]
ähnlich agiert. Und in Zeiten der Krise hat sich gezeigt: je nach[Zeilenumbruch]
Landesregierung sind die Bedingungen unter denen Studierende lernen und[Zeilenumbruch]
Angestellte arbeiten stark variierend. Mit der Idee gleicher und guter Lehr-[Zeilenumbruch]
sowie Arbeitsbedingungen hat dies nichts gemein. Zwar gibt es mit der[Zeilenumbruch]
"Kultusministerkonferenz" (KMK) Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) den[Zeilenumbruch]
ständigen Versuch von Bund und Ländern auf freiwilliger Basis zu kooperieren.[Zeilenumbruch]
Dennoch hat dies nicht dazu geführt, gemeinsam Hochschulbildung zu gestalten -[Zeilenumbruch]
jedes Bundesland kocht weiterhin sein eigenes chronisch unterfinanziertes[Zeilenumbruch]
Süppchen und der Bund gibt sich damit zufrieden nur zuzusehen. Dabei liegt in[Zeilenumbruch]
Nach Zeile 120 einfügen:
Durch die "Kulturhoheit" der Länder und damit auch ihre Zuständigkeit für die Hochschulen sollte einst als Lehre aus der deutschen Geschichte verhindert werden, dass die Gleichschaltung der deutschen Hochschulen jemals wieder so einfach umsetzbar sein würde. Damit sind die Länder auch bis heute hauptverantwortlich für die Finanzierung ihrer Hochschulen. Lange hat sich der Bund nur stellenweise und zeitliche befristet in die Finanzierung eingebracht, vor allem bei der Forschung. Zudem galt von der Föderalismusreform von 2006 bis zu Änderung 2015 das so genannte "Kooperationsverbot" (Art 91b GG), dass es dem Bund nicht erlaubt hat, die Länder dauerhaft und zuverlässig bei der Finanzierung der Hochschulen zu unterstützen. Deswegen wurden Programme wie der Hochschulpakt oder die Exzellenzinitiative anfangs befristet gestartet. Da die Länder in den letzten 20 Jahren aber mehrheitlich zumeist knapper bei Kasse waren als der Bund, wurden die Einschränkungen bei der gemeinsamen Finanzierung der Hochschulen 2015 wieder gekippt. Zwar hat der Bund in den letzten Jahren tatsächlich mehr Geld für die Hochschulen gegeben (2000: 1,9 Mrd. €, 2019: 5,4 Mrd. €), aber angesichts der seit Jahrzehnten zusammengesparten Hochschulen und angesichts der Länder, deren Finanzen nicht nur meist zu schwach sind, sondern die ihre Hochschulen auch sehr unterschiedlich stark finanzieren, wird der Bund seiner Verantwirtung für gleichwertige Lebensverhältnisse und einer auskömmlich finanzierten Forschung und Lehre nicht gerecht. Da der Bund außerdem den größten Teils seines Geldes für die Forschung und nach Exzellenz-Kriterien vergibt, hat er den jahrzehntelangen Sparkurs an der Bildung verantwortungslos mitgetragen. Stattdessen kocht im Wesentlichen weiterhin jedes Bundesland sein eignes chronisch unterfinanziertes Süppchen.
Von Zeile 155 bis 174:
Als das Bundesverfassungsgericht 1972 urteilte, dass Hochschulen nicht selbständig den freien Zugang zur Hochschulbildung durch willkürliche Numerus Clausus ohne eine gesetzliche Grundlage beschließen dürfen, ahnte es vermutlich nicht, was die Bundesländer daraus machen würden. Denn so richtig das Urteil für das Grundrecht auf Bildung ist, desto fragwürdiger ist die Handhabung der Länder. So erließen jene sogenannte Kapazitätsverordnungen (KapVo). In der KapVo wird geregelt, wie die hoch die Aufnahmekapazität der Hochschulen ausfällt. Darauf basierend ist begrenzt, wie viele Stellen eine Hochschule für die Bereitstellung der Lehre einrichten kann, da dies an die gesetzlichen Angaben der Lehrdeputate geknüpft ist. Die Folge: selbst wenn die Hochschulen solide grundfinanziert wären, werden sie in der Stelleneinrichtung und Lehrdeputatsverteilung durch die KapVos beschränkt. Diese wurden im Zuge der steigenden Studienanfänger*innenzahlen natürlich nicht annähernd ausreichend angehoben, da dies zur Folge gehabt hätte, dass die Länder entsprechend auch mehr Mittel in der Grundfinanzierung hätten bereitzustellen haben. So ist auch aus dieser Perspektive nicht verwunderlich, dass die HSP und ZVL Mittel keinerlei Auswirkungen auf Betreuungsrelationen hatten. Insgesamt sind aber Kapazitätsverordnungen an sich nicht das Problem, sondern, dass die Länder diese auf einem schier unrealistischen Stand belassen, anstatt eine bedarfsgerechte Anpassung vorzunehmen.
Nachdem bereits vielerorts von den Hochschulen NCs eingeführt worden waren und mehrere Bewerber*innen auf Zulassung zum Medizinstudium geklagt hatten, fällte das Bundesverfassungsgericht 1972 mit seinem ‚Numerus Clausus-Urteil‘[1] eine weichenstellende Entscheidung hinsichtlich der Nutzung der Lehrkapazitäten der Hochschulen. Nachdem sich Hochschulen zuvor bei der Einführung von Zulassungsbeschränkungen schon an den vorhandenen personellen Kapazitäten orientiert hatten, entschied das Gericht, dass Zulassungsbeschränkungen (z. B. in Form von NCs) nur „unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten“ (BVerfGE 1972) erlaubt sind, und begründete dies mit dem Teilhaberecht an den vom Staat gebotenen Bildungs- und Lebenschancen. Außerdem sollen die Universitäten dabei gleichmäßig ausgelastet werden. Da dadurch das Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium (welches sich aus dem Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ergebe) eingeschränkt wird, könne dies nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geschehen. Mit einem noch im selbem Jahr geschlossenen Staatsvertrag regelten die 16 Länder nicht nur Zulassungsverfahren und -kriterien bundesweit einheitlich, sondern schufen die Rechts- und Berechnungsgrundlage dafür, dass alle Hochschulen ihre Lehrkapazitäten ausschöpfen und gleichmäßig belastet werden. Diese Regelungen hat jedes Bundesland in Form einer Kapazitätsverordnung (KapVO) in Landesrecht überführt.
Die Forderungen des BVerfG der erschöpfenden und gleichmäßigen Nutzung der Lehrkapazitäten, auf denen das Kapazitätsrecht aufbaut, führen also dazu, dass Studienbewerber*innen nicht willkürlich abgewiesen werden können und dass die Studienqualität an allen Hochschulen in etwa ähnlich gut ist (da aufgrund gleicher Berechnungsgrundlage ermittelt wird, wie viele Studienplätze sich aus den vorhandenen Lehrkapazitäten ergeben). Werden die Parameter der Kapazitätsberechnung aber tief genug runter geschraubt - wie die Bundesländer das getan haben, um nicht mehr Geld für die Hochschulen ausgeben zu müssen - kommt dabei auf der Kehrseite jedoch heraus, dass die Studienqualität überall gleich schlecht ist.
Hier besteht ein schwieriges Spannungsfeld: Würden z. B. die Lehrverpflichtungen der einzelnen Dozierenden gesenkt, dann könnten einzelne Lehrende bessere Lehrveranstaltungen geben, weil sie mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung hätten. Würden aber nicht gleichzeitig auch die Hochschulen besser finanziert und mehr Personal eingestellt, dann würde dadurch die Anzahl zur Verfügung stehender Studienplätze sinken. Ziel darf es jedoch nicht sein, dass die Qualität auf Kosten von Studieninteressierten erhöht wird, die dann keinen Studienplatz mehr erhalten. Die Lösung kann also nur darin bestehen, dass die Hochschulen besser finanziert werden, um mehr Lehrpersonal beschäftigen zu können. Dadurch könnten sie zuerst alle Studienbewerber*innen aufnehmen und dann auch die Betreuungsrelationen tatsächlich verbessern.
In Zeile 202:
digitaler Infrastruktur seitens der Hochschulen eher stiefmütterlich behandeltstark vernachlässigt.
Von Zeile 273 bis 275 löschen:
Hochschulfinanzierung und -strukturierung nicht nachkommen. Durch das Kooperationsverbot hat der Bund zudem kaum Möglichkeiten den Hochschulen direkt Mittel zur Verfügung zu stellen. Doch anstatt die Länder hierzu öffentlich
Von Zeile 310 bis 322:
- Die Abkehr der Länder von der Idee der "unternehmerischen" Hochschule,
- Die Abkehr der Länder von der Idee der "unternehmerischen" Hochschule,
- Die bedarfsorientierte Ausfinanzierung der Hochschule entsprechend der hoheitlichen Aufgabe der Bundesländer,
- Die bedarfsorientierte Ausfinanzierung der Hochschule entsprechend der hoheitlichen Aufgabe der Bundesländer,
- Grundfinanzierung statt Unmengen an Förderprogrammen
- Grundfinanzierung statt Unmengen an Förderprogrammen
- Eine Zweckbindung an die Lehre und Entfristung von Mittel aus dem HSP/ZVL und ähnlichen Verträgen,
- Eine Zweckbindung an die Lehre und Entfristung von Mittel aus dem HSP/ZVL und ähnlichen Verträgen,
- Eine entfristete Erhöhung der Lehrdeputate und weiterer Faktoren, um Dauerstellen für Daueraufgaben, zu schaffen sowie die Verpflichtung zur Verbesserung der Betreuungsrelationen,
- Entfristete Mittel für die Anstellung von (Lehr-)Personal bereitzustellen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Dauerstellen für Daueraufgaben zu schaffen sowie die Verpflichtung zur Verbesserung der Betreuungsrelationen einzuführen,
- Eine Entbürokratisierung und Beschleunigung von Sanierungs- und Baumaßnahmen,
- Eine Entbürokratisierung und Beschleunigung von Sanierungs- und Baumaßnahmen,
- Keine Erhebung von Studiengebühren egal welcher Art,
- Keine Erhebung von Studiengebühren egal welcher Art,
- Die Abschaffung des Kooperationsverbotes.
- Die Abschaffung des Kooperationsverbotes.
- [1] BVerfGE 33, 303. Abrufbar unter: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033303.html