Änderungen von I-02 zu I-02NEU
Ursprüngliche Version: | I-02 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.07.2019, 21:01 |
Neue Version: | I-02NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 04.08.2019, 13:25 |
Titel
Antragstext
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Lehrveranstaltungen dienen. Inzwischen wird sie, auch verstärkt durch die Bologna-Reform, jedoch zunehmend umgedeutet zu einem Anspruch an die
Von Zeile 35 bis 42:
BAföG verlängert werden.[Fußnote: Als Alternative zum „normalen“ BAföG bietet sich bei Überschreiten das Bankdarlegen gemäß § 18c iVm 18d BAföG.] Die Regelstudienzeit wird dabei aus ganz unterschiedlichen Gründen willentlich oder unwillentlich überschritten. In Anbetracht der Tatsache, dass der Höchstsatz bei weitem nicht die eigentlichen Bedürfnisse decken kann, [Fußnote: Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro, die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studierenden bei 835 Euro, https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_fibs_online.pdf)] Die Regelstudienzeit wird dabei aus ganz unterschiedlichen Gründen willentlich oder unwillentlich überschritten. In Anbetracht der Tatsache, dass der Höchstsatz bei weitem nicht die eigentlichen Bedürfnisse decken kann, weswegen
Von Zeile 68 bis 69 löschen:
erschwert, ihr Studium abzuschließen, weshalb die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme in Zweifel zu ziehen ist.
In Zeile 74:
solltenmüssen die Hochschulen, sowie Bund und Länder vielmehr die Möglichkeiten dazu
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Wiederholungstermine - zu gewährleisten. Selbiges gilt für Prüfungsvorleistungen.
Bund und Länder solltenmüssen für eine ausreichende Grundfinanzierung der
Nach Zeile 115 einfügen:
Die Anwesenheitspflicht muss dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden!
Kollidierender Änderungsantrag: Ä13
Von Zeile 120 bis 123:
eingefordert werden. Nicht alle Praktika liegen in der vorlesungsfreien Zeit oder sind vergütet. Bei geringen Überschneidungen wäre ein reguläres Absolvieren von Veranstaltungen möglich, wenn es keine Anwesenheitspflicht gäbe.Allgemein erachten wir Praktika nur dann für sinnführend, wenn sie tatsächlich auch in spätere Berufsfelder Einblicke geben und nicht nur einfache Verwaltungs- und Bürotätigkeiten an schlecht bezahlte Studierende auslagern. Praktika sollten nicht als Zusatzleistung von Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit angesehen werden, sondern, wenn sie im Curriculum vorgesehen sind, in den ordentlichen Semesterablauf integriert werden. Berufspraktika können sich, je nach Gestaltung, negativ auf den Studienverlauf und die Einhaltung der Regelstudienzeit auswirken.
Berufspraktika sind so zu gestalten, dass sie den Studienverlauf nicht verzögern.
Kollidierender Änderungsantrag: Ä12
… werden, sodass beim Berufseinstieg häufig schon Erfahrungen eingefordert werden. Allgemein erachten wir Praktika nur dann für sinnführend, wenn sie tatsächlich auch in spätere Berufsfelder Einblicke geben und nicht nur einfache Verwaltungs- und Bürotätigkeiten an schlecht bezahlte Studierende auslagern. Praktika sollten nicht als Zusatzleistung von Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit angesehen werden, sondern, wenn sie im Curriculum vorgesehen sind, in den ordentlichen Semesterablauf integriert und mit angemessenen Credit Points vergütet werden. Berufspraktika können sich, je nach Gestaltung, negativ auf den Studienverlauf und die Einhaltung der Regelstudienzeit auswirken.
Berufspraktika sind so zu gestalten, dass sie den Studienverlauf nicht verzögern.
In Zeile 128 einfügen:
Anwesenheitspflicht eine Entlastung bringen. Auch die Anwesenheitspflicht kann dazu beitragen, dass sich die Studienzeit verlängert.
Von Zeile 133 bis 134:
Die Anwesenheitspflicht sollte dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden! Individuelle Studienverläufe dürfen nicht sanktioniert werden. Den Studierenden sollten vielmehrmüssen viel mehr Möglichkeiten geboten werden, individuelle
Von Zeile 136 bis 137:
Es solltemuss zudem erfasst werden, welche Faktoren zur Überschreitung der Regelstudienzeit führen, und dabei solltenmüssen diejenigen Faktoren identifiziert
In Zeile 140 einfügen:
einer anderen Eben. Dabei sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Studienverlaufspläne genügend Studienfreiräume bieten, damit individuelle Studienpläne passend zur sozialen Sitution des*der Studierenden erstellt werden können. Auf Basis dieser Erkenntnisse ließen sich
In Zeile 145 einfügen:
überprüfen, die ein Studium in einer bestimmten Zeit möglich machen! Die Akkreditierung sollte auch überprüfen, dass individuelle Studienpläne ermöglicht und die social Dimension in der Studiengangskonzeption und Durchführung mit verankert werden.
Nach Zeile 157 einfügen:
Da das Konzept der Regelstudienzeit als Repressionsargument für zu langes Studieren (sanktionsbewehrt wie moralisch-gesellschaftlich) genutzt wird, da es die Existenz einer Norm und folglich das Überschreiten der Regelstudienzeit als Verstoß gegen diese Norm suggeriert, schlagen wir vor den begrüßenswerten Aspekt des Konzepts in einer ’Studierbarkeitsgarantie‘ aufzuheben.