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Änderungsantrag zu I-A4 stellen


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    Neuer Antragstext

    Abstract

    Die Krise fördert zu Tage, was seit Jahren bekannt ist: Hochschulen in Deutschland sind so chronisch unterfinanziert, dass viele Bereiche nur auf Sparflamme betrieben werden können. Mit dieser umfassenden Positionierung werden die Probleme im Bereich der Hochschulfinanzierung kurzbündig identifiziert. Hierzu wird zum einen auf die unterschiedlichen Quellen der Hochschulfinanzierung eingegangen (Grundfinanzierung, Programm- und Drittmittel, Exzellenzinitiative, Zukunftsvertrag Studium und Lehre, Studiengebühren). Aber auch auf rechtliche Rahmenbedingungen wie dem Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern oder der Kapazitätsgrundverordnung. Außerdem widmen wir uns den Themen des Hochschulbaus, der Digitalisierung, der Antidiskriminierungsarbeit und der Nachhaltigkeit gesondert. Davon ausgehend werden Forderungen an die Politik formuliert.

    Positionierung

    Die Krise fördert zu Tage, was seit Jahren bekannt ist: Hochschulen in Deutschland sind so chronisch unterfinanziert, dass viele Bereiche nur auf Sparflamme betrieben werden können. Im Zuge der Wandlung öffentlich-rechtlicher Institutionen unter dem neoliberalen Paradigma des New Public Managements wurde und wird die Bildungslandschaft immer mehr in Richtung unternehmerischer (Hoch-)Schulen getrieben. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend. Denn Bund und Länder entziehen sich immer mehr ihren Verpflichtungen die grundgesetzlich verankerten Rechte auf Bildung sowie die Freiheit von Lehre und Forschung abzusichern. Auf dem Spiel stehen hierbei Grundsätze des freien Zugangs zu Bildung, die Unabhängigkeit von Lehre und Forschung und gute Arbeitsbedingungen im Lehr- und Wissenschaftsbetrieb - kurz um: das öffentliche Gut "Bildung" wird immer weiter staatlicherseits untergraben.

    Grundfinanzierung

    Bei Betrachtung der Entwicklung der Hochschulfinanzierung in Deutschland zeigt sich, dass in den vergangenen 20 Jahren eine wachsende Schere willentlich in Kauf genommen wurde. Während einerseits so viele Menschen in Deutschland Studieren wie noch nie zuvor, sind die als Grundfinanzierung bereit gestellten Mittel der Länder für die Hochschulen geschrumpft. Diese Diskrepranz wird davon begleitet, dass durch wachsende Anforderungen an die Hochschulen (z.B. Internationalisierung, Digitalisierung, Gesellschaftstransfer, wachsende Studienanfänger*innenzahlen) zwar viel von Bund und Ländern eingefordert wird, aber eine bedarfsorientierte Finanzierung der Hochschulen abgelehnt wird. Dass eine solche Rechnung auf Dauer nicht aufgehen kann, ist logisch.

    Rolle von Programmen

    In den vergangenen Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass Wissenschaftsministerien der Länder immer öfter kurzzeitige zweckgebundene Programme bereitstellen. Hochschulen bewerben sich in Konkurrenz auf jene Mittel, wobei große Universitäten in der Regel eher Personal für die Antragsausarbeitung bereitstellen können, als kleine Hochschulen. Doch nicht nur sind solche Programme aufgrund dessen problematisch, dass sie einen Wettbewerb von Hochschulen forcieren und kleine Hochschulen benachteiligen. Noch viel schlimmer ist, dass Programmmittel keine verstetigten Mittel im Sinne einer Grundfinanzierung darstellen - Hochschulen können also mit ihnen nicht rechnen. Die Grundidee politische Impulse im Lehr- und Wissenschaftsbetrieb setzen zu können, ist an sich nicht schlecht. Doch aufgrund der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen führen die Programme eher dazu, dass Hochschulen kurzweilig Gelder für irgendwelche Impulsprojekte abrufen, obwohl die Gelder an anderer Stelle viel sinnvoller und notwendiger angelegt wären. Für die Politik bedeuten Programme natürlich, dass immer wieder auf Leuchtturmprojekte in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden kann. Für die Hochschulen bedeutet eine Verschiebung von Grundmitteln hin zu Programmmitteln jedoch ein unkalkulierbares Finanzloch.

    Drittmittelherkunft

    Hochschulen werden gezwungen immer mehr wie Unternehmen zu agieren, da ihnen die Gelder fehlen. Die Konsequenz ist eine zunehmende Abhängigkeit von Geldern aus der Privatwirtschaft und anderen Geldgeber*innen. Große renommierte Universitäten sind dabei im Vorteil - denn wer investiert sein Geld heutzutage schon freiwillig in die Lehre der kleinen Fachhochschulen, wenn durch die Finanzierung von großen Universitäten Forschung ermöglicht werden kann, die im Interesse der eigenen Güterproduktion steht? Auftragsforschung steht oft der Idee freier Forschung entgegen. Denn wer abhängig von solchen Aufträgen ist, wird tunlichst vermeiden zu kritisch zu werden. In Tübingen finanziert beispielsweise Amazon ein "Cyber Valley" zur Erforschung künstlicher Intelligenz und das US-amerikanische Pentagon sowie ähnliche Steakholder finanzieren immer wieder Forschung, welche sie für kriegerische Konflikte nutzbar gemacht werden kann.

    Drittmittel sind genauso wie Programmmittel nicht grundsätzlich ein Problem. Problematisch ist jedoch, wenn einerseits Hochschulen von solchen Mitteln abhängig werden, da hierdurch der Grundpfeiler freier Forschung und Lehre angegriffen wird. Andererseits ist ebenso problematisch, dass die Herkunft von Drittmitteln oft fragwürdig ist und von Hochschulen daher gerne verschleiert wird. Ziel einer modernen sozialen Gesellschaft muss es jedoch sein, dass die Forschung und Lehre staatlicher Hochschulen immer zivilen Zwecken und somit der Allgemeinheit dienen.

    Exzellenzinitiative

    Die Exzellenzinitiative reiht sich als Drittmittelprojekt nahtlos in die neoliberale Logik des Wettbewerbs um die besten Plätze ein. Hierbei geht es um viel Geld, welches durch das Bundesprogramm zur Verfügung steht. Große Universitäten und Hochschulen sind dabei klar im Vorteil. Denn wie auch bei Programm- und Drittmitteln können diese eher Personal abstellen, welches einzig für die Ausarbeitung umfangreicher Bewerbungen zuständig ist, als kleine Hochschulen. Zudem ist das Ziel der Exzellenzinitiative ähnlich wie in den USA oder United Kingdom leuchtturmähnliche renommierte Forschungsuniversitäten zu fördern, um im internationalen Wettbewerb zu brillieren. So ist es inzwischen die Regel, dass Hochschulen Gelder lieber für die umfangreiche Antragsbearbeitung der Exzellenz nutzen und teils zweckentfremden, als dass sie die Gelder dort anlegen, wo sie dringend benötigt werden: in der Lehre und bei der Einrichtung von Dauerstellen für Daueraufgaben. Daneben ist höchst problematisch, dass manche Hochschulen und Bundesländer stärker gefördert werden, als andere, da dies eine ungleiche Wertigkeit von Bildungsabschlüssen in Deutschland sowie eine Schieflage hinsichtlich der Finanzierung von unterschiedlichen Hochschulen bewirkt. So werden Hochschulen aus Süd-West-Deutschland deutlich öfter gefördert und hierbei wiederum insbesondere die Universitäten.

    Kooperationsverbot

    Durch das Kooperationsverbot sollte einst als Lehre aus der deutschen Geschichte verhindert werden, dass die Gleichschaltung der deutschen Bundesländer jemals wieder so einfach umsetzbar sein würde. Doch inzwischen zeigt sich, dass das Kooperationsverbot in der heutigen Form zu massiven Problemen in der Bildung führen. Der Bund zieht sich aus der Finanzierung der Lehre an Hochschulen so weit er kann raus und verweist hierbei auf die Hoheit der Länder. Die Länder wiederum lassen seit Jahren die bereitgestellten Mittel aus ihren Haushalten für die Hochschulen schrumpfen. Dort wo Bund und Länder kooperieren, werden die bereitgestellten Bundesmittel an Exzellenz-Kriterien geknüpft, sodass große renommierte Universitäten bevorteilt sind. In den Bundesländern wird zudem ähnlich agiert. Und in Zeiten der Krise hat sich gezeigt: je nach Landesregierung sind die Bedingungen unter denen Studierende lernen und Angestellte arbeiten stark variierend. Mit der Idee gleicher und guter Lehr- sowie Arbeitsbedingungen hat dies nichts gemein. Zwar gibt es mit der "Kultusministerkonferenz" (KMK) Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) den ständigen Versuch von Bund und Ländern auf freiwilliger Basis zu kooperieren. Dennoch hat dies nicht dazu geführt, gemeinsam Hochschulbildung zu gestalten - jedes Bundesland kocht weiterhin sein eigenes chronisch unterfinanziertes Süppchen und der Bund gibt sich damit zufrieden nur zuzusehen. Dabei liegt in der gemeinsamen Bildungsgestaltung ein ungeahntes Potential.

    Hochschulpakt Lehre (HSP) und Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZVL)

    Mit dem Hochschulpaktlehre wurden, nachdem viele Bundesländer durch den Umschwung auf G8 mit Doppeljahrgängen konfrontiert waren, zusätzliche Gelder den Hochschulen zur Abfederung bereitgestellt. Die Annahme war hierbei stets, dass die Studienanfänger*innenzahlen mit der Zeit wieder auf den Stand von vor G8 zurückgehen würden. Das taten sie aber nicht. Durch die zeitliche Befristung der Gelder agierten die Hochschulen jedoch anders als Gedacht. Es wurde nicht flächendeckend neues und entfristetes Personal eingestellt, da eine Anschlussfinanzierung nicht in Aussicht stand. Auch wurden die Mittel in der Regel dazu genutzt, die durch die Unterfinanzierung verursachten Löcher zu stopfen. Das ursprüngliche Ziel der Erhöhung der Angestellten in Relation zu den steigenden Studierendenzahlen wurde nicht einmal ansatzweise erreicht, wie der Bundesrechnungshof in seiner Begutachtung 2020 rügt. Inzwischen wurde mit dem ZVL ein Anschlussvertrag beschlossen. Doch auch hier bleibt bestehen, dass die Gelder weder ausreichen noch unbefristet sind. Gute Lehre braucht gute Betreuungsrelationen. Diese sind nur erreichbar, wenn Daueraufgaben mit Dauerstellen besetzt werden, was wiederum entfristete Finanzmittel voraussetzt.

    Daneben wurde im ZVL die Zweckbindung der Mittel für die Lehre aufgehoben. Dies war beim HSP noch gegeben. Zwar beharrt die Bundesregierung darauf, dass dies unproblematisch sei, weil die Mittel ja sowieso für die Lehre zweckbestimmt seien. Doch die Bundesländer kontrollieren den Einsatz der Mittel kaum. Immer wieder verlautbaren Hochschulleitungen, die Gelder nun soweit möglich zweckentfremden zu wollen - insbesondere, um bessere Chancen bei der Exzellenzinitiative zu haben, welche bei erlangtem Zuschlag hohe Geldressourcen für die Forschung bedeutet. Freilich sind Forschung und Lehre nicht gänzlich getrennt, sodass eine Person, die für die Forschung angestellt wird, durchaus gleichzeitig für die Lehre zuständig sein kann. Dennoch weisen Aspekte wie, dass die Angestelltenzahlen der Hochschulen seit Beginn des HSP nicht gestiegen sind, in Hochschulen immer wieder Zweckentfremdungen offen eingestanden werden, sowie der Fakt, dass die Gelder so intransparent fließen, dass in keinster Weise nachvollziehbar ist, wo sie genutzt werden, darauf hin, dass die Bund-Länder-Programm keine Lösung für die mangelnde Grundfinanzierung der Hochschulen darstellen.

    Exkurs: Kapazitätsverordnung

    Als das Bundesverfassungsgericht 1972 urteilte, dass Hochschulen nicht selbständig den freien Zugang zur Hochschulbildung durch willkürliche Numerus Clausus ohne eine gesetzliche Grundlage beschließen dürfen, ahnte es vermutlich nicht, was die Bundesländer daraus machen würden. Denn so richtig das Urteil für das Grundrecht auf Bildung ist, desto fragwürdiger ist die Handhabung der Länder. So erließen jene sogenannte Kapazitätsverordnungen (KapVo). In der KapVo wird geregelt, wie die hoch die Aufnahmekapazität der Hochschulen ausfällt. Darauf basierend ist begrenzt, wie viele Stellen eine Hochschule für die Bereitstellung der Lehre einrichten kann, da dies an die gesetzlichen Angaben der Lehrdeputate geknüpft ist. Die Folge: selbst wenn die Hochschulen solide grundfinanziert wären, werden sie in der Stelleneinrichtung und Lehrdeputatsverteilung durch die KapVos beschränkt. Diese wurden im Zuge der steigenden Studienanfänger*innenzahlen natürlich nicht annähernd ausreichend angehoben, da dies zur Folge gehabt hätte, dass die Länder entsprechend auch mehr Mittel in der Grundfinanzierung hätten bereitzustellen haben. So ist auch aus dieser Perspektive nicht verwunderlich, dass die HSP und ZVL Mittel keinerlei Auswirkungen auf Betreuungsrelationen hatten. Insgesamt sind aber Kapazitätsverordnungen an sich nicht das Problem, sondern, dass die Länder diese auf einem schier unrealistischen Stand belassen, anstatt eine bedarfsgerechte Anpassung vorzunehmen.

    Hochschulbau

    Der Hochschulbau ist ein besonders kompliziertes Thema. Es könnte angenommen werden, dass, wenn der Putz von der Decke bröckelt, PCB die Gesundheit von Hochschulangehörigen gefährdet oder die Infrastruktur in Anbetracht gestiegener Studierendenzahlen nicht mehr ausreichen, die Hochschulen entsprechende Sanierungs- und Baumaßnahmen umsetzen. Doch dem ist so nicht. Denn, damit an Hochschulen Sanierungs- und Baumaßnahmen vollzogen werden können, muss eine Reihe von Akteuren tätig werden. Es ist nämlich nicht etwas so, als würden die Hochschulen selbstständig sobald nötig Sanierungs- und Baumaßnahmen umsetzen können. Nein, vielmehr müssen die Landesämter, welche für Baumaßnahmen zuständig sind und den Finanzministerien untergeordnet sind, die Genehmigung für solche Vorhaben erteilen. So mischen also Finanzministerium, Bauämter, Wissenschaftsministerien und Hochschulen beim Thema "Sanierung und Bau" mit. Jedes Vorhaben zieht dabei einen bürokratischen Rattenschwanz mit sich, für den an den Hochschulen richtiger Weise keinerlei Verständnis existiert. Dazu kommt, dass die Bauämter darüber entscheiden, wann welche Vorhaben umzusetzen sind. Folglich werden Notwendige gerne mal in ungewisse Zukunft verschoben und andere so plötzlich angeordnet, dass die Hochschulen gar nicht wissen, wie sie das aus ihren einem schweizer Käse gleichenden Finanzmitteln bezahlen sollen. Derweil regnet es in Gebäude hinein und im großen Vorsitzungszahl haben 30 Studierende mal wieder keinen Sitzplatz ergattern können, während die Bibliothek aus den 70er Jahren wegen PCB-Belastung unzugänglich ist. Willkommen in der Finanz- und Bürokratiehölle "Hochschulbau".

    Digitalisierung

    Die Digitalisierung an deutschen Hochschulen ist eng mit den Problemen im Hochschulbau verknüpft. Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie wurde der Ausbau digitaler Infrastruktur seitens der Hochschulen eher stiefmütterlich behandelt. Dies liegt sicherlich auch daran, dass diese aufgrund der mangelnden Finanzierung an ganz anderen Stellen erstmal Löcher zu flicken hatten und haben. Doch wurde hierdurch die Digitalisierung verschlafen. Dass die Politik mit ihrer hochschulgefährdenden Finanzpolitik dies zuließ, hat sich nun gerächt. Abgesehen von wenigen technologisierten Technischen Universitäten, nutzen die meisten Hochschulen eine IT-Infrastruktur die bestenfalls Mitte der 2000er Jahre gängig war. Hierbei fehlt einerseits oft das Verständnis dafür, wie Technologie funktioniert - denn, anders als ein Buch oder Kreidetafeln ist technologie blitzschnell veraltet und bedarf fast jährlicher Updates. Doch wo nicht einmal die Voraussetzungen für die neuste Hard- und Software besteht, ist daran nicht zu denken. Zwar ist es beispielsweise ganz nett, wenn überall Eduroam-Router stehen. Fehlt jedoch der Glasfaser-Anschluss, ist es kein Wunder, dass regelmäßig das WLAN-Netz zusammenbricht. Und solange Angestellte noch mit PCs aus Windows 2000 Zeiten arbeiten, wird jeder Versuch der Digitalisierung von Bürokratieprozessen unweigerlich scheitern. Von einer zumindest Teil-Digitalisierung in der Lehre und Forschung kann demnach nicht einmal geträumt werden, wenn die IT-Infrastruktur hierzu nicht bereit steht und das wenige Personal im IT-Wesen durchgängig damit beschäftigt ist, Altes zum Laufen zu bringen, anstatt Neues zu entwickeln. Dabei könnten Bund und Länder insbesondere bei Themen der Digitalisierung Synergieeffekte nutzbar machen. Denn IT ist nur begrenzt Standortgebunden und Software lässt sich unendlich vervielfachen. Warum jede Hochschule ihre eigene Lernplattform entwickelt, anstatt gemeinsam einmal eine für alle Hochschulen nutzbare gute Plattform zu finanzieren, ist nur eine beispielhafte Form des ungenutzten Potenzials. Da hilft übrigens auch nicht, dass jetzt ein paar mehr Menschen verstanden haben, wie BigBlueButton funktioniert, wenn es sowohl an Infrastruktur, als auch an digitalen Lehrkonzepten fehlt. Digitalisierung an Hochschulen? - Error 404 not found.

    Exkurs: Anti-Diskriminierungsarbeit an Hochschulen

    Hochschulen sind gesellschaftlich eingebettet und daher genauso von strukturellem Rassismus, Sexismus, Ableismus, Klassismus, Antisemitismus und weiteren Formen der Diskriminierung betroffen. Dort, wo Landes-, Bundes- oder gar Europarecht es vorschreibt, finanzieren die Hochschulen entsprechende Stellen um bestimmten Diskriminierungsformen entgegenzuwirken (z.B. Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Gebährfähige sowie Beauftragte für Menschen mit chronischen Erkrankungen/Be_hinderung). Dort diese Stellen werden meist nur mit dem Mindestmaß an Vollzeitäquivalenten und Mittel ausgestattet, die vorgeschrieben sind. Zu Diskriminierungsformen wie Rassismus oder Antisemitismus sowie hinsichtlich Hilfen für Personen ohne akademischen Background gibt es nur an vereinzelten Hochschulen Bemühungen. Auch gibt es kaum unabhängige Antidiskriminierungsstellen, an die sich Studierende wie Angestellte wenden können. Natürlich liegt dies auch daran, dass darauf bezogene Probleme von den oberen Entscheidungsebenen meist nicht wahrgenommen werden. Denn noch immer sind die meisten Rektorate/Präsidien und Professuren mit weißen, männlichen Personen besetzt. Doch auch die mangelnde Hochschulfinanzierung trägt eine Mitschuld an der Situation. Denn wenn die Hochschulen nicht einmal finanzielle Mittel für ihre grundlegensten Aufgaben haben, ist es klar, dass alles, was nicht verpflichtend ist, in der Priorisierung der Umsetzung hinten überkippt.

    Exkurs: Nachhaltigkeit

    Das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend haben auch Hochschulen ihren Teil beizutragen. Doch der inzwischen in allen Bundesländern vorhandene Sanierungs- und Baustau führt dazu, dass dieses Ziel kaum erreichbar ist. Nur durch kontinuierliche Sanierungen und gegebenenfalls Neubauten können Hochschulen ihre Energieeffizienz steigern.

    Daneben führen die gestiegenen Studierendenzahlen sowie die Digitalisierung dazu, dass die Infrastruktur der Hochschulen ausgebaut wurde und wird. Damit einher wächst natürlich auch der Energiebedarf. Je nach Bundesland und Hochschultyp variiert jedoch, ob und inwiefern die Bundesländer den Energiebedarf der Hochschulen decken. Dort, wo die Energiekosten nicht automatisch vom Land übernommen werden oder nur pauschal gedeckt werden, reißt der erhöhte Energiebedarf Finanzlöcher auf. Zudem hindert eine kostendeckende Strompolitik Hochschulen daran, auf 100% Ökostrom umzusteigen.

    Ebenfalls sind Bemühungen zum CO2- und Flächenausgleich für Hochschulen kaum umzusetzen wenn diese aufgrund der chronischen Unterfinanzierung hierzu keine Mittel übrig haben.

    Studiengebühren

    Die Hochschulen in Deutschland sind chronisch unterfinanziert. Schuld daran sind primär die Bundesländer, die ihrer hoheitlichen Aufgabe der Hochschulfinanzierung und -strukturierung nicht nachkommen. Durch das Kooperationsverbot hat der Bund zudem kaum Möglichkeiten den Hochschulen direkt Mittel zur Verfügung zu stellen. Doch anstatt die Länder hierzu öffentlich anzuprangern, setzt seit einigen Jahren der gefährliche Trend ein, dass die Wiedereinführung von Studiengebühren als das Heilmittel gesehen wird. Dabei bedeuten Studiengebühren gleich jeder Art immer eine sozio-ökonomische Selektion. Entsprechend setzten Studierende Ende der 2000er Jahre zu Recht durch, dass die ungerechten Gebühren abgeschafft werden, damit der Hochschulzugang nicht mehr vom eigenen Geldbeutel abhängt. Doch in Baden-Württemberg führte jüngst eine Grüne Wissenschaftsministerin wieder Gebühren für Zweitstudierende und Nicht-EU-Ausländer*innen ein. CDU und FDP NRW nahmen von solchen Plänen nur deshalb abstand, weil sie sich in Baden-Württemberg als Null-Summen-Spiel entpuppten. Im kleinen erhebt Hamburg nun Gebühren für den Medizintest, eingeführt durch eine Rot-Grüne Koalition. Und die CSU plant in Bayern die Einführung einer "umfassenden Gebührenerhebungsmöglichkeit" für Hochschulen. Die Hochschulen jubeln, denn dies bedeutet für sie Einnahmen. Dass sie dabei jedoch nach unten treten anstatt die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen, ist dem Ansinnen von Diversität in der Bildungslandschaft und dem Prinzip freier Lehre unwürdig. Und fast noch schlimmer sind nun die teils schon eingeführten, teils anvisierten Gebühren durch Parteien, die vor wenigen Jahren noch großprotzig verkündeten und sich damit brüsteten, dass mit der Abschaffung nun ein Meilenstein in Sachen Bildungsgerechtigkeit erreicht worden sei. Parteien, die teils in ihren Grundsatzprogrammen eben jenes Ideal der Bildungsgerechtigkeit verankert haben. Parteien, die sich im Rahmen ihrer Regierungsfunktion der Bundesländer vor ihrer hoheitlichen Verantwortung inSachen Hochschulfinanzierung drücken und das hohe Gut freier Bildung aufs Spiel setzen, um noch den letzten Cent aus Hochschulen und Studierenden zu drücken.

    Forderungen

    Die Finanzierung von Hochschulen in Deutschland gleicht einem Desaster sondergleichen. Auf der einen Seite trachten Bund und Länder danach immer renommierte Forschung und Lehre anzubieten - ganz im Sinne einer Wissensgesellschaft. Auf der anderen Seite wird Bildung so nachrangig behandelt, dass die Hochschulfinanzierung inzwischen einem schweizer Käse gleicht. So kann und darf es nicht weiter gehen, wenn uns freie Bildung und Forschung sowie gute Lehr- und Arbeitsbedingungen ein allgemeingesellschaftliches Anliegen sind. Deshalb fordern wir:

    1. Die Abkehr der Länder von der Idee der "unternehmerischen" Hochschule,
    2. Die bedarfsorientierte Ausfinanzierung der Hochschule entsprechend der hoheitlichen Aufgabe der Bundesländer,
    3. Grundfinanzierung statt Unmengen an Förderprogrammen
    4. Eine Zweckbindung an die Lehre und Entfristung von Mittel aus dem HSP/ZVL und ähnlichen Verträgen,
    5. Eine entfristete Erhöhung der Lehrdeputate und weiterer Faktoren, um Dauerstellen für Daueraufgaben, zu schaffen sowie die Verpflichtung zur Verbesserung der Betreuungsrelationen,
    6. Eine Entbürokratisierung und Beschleunigung von Sanierungs- und Baumaßnahmen,
    7. Keine Erhebung von Studiengebühren egal welcher Art,
    8. Die Abschaffung des Kooperationsverbotes.

    Begründung

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