Antrag: | Positionspapier zur Weiterentwicklung des Akkreditierungswesens |
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Antragsteller*in: | Franzi und Isa |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 25.04.2020, 19:19 |
Ä9 zu I-A3: Positionspapier zur Weiterentwicklung des Akkreditierungswesens
Antragstext
Von Zeile 60 bis 69:
4. Akkreditierungspflicht
Die Bundesländer haben meist die Musterrechtsverordnung ohne große Änderungen in Landesrecht überführt. Einige Bundesländer weichen jedoch von der Pflicht der Akkreditierung ab. Auch wenn der fzs das aktuelle Akkreditierungssystem kritisiert und die Mitbestimmung der Studierenden definitiv auszubauen ist, ist ein Mindestmaß an studentischer Beteiligung vorhanden. Diese ist wie bereits gefordert auszubauen und eine verpflichtende Akkreditierung deutschlandweit sicherzustellen.
Der fzs fordert, dass Akkreditierung von Studiengängen in allen Hochschulgesetzen der Länder verpflichtend ist.
4. Sicherstellung von Qualitätskultur durch demokratische Mitbestimmung
Studienreformen müssen demokratisch organisiert werden, was durch die Umsetzung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags nicht unbedingt gewährleistet ist. Die Kultusminister*innenkonferenz sollte gemeinsam mit Studierendenvertretungen ein demokratischeres Verfahren zur Reformierung von Studiengängen erarbeiten.
Akkreditierung muss die selbstverständliche demokratische Beteiligung aller Gruppen sicherstellen und Qualitätskultur fördern.
Insbesondere Fachschaften und deren Studierendenvertretungen müssen frühzeitig und auf Augenhöhe an den Prozessen beteiligt sein. Akreditierungen ohne studentische Mitbestimmung sind fehlgeschlagen. Darüber hinaus erachten wir eine regelmäßige Evaluation und Anpassung von Studiengängen für unabdingbar. Externe Beteiligung und eine demokratische Qualitätskultur in den Hochschulen ist dafür ebenso essenziell.
Der fzs fordert, dass alle Hochschulen ihre Studiengänge regelmäßig evaluieren und anpassen. Die Prozesse dafür müssen demokratisch sein und mit allen Statusgruppen in einem demokratischen Verfahren entwickelt werden.
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