Mit dem Inkraftreten der BAföG Reform 2020 ist der genannte Höchstsatz nichtmehr aktuell. Des weiteren übersteigt der neue Höchstsatz die in der Erhebung genannten durchschnittlichen Lebenskosten von Studierenden und ist demnach nicht förderlich für die Argumentation.
Antrag: | Regelstudienzeit ist nicht die Regel |
---|---|
Eingereicht durch: | AStA Landau |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 25.07.2019, 16:46 |