Ergibt sich aus dem Text.
Antrag: | Regelstudienzeit ist nicht die Regel |
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Eingereicht durch: | Ausschuss Studienreform |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.07.2019, 12:03 |
Antrag: | Regelstudienzeit ist nicht die Regel |
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Eingereicht durch: | Ausschuss Studienreform |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.07.2019, 12:03 |
eingefordert werden. Nicht alle Praktika liegen in der vorlesungsfreien Zeit oder sind vergütet. Bei geringen Überschneidungen wäre ein reguläres Absolvieren von Veranstaltungen möglich, wenn es keine Anwesenheitspflicht gäbe.Allgemein erachten wir Praktika nur dann für sinnführend, wenn sie tatsächlich auch in spätere Berufsfelder Einblicke geben und nicht nur einfache Verwaltungs- und Bürotätigkeiten an schlecht bezahlte Studierende auslagern. Praktika sollten nicht als Zusatzleistung von Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit angesehen werden, sondern, wenn sie im Curriculum vorgesehen sind, in den ordentlichen Semesterablauf integriert werden. Berufspraktika können sich, je nach Gestaltung, negativ auf den Studienverlauf und die Einhaltung der Regelstudienzeit auswirken.
Berufspraktika sind so zu gestalten, dass sie den Studienverlauf nicht verzögern.
Ergibt sich aus dem Text.