Wir haben 1.1 aus dem ursprünglichen Antrag als Grundlage der Regeln verwendet. Dieser wurde durch Leitlinien der "einfachen Sprache" (https://multisprech.org/sag-es-einfach/) ergänzt.
Abschnitt 1.2 haben wir gestrichen. Es ist eine gewisse Komplexität nötig, um Sachverhalte darstellen zu können. Dies wurd schon im ursprünglichen Antrag erwähnt.
Bei "leichter Sprache" handelt es sich um eine bestimmte Form der deutschen Sprache, die erlernt werden muss und die einem festen Regelwerk folgt, dessen routinierter Gebrauch sehr viel Übung erfordert. Zu fordern - oder vorzuschlagen - dass sie in Anträgen des Verbandes genutzt wird, vermittelt auch den Eindruck, dass diese Variante der deutschen Sprache problemlos von jeder/jedem benutzt werden kann, ohne sie aktiv erlernen zu müssen. Dies kann die Kapazitäten von Studierendenschaften weit übersteigen. Sollte im Verband die Notwendigkeit gesehen werden, dass alle Anträge in leichter Sprache vorliegen, sollte ein_e dafür geschulte_r Übersetzer_in beauftragt und vor allem bezahlt werden.
Da Publikationen eine größere Anzahl an Menschen erreicht, sollten diese auch in hürdenarmer Sprache geschrieben sein. Dafür soll ein Arbeitskreis gegründet werden, der die Umsetzung für Publikationen erarbeitet.
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