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Ä1 zu WO-A1: Digitale Sitzungen ermöglichen: Briefwahlen

Antrag: Digitale Sitzungen ermöglichen: Briefwahlen
Eingereicht durch: VS Tübingen
Status: Behandelt
Eingereicht: 28.02.2021, 18:14

geänderte Fassung

Von Zeile 5 bis 6:

  1. Briefwahlunterlagen werden auf Antrag der stimmberechtigten Mitglieder eines Organs/Gremiums verschickt.

  1. Die Mitglieder des wählenden Organs / Gremiums beantragen ihre Briefwahlunterlagen unter Angabe einer Zustelladresse beim Vorstand oder einer vor der Wahl anders festgelegten Wahlleitung.

Begründung

Mit der neuen Formulierung soll klar lesbar werden, dass (und wie) die Mitglieder jeweils ihre Birefwahlunterlagen beantragen müssen. Die Formulierung verhindert, dass die Unterlagen automatisch an alle versendet werden und dabei evtl. auch an nicht mehr aktuelle oder falsche Adressen.

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Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.2.2