Spezifizierung, dass Fristen für ein ordentliches Briefwahlverfahren direkt festgelegt werden.
Antrag: | Digitale Sitzungen ermöglichen: Abstimmung |
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Eingereicht durch: | VS Tübingen |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 28.02.2021, 18:17 |
Antrag: | Digitale Sitzungen ermöglichen: Abstimmung |
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Eingereicht durch: | VS Tübingen |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 28.02.2021, 18:17 |
nach postalischem Versand der Briefwahlunterlagen. Fristen für die Beantragung sowie für den Posteingang der Briefwahlunterlagen sind vor Beginn der Abstimmung festzulegen. Der Wahlgang ist mit
Spezifizierung, dass Fristen für ein ordentliches Briefwahlverfahren direkt festgelegt werden.
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