Wird die Unterbrechung bis zu einer bestimmten Zeit gesetzt, müssen alle dringend zu diesem genauen Zeitpunkt wieder da sein, damit die Beschlussfähigkeit wieder festgestellt werden kann. Gerade bei einem neuen Sitzungstag kommt es aber häufig vor, dass Menschen es nicht ganz pünktlich zum SItzungsort schaffen. Mit der neuen Formulierung soll klarer werden, dass auch wenn nach einer Unterbrechung am nächsten Sitzungstag ein paar Menschen etwas verspätet zur MV kommen, der Sitzungsbeginn bis zum erreichen der Beschlussfähigkeit nach hinten verschoben werden kann. Andernfalls könnte der Absatz so gelesen werden, dass die Sitzung mit Ende der Unterbrechung sofort zu beenden ist, wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Delegationen wieder anwesend sind.
Antrag: | Beschlussfähigkeit ist schön |
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Eingereicht durch: | VS Tübingen |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 28.02.2021, 18:11 |
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