• Start
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Login
Startindex
  1. 66-MV
  2. GO-A3NEU
  3. Ä2

Ä2 zu GO-A3NEU: Digitale Sitzungen ermöglichen: Geschäftsordnung

Antrag: Digitale Sitzungen ermöglichen: Geschäftsordnung
Eingereicht durch: Lina (Uni Erfurt)
Status: Geprüft
Eingereicht: 05.03.2021, 11:54

geänderte Fassung

Von Zeile 2 bis 4 einfügen:

(1) Alle Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Die Speicherung von Ton- und Videomitschnitte sind bei Sitzungen untersagt, es sei denn, die Anwesenden bestimmen einstimmig anders. Bei einer Liveübertragung einer Sitzung müssen alle Teilnehmer*innen darüber informiert werden und es muss ein Konzept erarbeitet sein, nachdem der Datenschutz eingehalten wird. Über Angelegenheiten die die

Begründung

Wir wollen hiermit den Unterschied zwischen Speicherung und der Übertragung von Video- und Tonmaterial deutlicher machen. Sollte wieder eine hybride Sitzung stattfinden, kann so die Liveübertragung noch erfolgen. Mit den aufgeführten Einschränkungen.
Mit Konzept zum Datenschutz ist gemeint, dass es für Teilnehmende z.B. möglich gemacht werden muss anzuzeigen das ihr Körper und die Aussagen nicht übertragen werden oder auch nicht ihr voller Name im Internet auftaucht (und nicht identifizierbar sind)

Kommentare

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.
  • PDF-Version herunterladen
  • Zurück zum Antrag
  • tweet
  • share
Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.2.2