- Hochschulpolitik betrifft mehr Menschen als nur Student*innen. Deswegen beantragen wir, dass auch Menschen, die nicht studieren, bei Wahlen bevorzugt werden.
- Die Gruppen ‚Ausländer*innen‘ und ‚inter-nationale Student*innen‘ sind nicht deckungs-gleich. Eine Person ohne deutsche Staats-Angehörigkeit mit einer deutschen Hoch-Schul-Reife ist kein*e inter-nationale Student*in. Diese Person darf viele Sachen, die Menschen mit deutscher Staats-Angehörigkeit machen dürfen, nicht machen. Sie darf nicht an Bundestags-Wahlen teil-nehmen. Sie braucht eine Aufenthalts-Genehmigung. Sie macht andere Erfahrungen im Alltag als eine Person mit deutscher Staats-Angehörigkeit. Ihre Perspektive ist für den fzs genauso wichtig wie die Perspektive von Student*innen ohne deutsche Hoch-Schul-Reife. Deswegen beantragen wir, dass Menschen ohne deutsche Staats-Angehörigkeit bei Wahlen bevorzugt werden.
- Menschen mit Migrations-Geschichte und negativ von Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus betroffene Menschen machen in ihrem Alltag, im Beruf und im Studium häufig diskriminierende Erfahrungen. Mitglieder der weißen, christlichen Mehrheits-Gesellschaft werten diese Menschen oft ab. Sie sprechen ihnen zum Beispiel ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ab. Das deutsche Bildungs-System schließt Menschen mit Flucht-Erfahrung und Sinti*ze und Rom*nja häufig aus. Menschen mit Migrations-Geschichte und negativ von Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus betroffene Menschen sind an deutschen Hoch-Schulen unter-repräsentiert. Deswegen beantragen wir, dass diese Gruppen bei Wahlen bevorzugt werden.
- Der fzs trägt als deutsche Bundes-Student*innen-Vertretung gegen-über Menschen ohne deutsche Staats-Angehörigkeit, Menschen mit Migrations-Geschichte und negativ von Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus betroffenen Menschen eine besondere Verantwortung. Deutsche StudentInnen und Hoch-Schulen haben eine wichtige Rolle in der Verbreitung und Umsetzung von der national-sozialistischen Rassenideologie gespielt. [1] Deswegen ist der fzs besonders dazu verpflichtet, sich um die Beteiligung von den oben genannten Gruppen zu bemühen. Diese Bemühung entspricht auch den Vereins-Zielen (§2 Abs. 6 Satz 3 Satzung).
- Die vor-geschlagene Änderung ver-ändert nicht das Ziel vom Antrag SÄ-A6.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Universität_im_Nationalsozialismus, zuletzt abgerufen am 02.03.2021.
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