Die Gesetzesnovelle zum Personenstandsregister ist zwar ein Zeichen dafür, dass die lange Zeit dominanten binären Geschlechtsnormen aufgeweicht werden und auf eine Achtung sich außerhalb dieses Systems befindenden Menschen zumindest in den Anfangsstadien geschieht. Nichtsdestotrotz geht die Novelle lange nicht weit genug, bleibt weiter in einem festgeschriebenen, auf so genannte biologische Merkmale gestützten System und ignoriert die persönliche Selbstidentifikation. Allein schon der Begriff “divers” ist alles andere als wertschätzend. Umso größer ist die Schande, dass nicht einmal diese Gesetzeslage umgesetzt ist.
Wir denken, dass es die Universität nichts angeht, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig fühlt und wissen auch nicht, wozu diese Information einer Universität dienen muss. Es ist Sache jedes einzelnen Menschen, wie dieser sich selbst identifiziert oder ob diese Selbstidentifikation preisgegeben wird. Daher fordern wir, den Geschlechtseintrag als Pflichtangabe aus den Universitätsstatistiken, den persönlichen Daten, dem Antrag auf Immatrikulation und allen anderen Dateisystemen zu streichen und allen Menschen selbst zu überlassen, ob und wenn ja welche Eintragung sie vornehmen möchten.