Antrag: | Einrichtung einer Schlichtungskommission (SchliKo) |
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Eingereicht durch: | Fabian Dobmeier (HAW Landshut) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.08.2019, 09:58 |
Ä9 zu Str-W-01: Einrichtung einer Schlichtungskommission (SchliKo)
Antragstext
Von Zeile 13 bis 15:
Hälfte Frauen* sind. Alle Mitglieder der Schlichtungskommission sind stimmberechtigt, sofern diesenicht zugleich auch Mitglieder eines Organs oder Gremiums sind, die den Antrag gestellt oder davon betroffen sind, oder Die Mitglieder der Schlichtungskomission werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit gewählt. Sie dürfen keinem anderen Gremium oder Organ des fzs angehören. Alle Mitglieder der Schlichtungskommission sind stimmberechtigt, sofern diese nicht aus einem