Die Organe des Vereins sind in der Satzung abschließend aufgezählt (§ 3 Satzung). Will man eine solche Kommission zu einem Organ des Vereins machen, bedarf dies eine Änderung der Satzung (mit der notwendigen Mehrheit und der Einhaltung der Frist für satzungsändernde Anträge).
Antrag: | Einrichtung einer Schlichtungskommission (SchliKo) |
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Eingereicht durch: | Daniel Janke (Studierendenvertretung der Universität Würzburg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.07.2019, 02:38 |