Der Antrag in Absatz kann dazu führen, dass viele Anträge verschoben werden und hierdurch die nächste Mitgliederversammlung sehr viele Themen enthalten wird. Da der Ausschuss der Student*innenschaften das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Mitgliederversammlungen ist, sollte dieser alle nicht behandelten Anträge beraten und beschließen, soweit Satzung und Ergänzungsordnung dies nicht ausschließen.
Antrag: | Festlegung von Fristen rund um die fzs MV |
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Eingereicht durch: | AStA Universität Lüneburg |
Status: | Geprüft (Vertagt von 63. MV) |
Eingereicht: | 07.08.2020, 17:35 |
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