Dieser Änderungsantrag soll die Einbindung und Sichtbarmachung von INTA-Personen durch Quoten- und Bevorzugungsregelungen in der Satzung verbindlich verankern, ohne zulasten der harten Frauenquote zu sein.
Für die Wahlen, die die inhaltlichen Ausschüsse (§ 29) betreffen, wird die Anzahl der zu besetzenden Plätze von zehn auf zwölf erhöht. Für die Besetzung der Ausschüsse gilt die harte Quote, das heißt mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses müssen Frauen sein. Zwei Plätze dürfen ausschließlich durch INTA-Personen besetzt werden. Bei der Besetzung der verbleibenden offenen Plätzen gelten kandidierende INTA-Personen, die das für die Wahl notwendige Quorum erreicht haben, als gewählt. Erst nachrangig werden die weiteren, offenen Plätze an die restlichen Kandidierenden vergeben, die das für die Wahl notwendige Quorum erreicht haben.
Für Wahlen und Entsendungen, die den ständigen Ausschuss Internationales (§ 28 Abs. 6) betreffen, bleiben die Regelung zur Berechnung der Größe des Ausschusses und die harte Frauenquote bestehen. Es wird eine Quote für INTA-Personen eingeführt, die aufgerundet einem Sechstel der Gesamtanzahl der Plätze im Ausschuss entspricht. Die durch INTA-Personen zu besetzenden Plätze werden den offenen Plätzen zugerechnet, dürfen allerdings ausschließlich durch INTA-Personen besetzt werden. Bei der Besetzung der verbleibenden offenen Plätze werden INTA-Personen analog zu den Regelungen für Ausschuss-, Vorstands- und Sitzungsleitungswahlen bevorzugt.
Für die inhaltlichen Ausschüsse bleibt die Soll-Regelung für die Zusammensetzung der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder auf Sitzungen und Telefonkonferenzen (§ 31) bestehen und wird ebenfalls als Entweder-oder-Regelung erweitert. Hier gilt, dass auf einer Sitzung oder einer Telefonkonferenz eines inhaltlichen Ausschusses entweder mindestens die Hälfte der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder Frauen sein sollen oder mindestens zwei Drittel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder Frauen und INTA-Personen sein sollen.
Dieser Antrag ist inspiriert vom Antrag vom fgp Ausschuss zur 63. MV.
Sollten im Verlauf der Mitgliederversammlung weitere Nummerierungen eingefügt oder Formulierungen verändert werden, übernehmen wir diese Änderungen (Zum Beisiel durch SÄ-A6)
Auswirkungen: Mindestens die Hälfte der Personen in Ausschüssen sind Frauen, im Ausschuss internationales sind ein aufgerundetes Sechstel INTA-Personen, in anderen Ausschüssen gibt es zwei feste Plätze für INTA-Personen. Bei der Wahl der restlichen Personen werden sie in allen Ausschüssen bevorzugt.
Die Beschlussfähigkeitsregelungen werden erweitert: Ein Ausschuss kann auch dadurch, dass zwei Drittel der Anwesenden FINTA sind, hergestellt werden, nicht mehr nur durch die 50% Frauenquote.
Nummerierungen werden angeasst.
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