Dieser Änderungsantrag soll die Einbindung und Sichtbarmachung von INTA-Personen durch Quoten- und Bevorzugungsregelungen in der Satzung verbindlich verankern, ohne zulasten der harten Frauenquote zu sein.
Für die Wahl des Vorstandes wird eine Bevorzugung INTA-Personen für die Besetzung der offenen Plätze eingeführt. Die harte Quote bleibt erhalten. Bei der Besetzung der offenen Plätze gelten kandidierende INTA-Personen, die das für die Wahl notwendige Quorum erreicht haben, als gewählt. Erst nachrangig werden die verbleibenden, offenen Plätze an die restlichen Kandidierenden vergeben, die das für die Wahl notwendige Quorum erreicht haben.
Dieser Antrag ist inspiriert vom Antrag vom fgp Ausschuss zur 63. MV.
Auswirkungen: Mindestens die Hälfte des Vorstands sind Frauen, beim Rest der Plätze werden INTA-Personen gegenüber cis-Frauen und cis-Männern bevorzugt.
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