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Ä1 zu WO-A3NEU: Digitale Sitzungen ermöglichen: Personenwahlen

Antrag: Digitale Sitzungen ermöglichen: Personenwahlen
Eingereicht durch: Birte Spekker (Universität Osnabrück)
Status: Geprüft
Eingereicht: 05.03.2021, 09:45

geänderte Fassung

Von Zeile 7 bis 9:

(3) Bei digitalen Sitzungen finden nicht-geheime Wahlen über ein geeignetes Abstimmungstool statt, welches die die in den Satzungen und Ordnungen festgelegten Abstimmmodalitäten gewährleistet. Sobald geheime Wahlen beantragt werden oder eine schriftliche Abstimmung gemäß § 2 Abs. 1 vorgesehen ist, sind diese durch eine Briefwahl durchzuführen.

Begründung

Wahlen sind eigentlich erstmal offen, sofern aufgrund möglicher Stimmhäufung keine schriftliche Abstimmung vorgesehen ist. In diesem Fall und für den Fall dass geheime Wahlen beantragt werden, wird eine Briefwahl genutzt, da aktuell kein Online-tool eine geheime Wahl gewährleisten kann.

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