Die Intention dieses Antragen teilen wir vollkommen.
1. "eine oder mehrere" ist nicht erforderlich.
2. Das Schreiben in einfacher und leichter Sprache (feststehende Begriffe) erfordern Kenntnisse der jeweiligen Regelwerke. Anträge würden daher Gefahr laufen nicht behandelt zu werden, sollten diese Schreibweisen gefordert werden. Zuden sind diese getrennt voneinander zu betrachten und daher bräuchte man hier schon zwei (einfache und leichte Sprache) Versionen. Klar und transparent sind hier hinreichend.
3. Hiermit wird die Intention den Antrags deutlicher.
4. nicht nötig
5. Erläuterungen erhält jeder Antrag in Form der Begründung. Daher sollte hier vom Kurztext (um den es geht) gesprochen werden.
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