Im beantragten neuen Absatz sind einige Formulierungen, die nicht bestimmt und definiert sind und somit Auslegung bedürfen. Die Satzung des fzs ist in ihrer aktuellen Form zudem bereits sehr ausführlich. Die Satzung eines gemeinnützigen Vereines muss präzise formuliert und auf den Vereinszweck ausgerichtet sein. Zu viele (politische) - und zu unbestimmte - Regelungen können die Gemeinnützigkeit gefährden. Gerade in einem politischen Klima, in dem bereits mehreren progressiven Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, sollte sehr stark darauf geachtet werden, nur das notwendigste in die Satzung selbst zu schreiben.
Wir halten die Geschäftsordnung des fzs deshalb für sinnvoller, um die Regelung zu verankern. Die Geschäftsordnung ist eine Ergänzung der Satzung und enthält Regelungen für das Vereinsleben respektive die verschiedenen Organe, insbesondere bezüglich verschiedener Arbeitsabläufe. Mithin werden in Geschäftsordnungen typischerweise Detailfragen geregelt. Die Geschäftsordnung erläutert dabei die grundlegenden Prinzipien und Normen der Satzung, indem sie konkrete Regeln (für Verfahrensabläufe) beinhaltet.
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