(Verzeiht das copy & paste der Begründung, aber es ist jedes Mal die gleiche Argumentation.)
Die Geschäftsordnung ist eine Ergänzung der Satzung und enthält Regelungen für das Vereinsleben respektive die verschiedenen Organe, insbesondere bezüglich verschiedener Arbeitsabläufe. Mithin werden in Geschäftsordnungen typischerweise Detailfragen geregelt. Die Geschäftsordnung erläutert dabei die grundlegenden Prinzipien und Normen der Satzung, indem sie konkrete Regeln (für Verfahrensabläufe) beinhaltet. Somit ist auch die Erklärung der Mehrheitsregelungen in diesem Rahmen zu regeln.
Darüber hinaus ist die Satzung des fzs in ihrer aktuellen Form bereits sehr ausführlich. Die Satzung eines gemeinnützigen Vereines muss präzise formuliert und auf den Vereinszweck ausgerichtet sein. Zu viele (politische) - und zu unbestimmte - Regelungen können die Gemeinnützigkeit gefährden. Gerade in einem politischen Klima, in dem bereits mehreren progressiven Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, sollte sehr stark darauf geachtet werden, nur das notwendigstee in die Satzung selbst zu schreiben. Denn für Detailregelungen gibt es - wie oben erläutert - die Ordnungen des Vereins.
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