Die Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen unterstützt die Motivation dieses Antrages und sieht die dargestellten Aspekte ebenfalls kritisch. So war es in der Vergangenheit durchaus so, dass "Die Feuerzangenbowle" zu bereits ausreichend dargestellten Anlässen gezeigt wurde.
Allerdings hat sich bei der Vorstellung der verschiedenen Anträge dieser MV gezeigt, dass es innerhalb der verschiedenen Gremien unserer Studierendenschaft es unterschiedliche Positionen zu einem pauschalen Verbot gibt. Anstatt einen kritischen Film einfach zu verbieten und das Problem mit diesem vermeintlich einfach unter den metaphorischen Teppich zu kehren, sollte das Problem aus anderen Perspektiven angegangen werden.
Gerade Studierendenschaften haben nicht nur die notwendigen Strukturen, sondern auch die notwendigen Mittel, um - trotz Verbot - einen kritischen Umgang mit diesem Film finden zu können.
Der deutlich strittigere Aspekt ist an dieser Stelle allerdings, dass mit den Rechten an diesem Film nicht nur Bestimmungsmöglichkeiten der Rechteinhaberin einher gehen, sondern dass durch die Vorführung des Films auch Gelder akquiriert werden, die an u. E. rechtsextreme Strukturen geht. Das Ziel sollte es sein, dass die Rechte an solchen Filmen nicht bei Privatpersonen liegen, sondern der Öffentlchkeit zur freien und damit auch kritischen Nutzung zur Verfügung stehen sollten. (Selbstverständlich sollte dies nicht nur für Filmrechte gelten!)
Da sich zeigt, dass Unikinos nicht unbedingt Teil der Studierendenschaft sind, sondern häufig lediglich durch einzelne Studierende oder kleinere Gruppen geleitet werden, wäre ein Verbot nicht ohne Weiteres durchsetzbar.
Auch wenn unsere Struktur keine Einigung hinsichtlich eines Verbots erzielen konnte, so hoffen wir, dass die MV dies erreichen kann und stellen daher diesen Änderungsantrag.
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