Die Worte "vom Hundert" werden jeweils durch das Wort "Prozent" ersetzt.
Antrag: | Planungssicherheit bei Austritten sichern |
---|---|
Eingereicht durch: | AStA Universität Mainz |
Status: | Geprüft (von der 64. MV) |
Eingereicht: | 31.08.2020, 19:59 |
Antrag: | Planungssicherheit bei Austritten sichern |
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Eingereicht durch: | AStA Universität Mainz |
Status: | Geprüft (von der 64. MV) |
Eingereicht: | 31.08.2020, 19:59 |
Die Worte "vom Hundert" werden jeweils durch das Wort "Prozent" ersetzt.
(3) Im ersten Haushaltsjahr der Mitgliedschaft beträgt der Beitrag 50 vom HundertProzent des regulären Beitrages nach Abs. 1, mindestens jedoch 1,00 Euro. Die
beträgt der Beitrag für das laufende Haushaltsjahr 25 vom HundertProzent des regulären Beitrages nach Abs. 1, mindestens jedoch 1,00 Euro und im folgenden Haushaltsjahr 75 vom HundertProzent des regulären Beitrages nach Abs. 1, mindestens
erklären, zahlen einen um 50 vom HundertProzent ermäßigten Beitrag für das folgende
Der Sprachgebruach sollte zeitgemäßer sein. Bereits 2008 schrieb das Bundesministerium der Justiz hierzu: "Veraltete oder ungebäuchliche Ausdrücke sind zu vermeiden. So ist das zeitgemäße Wort "Prozent" der veralteten Bezeichnung "vom Hundert" vorzuziehen." (Budesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Bekanntmachung vom 22. September 2008, BAnz. Nr. 160a, Rn. 73) Im Geiste der anderen auf dieser Mitgliedervsammlung zur Verbesserung der Verständlichkeit von Normen und Anträgen gestellten Anträge sollte die Änderung von § 5 zum Anlass genommen werden, wie empfohlen zu verfahren.
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