Antrag: | Quo vadis Europäische Universität? |
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Antragsteller*in: | Franziska C. (AStA der TU Darmstadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.04.2020, 13:15 |
Ä6 zu I-A5: Quo vadis Europäische Universität?
Antragstext
In Zeile 47 einfügen:
ausgewählt werden und nicht bspw. von den Rektoraten bzw. Präsidien delegiert werden.
Von Zeile 51 bis 53 einfügen:
höchsten Entscheidungsgremien der EUA entsenden können. Die EUAs müssen dabei auch den Studierenden, die in den Gremien, Arbeitsgruppen oder anderen Strukturen mitwirken, Möglichkeiten bieten sich untereinander zu vernetzen. Perspektivisch müssen 25% der Sitze aller Entscheidungsgremien jeder EUA mit Studierenden besetzt werden. Hier ist es auch wichtig, dass die Studierenden aller Hochschulen gleichberechtigt beteiligt werden. Nur so kann die Perspektive aller Studierenden tatsächlich eingebracht.
In Zeile 74 einfügen:
verteilen.
Studentische Mobilität ohne eine Umsetzung der Lissabon Konvention ist nicht möglich. Die EUAs werden daher aufgefordert auch abseits ihrer Programme die Lissabon Konvention umzusetzen. Die Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen muss möglichst barrierefrei, mit möglichst wenig Bürokratie und schnell vonstatten gehen. Vor allem aber muss sichergestellt werden, dass die Verfahren an allen Hochschulen zueinander kompatibel sind. Diese Verfahren müssen aber auch allen Studierenden im gleichen Maße zur Verfügung stehen. Die Lissabon Konvention muss umgesetzt werden.
In Zeile 93 einfügen:
eingebunden werden. Dafür ist es essenziell, dass alle Hochschulen mit genug finanziellen Mittel ausgestattet werden, um an derartigen Programmen teilnehmen zu können.
In Zeile 101 einfügen:
einzelnen Hochschulen geteilt werden und in der Breite zum Einsatz kommen.
Wir fordern, dass alle Konzepte und Möglichkeiten, die im Rahmen der EUA’s entwickelt werden, allen europäischen Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Gerade im Zusammenhang mit didaktischen Konzepten müssen von diesen alle profitieren können.Digitale Infrastruktur, die im Rahmen der EUA entwickelt wird, muss zentrale europäische Anforderungen erfüllen. Es darf keine Zergliederung dieser elektronischen System beispielsweise auf einzelne Hochschulen, EUA oder europäische Gebietskörperschaften geben. Stattdessen fordern wir, dass einerseits gemeinsame Standards entwickelt werden, die für EUA-interne digitale Infrastruktur gelten und dass andererseits eine gemeinsame Plattform entwickelt wird, auf der die von den EUA entwickelten Konzepte und digitalen Lernformate nach dem Open-Source Prinzip bereitgestellt werden.
Von Zeile 103 bis 104:
Um das zu gewährleisten, begrüßen wir den Vorstoß innerhalb der Alliances, die Qualitätsmanagementsysteme (QMS) anzugleichen.Für das Qualitätsmanagement im Rahmen der EUAs ist das EUniQ Projekt ins Leben gerufen wurden. In diesem sind insgesamt 17 Organisationen involviert. Darunter Qualitätssicherungsagenturen, Hochschulministerien und europäische Stakeholder Organisationen wie auch die European Student Union. Das Ziel ist es ein Framework für die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität der EUAs zu entwickeln und zu testen. Dies soll im Rahmen von vier Pilot Evaluierungen geschehen. An dreien dieser Pilot-Verfahren sind deutsche Hochschulen beteiligt.Perspektivisch wird über EUniQ ein gemeinsames Framework entwickelt werden. Wir begrüßen den Vorstoß, einen gemeinsames Framework für Qualitätsmanagementsysteme (QMS) zu entwickeln. Dieses Framework wird voraussichtlich auf den European Standards und Guidelines (ESG) aufbauen. Es sollte am Ende auch an als Weiterentwicklung der ESG genutzt werden und an allen Hochschulen angewandt werden. Der fzs fordert, dass die studentischen Belange in diesem neuen Framework noch stärker aufgenommen werden. Dabei muss aber
In Zeile 115 einfügen:
höchsten Standards angeglichen werden. Es ist auch dringend notwendig die Zergliederung der Systeme zu vermeiden. Um die Mobilität der Studierenden sicherzustellen, sollten die Systeme eine gewisse Ähnlichkeit besitzen.
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