In der Geschäftsordnung wird in § 6 die Sitzungsleitung generell geregelt. Also für alle Gremien des Vereins. Die Satzung enthält dagegen bereits einen Paragraphen, der sich speziell mit der Wahl der Sitzungsleitung der Mitgliederversammlung beschäftigt (§ 13). Es würde der Logik von Satzung und Geschäftsordnung daher entsprechen die beabsichtigte Änderung in der Satzung vorzunehmen.
Antrag: | Vorschlag der MV Sitzungsleitung |
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Eingereicht durch: | Daniel Janke (Studierendenvertretung Universität Würzburg) |
Status: | Geprüft (Vertagt von 63. MV) |
Eingereicht: | 07.08.2020, 17:32 |
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