I-02NEU: Regelstudienzeit ist nicht die Regel
Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Inhaltliche Anträge |
Eingereicht durch: | StuRa Uni Heidelberg |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.07.2019, 21:01 |
Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Inhaltliche Anträge |
Eingereicht durch: | StuRa Uni Heidelberg |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.07.2019, 21:01 |
Die sogenannte „Regelstudienzeit“ kommt in Diskussionen über das Studium
oft zur Sprache. Sie wird aus zwei Gründen in der Öffentlichkeit stark
wahrgenommen: Sie suggeriert eine „Regel“ und scheint somit eine Norm zu
begründen, die es prinzipiell zu erfüllen gelte. Außerdem lässt sie sich
einfach nachprüfen, was dem Bedürfnis der Mess- und Kontrollierbarkeit, das
auch im Bildungswesen weithin verbreitet ist, entgegenkommt.
Sowohl im Privaten als auch in der Öffentlichkeit wird das Absolvieren eines
Studiengangs in der Regelstudienzeit oft eingefordert und als Erfolg aufgefasst,
die Überschreitung dagegen als Problem angesehen. Häufig fungiert sie dabei
als Kriterium für den individuellen (Miss-)Erfolg von Studierenden oder aber
für die Qualität von Studiengängen. Wird die Regelstudienzeit in signifikant
vielen Fällen nicht eingehalten, gilt das Studium als schlecht organisiert oder
zu schwierig, die Studierenden als ungeeignet - oder es werden weitere Probleme
diagnostiziert. Selten wird gefragt, wie die Regelstudienzeit festgelegt oder
berechnet wird oder ob das Überschreiten von den Studierenden als Problem
wahrgenommen wird. Auch im Privaten werden aus der Regelstudienzeit häufig
Ansprüche an die Studierenden abgeleitet und im Falle der Überschreitung wird
mit Unverständnis, Vorwürfen, Streichung des Unterhalts oder Druck auf ein
baldiges Studienende hin reagiert.
Wurde die Regelstudienzeit ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, die
Studienzeiten zu verkürzen und der Kapazität der Hochschulen gerecht zu
werden,[Fußnote: Vgl. http://www.bzh.bayern.de/uploads/media/2-2017-Penthin-
Fritzsche-Kroener.pdf] leitete sich aus ihr auch ein Anspruch der
Studierendengegenüber ihren Hochschulen ab, das Studium innerhalb einer
bestimmten Zeit absolvieren zu können. Ursprünglich sollte die Festlegung
einer Regelstudienzeit also sowohl den Studierenden als auch den Hochschulen als
Orientierung für die Planung des eigenen Studiums bzw. des Angebots an
Lehrveranstaltungen dienen. Inzwischen wird sie, auch verstärkt durch die
Bologna-Reform, jedoch zunehmend umgedeutet zu einem Anspruch an die
Studierenden. Diese Entwicklung ist problematisch und ein Umdenken erforderlich.
Wurde die Regelstudienzeit ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, die Studienzeiten zu verkürzen und der Kapazität der Hochschulen gerecht zu werden,[Fußnote: Vgl. http://www.bzh.bayern.de/uploads/media/2-2017-Penthin-Fritzsche-Kroener.pdf] leitete sich aus ihr auch ein Anspruch der Studierendengegenüber ihren Hochschulen ab, das Studium innerhalb einer bestimmten Zeit absolvieren zu können. Ursprünglich sollte die Festlegung einer Regelstudienzeit also sowohl den Studierenden als auch den Hochschulen als Orientierung für die Planung des eigenen Studiums bzw. des Angebots an Lehrveranstaltungen dienen. Inzwischen wird sie, auch verstärkt durch die Bologna-Reform, jedoch zunehmend umgedeutet zu einem Anspruch an die Studierenden.Inzwischen wird sie zunehmend als Anspruch an die Studierenden umgedeutet. Diese Entwicklung ist problematisch und ein Umdenken erforderlich.
Wurde die Regelstudienzeit ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, die Studienzeiten zu verkürzen und der Kapazität der Hochschulen gerecht zu werden,[Fußnote: Vgl. http://www.bzh.bayern.de/uploads/media/2-2017-Penthin-Fritzsche-Kroener.pdf]werden, leitete sich aus ihr auch ein Anspruch der Studierendengegenüber ihren Hochschulen ab, das Studium innerhalb einer bestimmten Zeit absolvieren zu können. Ursprünglich sollte die Festlegung einer Regelstudienzeit also sowohl den Studierenden als auch den Hochschulen als Orientierung für die Planung des eigenen Studiums bzw. des Angebots an Lehrveranstaltungen dienen. Inzwischen wird sie, auch verstärkt durch die Bologna-Reform, jedoch zunehmend umgedeutet zu einem Anspruch an die Studierenden. Diese Entwicklung ist problematisch und ein Umdenken erforderlich.
Wurde die Regelstudienzeit ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, die Studienzeiten zu verkürzen und der Kapazität der Hochschulen gerecht zu werden,[Fußnote: Vgl. http://www.bzh.bayern.de/uploads/media/2-2017-Penthin-Fritzsche-Kroener.pdf] leitete sich aus ihr auch ein Anspruch der Studierendengegenüber ihren Hochschulen ab, das Studium innerhalb einer bestimmten Zeit absolvieren zu können. Ursprünglich sollte die Festlegung einer Regelstudienzeit also sowohl den Studierenden als auch den Hochschulen als Orientierung für die Planung des eigenen Studiums bzw. des Angebots an Lehrveranstaltungen dienen. Inzwischen wird sie, auch verstärkt durch die Bologna-Reform, jedoch zunehmend umgedeutet zu einem Anspruch an die Studierenden. Diese Entwicklung ist problematisch und ein Umdenken erforderlich.
Forderungen
1. Regelstudienzeit und BAföG
So entspricht die Höchstförderdauer im Rahmen des BAföG der Regelstudienzeit,
vgl. § 15a (1) BAföG. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Bezug von
BAföG verlängert werden.[Fußnote: Als Alternative zum „normalen“ BAföG
bietet sich bei Überschreiten das Bankdarlegen gemäß § 18c iVm 18d BAföG.]
Die Regelstudienzeit wird dabei aus ganz unterschiedlichen Gründen willentlich
oder unwillentlich überschritten. In Anbetracht der Tatsache, dass der
Höchstsatz bei weitem nicht die eigentlichen Bedürfnisse decken kann,
[Fußnote: Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro, die
durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studierenden bei 835 Euro,
https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_fibs_online.pdf)] weswegen
viele Studierenden häufig zusätzlich Geld verdienen müssen und sich das
Studium dadurch verzögern kann, wiegt es umso schwerer, wenn durch die Bindung
des BAföGs an die Regelstudienzeit Druck auf die Studierenden ausgeübt wird.
So entspricht die Höchstförderdauer im Rahmen des BAföG der Regelstudienzeit, vgl. § 15a (1) BAföG. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Bezug von BAföG verlängert werden.[Fußnote: Als Alternative zum „normalen“ BAföG bietet sich bei Überschreiten das Bankdarlegen gemäß § 18c iVm 18d BAföG.] Die Regelstudienzeit wird dabei aus ganz unterschiedlichen Gründen willentlich oder unwillentlich überschritten. In Anbetracht der Tatsache, dass der Höchstsatz bei weitem nicht die eigentlichen Bedürfnisse decken kann, [Fußnote: Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro, die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studierenden bei 835 Euro, https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_fibs_online.pdf)] weswegen viele Studierenden häufig zusätzlich Geld verdienen müssen und sich das Studium dadurch verzögern kann, wiegt es umso schwerer, wenn durch die Bindung des BAföGs an die Regelstudienzeit Druck auf die Studierenden ausgeübt wird.
So entspricht die Höchstförderdauer im Rahmen des BAföG der Regelstudienzeit, vgl. § 15a (1) BAföG. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Bezug von BAföG verlängert werden.[Fußnote: Als Alternative zum „normalen“ BAföG bietet sich bei Überschreiten das Bankdarlegen gemäß § 18c iVm 18d BAföG.] Die Regelstudienzeit wird dabei aus ganz unterschiedlichen Gründen willentlich oder unwillentlich überschritten. In Anbetracht der Tatsache, dass der Höchstsatz bei weitem nicht die eigentlichen Bedürfnisse decken kann, [Fußnote: Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro, die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studierenden bei 835 Euro, https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_fibs_online.pdf)] weswegen viele Studierenden häufig zusätzlich Geld verdienen müssen und sich das Studium dadurch verzögern kann, wiegt es umso schwerer, wenn durch die Bindung des BAföGs an die Regelstudienzeit Druck auf die Studierenden ausgeübt wird.
Der Anspruch auf BAföG darf daher nicht von der Regelstudienzeit abhängen!
2. Regelstudienzeit und die Finanzierung von Hochschulen
Aber auch auf die Hochschulen wird zunehmend mittels der Regelstudienzeit Druck
ausgeübt. Die Finanzierung von Hochschulen wird teilweise von der Anzahl der
Absolvent*innen in Regelstudienzeit abhängig gemacht.[Fußnote: Vgl. z.B.
https://wissenschaft.hessen.de/wissenschaft/hochschulpolitik/der-hochschulpakt-
als-solidaritaetspakt] So forderte beispielsweise vor kurzem das sächsische
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Geld von Hochschulen zurück, die
Vereinbarungen nicht erfüllt hatten, wozu vor allem die Einhaltung der
Regelstudienzeit zählte.[Fußnote: Vgl. https://www.mdr.de/kultur/themen/hgb-
protest-kuerzungen-100.html] Das führt dazu, dass die Hochschulen ihrerseits
Druck auf die Studierenden ausüben, die Regelstudienzeit einzuhalten. Es sind
also rein finanzielle Gründe, die die Hochschulen dazu veranlassen, auf das
Studieren innerhalb der Regelstudienzeit zu bestehen! Der Mangel an
Grundfinanzierung tut hierbei sein Übriges.
Die Grundfinanzierung von Hochschulen darf nicht an Einhaltung der
Regelstudienzeit durch die Studierenden gekoppelt sein!
Einige Bundesländer erheben sog. „Langzeitstudiengebühren“, die meist nach
Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester fällig werden. [Fußnote:
https://www.studentenwerke.de/de/content/l%C3%A4nderregelungen-bei-langzeit]
Insbesondere Studierenden, die die Regelstudienzeit aus finanziellen Gründen
nicht einhalten können, wird es durch diese meist erheblichen Gebühren noch
erschwert, ihr Studium abzuschließen, weshalb die Sinnhaftigkeit dieser
Maßnahme in Zweifel zu ziehen ist.
Einige Bundesländer erheben sog. „Langzeitstudiengebühren“, die meist nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester fällig werden. [Fußnote: https://www.studentenwerke.de/de/content/l%C3%A4nderregelungen-bei-langzeit] Insbesondere Studierenden, die die Regelstudienzeit aus finanziellen Gründen nicht einhalten können, wird es durch diese meist erheblichen Gebühren noch erschwert, ihr Studium abzuschließen, weshalb die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme in Zweifel zu ziehen ist.
Die Überschreitung der Regelstudienzeit darf nicht finanziell sanktioniert
werden!
Statt die Studierenden durch rechtliche Konsequenzen, die aus der
Nichteinhaltung der Regelstudienzeit abgeleitet werden, unter Druck zu setzen,
sollten die Hochschulen, sowie Bund und Länder vielmehr die Möglichkeiten dazu
schaffen, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren. Für die
Hochschulen bedeutet dies, ein ausreichendes Angebot an Lehrveranstaltungen, die
Betreuung von (Abschluss-)Arbeiten und regelmäßige Prüfungstermine - auch
Wiederholungstermine - zu gewährleisten.
Statt die Studierenden durch rechtliche Konsequenzen, die aus der Nichteinhaltung der Regelstudienzeit abgeleitet werden, unter Druck zu setzen, sollten die Hochschulen, sowie Bund und Länder vielmehr die Möglichkeiten dazu schaffen, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren. Für die Hochschulen bedeutet dies, ein ausreichendes Angebot an Lehrveranstaltungen, die Betreuung von (Abschluss-)Arbeiten und regelmäßige Prüfungstermine - auch Wiederholungstermine - zu gewährleisten. Selbiges gilt für Prüfungsvorleistungen.
Statt die Studierenden durch rechtliche Konsequenzen, die aus der Nichteinhaltung der Regelstudienzeit abgeleitet werden, unter Druck zu setzen, solltenmüssen die Hochschulen, sowie Bund und Länder vielmehr die Möglichkeiten dazu schaffen, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren. Für die Hochschulen bedeutet dies, ein ausreichendes Angebot an Lehrveranstaltungen, die Betreuung von (Abschluss-)Arbeiten und regelmäßige Prüfungstermine - auch Wiederholungstermine - zu gewährleisten.
Bund und Länder sollten für eine ausreichende Grundfinanzierung der
Hochschulen sorgen, damit sie genug Personal einstellen können, um die
Studierenden zu betreuen und eine ausreichende Anzahl an Lehrveranstaltungen
anzubieten!
Bund und Länder solltenmüssen für eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen sorgen, damit sie genug Personal einstellen können, um die Studierenden zu betreuen und eine ausreichende Anzahl an Lehrveranstaltungen anzubieten!
3. Regelstudienzeit und Prüfungsorganisation
Um die Studierenden zum Absolvieren des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit
zu bewegen, nehmen manche Hochschulen eine Regelung auf, nach der die
Studierenden den Prüfungsanspruch nach Überschreitung der Regelstudienzeit um
x Semester verlieren, was einer Exmatrikulation gleichkommt. Solche Regelungen
sorgen für zusätzlichen Stress bei den Studierenden, zusätzlich zu dem
ohnehin bestehenden (finanziellen) Druck, ihr/sein Studium schnell zu beenden.
Teilweise ist dieses Verfahren schon in den Landeshochschulgesetzen vorgesehen
Die Überschreitung der Regelstudienzeit darf nicht mit dem Verlust des
Prüfungsanspruchs sanktioniert werden!
4. Regelstudienzeit und Studienorganisation
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, die dazu führen, dass Studierende ihr
Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren – oder generell nicht
so schnell, wie sie gerne wären. Häufig sind es finanzielle oder
gesundheitliche Gründe, die dafür verantwortlich sind. Gerade Faktoren wie
Prüfungsangst, Lernprobleme oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können zu
einer ungewollten Verlängerung des Studiums beitragen.
Lehrende müssen sensibilisiert und Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen
ausgebaut werden. Hierunter fallen auch niedrigschwellige Maßnahmen wie
Feedbackrunden, vor allem Ende eines Semesters oder einer Einheit, die
Berücksichtigung entsprechender Fragen in Evaluationsbögen oder das Ansprechen
von Themen wie Überforderung oder Prüfungsangst in Veranstaltungen und
Hinweise auf Anlaufstellen!
Wenn Veranstaltungen nur einmal im Jahr ohne Wiederholungsmöglichkeit angeboten
werden, kann dies dazu führen, dass sich bei Nichtbestehen das Studium mal eben
um ein Jahr verlängert. Hier sind Diskussionen darüber, dass man doch hätte
besser lernen können, müßig, es werden immer wieder Studierende aus den
unterschiedlichsten Gründen eine Prüfung im ersten Anlauf nicht bestehen.
Es muss zeitnahe Wiederholungsmöglichkeit für Klausuren und andere Prüfungen
geben, insbesondere bei Veranstaltungen, die nur einmal im Jahr angeboten
werden!
Auch die Anwesenheitspflicht kann dazu beitragen, dass sich die Studienzeit
verlängert.
Auch die Anwesenheitspflicht kann dazu beitragen, dass sich die Studienzeit verlängert.
Die Anwesenheitspflicht sollte dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden!
Die Anwesenheitspflicht sollte dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden!
Die Anwesenheitspflicht sollte dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden!
Die Anwesenheitspflicht solltemuss dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden!
Ein weiterer Grund für das Überschreiten der Regelstudienzeit sind Praktika,
die dem Gewinn an Berufserfahrung dienen und bei Unternehmen immer mehr in den
Fokus gerückt werden, sodass beim Berufseinstieg häufig schon Erfahrungen
eingefordert werden. Nicht alle Praktika liegen in der vorlesungsfreien Zeit
oder sind vergütet. Bei geringen Überschneidungen wäre ein reguläres
Absolvieren von Veranstaltungen möglich, wenn es keine Anwesenheitspflicht
gäbe.
Ein weiterer Grund für das Überschreiten der Regelstudienzeit sind Praktika, die dem Gewinn an Berufserfahrung dienen und bei Unternehmen immer mehr in den Fokus gerückt werden, sodass beim Berufseinstieg häufig schon Erfahrungen eingefordert werden. Nicht alle Praktika liegen in der vorlesungsfreien Zeit oder sind vergütet. Bei geringen Überschneidungen wäre ein reguläres Absolvieren von Veranstaltungen möglich, wenn es keine Anwesenheitspflicht gäbe.Allgemein erachten wir Praktika nur dann für sinnführend, wenn sie tatsächlich auch in spätere Berufsfelder Einblicke geben und nicht nur einfache Verwaltungs- und Bürotätigkeiten an schlecht bezahlte Studierende auslagern. Praktika sollten nicht als Zusatzleistung von Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit angesehen werden, sondern, wenn sie im Curriculum vorgesehen sind, in den ordentlichen Semesterablauf integriert werden. Berufspraktika können sich, je nach Gestaltung, negativ auf den Studienverlauf und die Einhaltung der Regelstudienzeit auswirken.
Berufspraktika sind so zu gestalten, dass sie den Studienverlauf nicht verzögern.
Ein weiterer Grund für das Überschreiten der Regelstudienzeit sind Praktika, die dem Gewinn an Berufserfahrung dienen und bei Unternehmen immer mehr in den Fokus gerückt werden, sodass beim Berufseinstieg häufig schon Erfahrungen eingefordert werden. Nicht alle Praktika liegen in der vorlesungsfreien Zeit oder sind vergütet. Bei geringen Überschneidungen wäre ein reguläres Absolvieren von Veranstaltungen möglich, wenn es keine Anwesenheitspflicht gäbe.Allgemein erachten wir Praktika nur dann für sinnführend, wenn sie tatsächlich auch in spätere Berufsfelder Einblicke geben und nicht nur einfache Verwaltungs- und Bürotätigkeiten an schlecht bezahlte Studierende auslagern. Praktika sollten nicht als Zusatzleistung von Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit angesehen werden, sondern, wenn sie im Curriculum vorgesehen sind, in den ordentlichen Semesterablauf integriert und mit angemessenen Credit Points vergütet werden. Berufspraktika können sich, je nach Gestaltung, negativ auf den Studienverlauf und die Einhaltung der Regelstudienzeit auswirken.
Berufspraktika sind so zu gestalten, dass sie den Studienverlauf nicht verzögern.
Andere Studierende versorgen pflegebedürftige oder minderjährige Angehörige
und müssen hier oft umdisponieren, was ohne Verlängerung der Studienzeit nicht
geht. Häufig kann hier ein Verschieben von Veranstaltungen in den Zeitraum, in
denen die Angehörigen durch andere betreut werden oder eine Aufhebung der
Anwesenheitspflicht eine Entlastung bringen.
Andere Studierende versorgen pflegebedürftige oder minderjährige Angehörige und müssen hier oft umdisponieren, was ohne Verlängerung der Studienzeit nicht geht. Häufig kann hier ein Verschieben von Veranstaltungen in den Zeitraum, in denen die Angehörigen durch andere betreut werden oder eine Aufhebung der Anwesenheitspflicht eine Entlastung bringen. Auch die Anwesenheitspflicht kann dazu beitragen, dass sich die Studienzeit verlängert.
Auch sind Studierende dazu angehalten, sich (hochschul-)politisch zu engagieren,
was ebenfalls Erfahrungen mit sich bringt und oft zum Überschreiten der
Regelstudienzeit führen kann.[Fußnote: https://www.br.de/fernsehen/ard-
alpha/sendungen/campus/hochschulpolitik-ehrenamt-an-der-uni-100.html]
Auch sind Studierende dazu angehalten, sich (hochschul-)politisch zu engagieren, was ebenfalls Erfahrungen mit sich bringt und oft zum Überschreiten der Regelstudienzeit führen kann.[Fußnote: https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/campus/hochschulpolitik-ehrenamt-an-der-uni-100.html]
Die Anwesenheitspflicht sollte dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden!
Individuelle Studienverläufe dürfen nicht sanktioniert werden. Den
Studierenden sollten vielmehr Möglichkeiten geboten werden, individuelle
Lösungen bei der Studienorganisation zu finden.
Die Anwesenheitspflicht sollte dort, wo sie noch besteht, abgeschafft werden! Individuelle Studienverläufe dürfen nicht sanktioniert werden. Den Studierenden sollten vielmehr Möglichkeiten geboten werden, individuelle Lösungen bei der Studienorganisation zu finden.
Individuelle Studienverläufe dürfen nicht sanktioniert werden. Den Studierenden sollten vielmehrmüssen viel mehr Möglichkeiten geboten werden, individuelle Lösungen bei der Studienorganisation zu finden.
Es sollte zudem erfasst werden, welche Faktoren zur Überschreitung der
Regelstudienzeit führen, und dabei sollten diejenigen Faktoren identifiziert
werden, die zu einer unfreiwilligen Verlängerung des Studiums führen - sei es
auf Ebene der Hochschule, sei es auf Ebene der Studienfinanzierung oder auf
einer anderen Eben. Auf Basis dieser Erkenntnisse ließen sich
Umstrukturierungen des Studiums vornehmen und Angebote schaffen, die es den
Studierenden, die dies anstreben, ermöglichen würden, die Regelstudienzeit
einzuhalten.
Es sollte zudem erfasst werden, welche Faktoren zur Überschreitung der Regelstudienzeit führen, und dabei sollten diejenigen Faktoren identifiziert werden, die zu einer unfreiwilligen Verlängerung des Studiums führen - sei es auf Ebene der Hochschule, sei es auf Ebene der Studienfinanzierung oder auf einer anderen Eben. Dabei sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Studienverlaufspläne genügend Studienfreiräume bieten, damit individuelle Studienpläne passend zur sozialen Sitution des*der Studierenden erstellt werden können. Auf Basis dieser Erkenntnisse ließen sich Umstrukturierungen des Studiums vornehmen und Angebote schaffen, die es den Studierenden, die dies anstreben, ermöglichen würden, die Regelstudienzeit einzuhalten.
Es solltemuss zudem erfasst werden, welche Faktoren zur Überschreitung der Regelstudienzeit führen, und dabei solltenmüssen diejenigen Faktoren identifiziert werden, die zu einer unfreiwilligen Verlängerung des Studiums führen - sei es auf Ebene der Hochschule, sei es auf Ebene der Studienfinanzierung oder auf einer anderen Eben. Auf Basis dieser Erkenntnisse ließen sich Umstrukturierungen des Studiums vornehmen und Angebote schaffen, die es den Studierenden, die dies anstreben, ermöglichen würden, die Regelstudienzeit einzuhalten.
Daher fordern wir, in der Akkreditierung die Bereitstellung der Strukturen zu
überprüfen, die ein Studium in einer bestimmten Zeit möglich machen!
Daher fordern wir, in der Akkreditierung die Bereitstellung der Strukturen zu überprüfen, die ein Studium in einer bestimmten Zeit möglich machen! Die Akkreditierung sollte auch überprüfen, dass individuelle Studienpläne ermöglicht und die social Dimension in der Studiengangskonzeption und Durchführung mit verankert werden.
Die Regelstudienzeit avancierte also von einem Schutz und einer Sicherheit für
Studierende zu einem Druckinstrument gegen sie. Wir fordern, dass die
Regelstudienzeit wieder zu dem wird, was sie einst war: einer Orientierung für
die Studienplanung!
Die Regelstudienzeit avancierte also von einem Schutz und einer Sicherheit für Studierende zu einem Druckinstrument gegen sie. Wir fordern, dass die Regelstudienzeit wieder zu dem wird, was sie einst war: einer Orientierung für die Studienplanung!
Um dem in der Gesellschaft verbreiteten Missverständnis der Regelstudienzeit
als Regel und Norm entgegenzuwirken, schlagen wir vor, die Bezeichnung
„Regelstudienzeit“, die die Existenz einer Norm und folglich das
Überschreiten der Regelstudienzeit als Verstoß gegen diese Norm suggeriert,
durch eine andere Bezeichnung, wie beispielsweise „Studierbarkeitsgarantie“
zu ersetzen. Es sollte sich vielmehr differenziert mit der Gesamtheit der
Studienverläufe auseinandergesetzt werden, um gute Bedingungen für Studium und
Lehre zu schaffen.
Um dem in der Gesellschaft verbreiteten Missverständnis der Regelstudienzeit als Regel und Norm entgegenzuwirken, schlagen wir vor, die Bezeichnung „Regelstudienzeit“, die die Existenz einer Norm und folglich das Überschreiten der Regelstudienzeit als Verstoß gegen diese Norm suggeriert, durch eine andere Bezeichnung, wie beispielsweise „Studierbarkeitsgarantie“ zu ersetzen. Es sollte sich vielmehr differenziert mit der Gesamtheit der Studienverläufe auseinandergesetzt werden, um gute Bedingungen für Studium und Lehre zu schaffen.
Da das Konzept der Regelstudienzeit als Repressionsargument für zu langes Studieren (sanktionsbewehrt wie moralisch-gesellschaftlich) genutzt wird, da es die Existenz einer Norm und folglich das Überschreiten der Regelstudienzeit als Verstoß gegen diese Norm suggeriert, schlagen wir vor den begrüßenswerten Aspekt des Konzepts in einer ’Studierbarkeitsgarantie‘ aufzuheben.
Der fzs sollte eine gute Positionierung zur Regelstudienzeit haben, da sie
sowohl in hochschulpolitischen als auch in öffentlichen Diskussionen häufig
thematisiert wird. Er soll daher hier eine klare Position vertreten können und
Forderungen gegenüber Hochschulen, Bund und Ländern erheben. Die
Positionierung kann außerdem sowohl Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern als
Vorlage für eigene Positionierungen dienen und den Anstoß dazu geben, sich an
der je eigenen Hochschule dafür einzusetzen, dass aus der Regelstudienzeit
keine Ansprüche an Studierende abgeleitet und so Druck ausgeübt wird.
Auf der Frühjahrs-MV in Freiburg hat unser Antrag Anklang gefunden, weswegen
wir ihn noch einmal als eigenständigen Antrag einreichen. Die gestellten
Änderungsanträge haben wir in die Positionierung eingearbeitet.