WO-A2NEU: Digitale Sitzungen ermöglichen: Abstimmung
Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 9.9.2.9.2.3 Wahlordung |
Eingereicht durch: | Vorstand |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.02.2021, 13:49 |
Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 9.9.2.9.2.3 Wahlordung |
Eingereicht durch: | Vorstand |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.02.2021, 13:49 |
II. Personenwahlen
§ 9
Auf die Personaldebatte folgt unverzüglich die Abstimmung. Eine Unterbrechung
oder Vertagung des Wahlgangs ist dann nicht mehr möglich. Der Wahlgang ist mit
Bekanntgabe des Ergebnisses beendet.
(1) Auf die Personaldebatte folgt unverzüglich die Abstimmung. Eine
Unterbrechung oder Vertagung des Wahlgangs ist dann nicht mehr möglich. Der
Wahlgang ist mit Bekanntgabe des Ergebnisses beendet.
(2) Bei digitalen Sitzungen erfolgt bei Abstimmungen per Briefwahl der Wahlgang
nach postalischem Versand der Briefwahlunterlagen. Der Wahlgang ist mit
Bekanntgabe des Ergebnisses beendet.
(2) Bei digitalen Sitzungen erfolgt bei Abstimmungen per Briefwahl der Wahlgang nach postalischem Versand der Briefwahlunterlagen. Fristen für die Beantragung sowie für den Posteingang der Briefwahlunterlagen sind vor Beginn der Abstimmung festzulegen. Der Wahlgang ist mit Bekanntgabe des Ergebnisses beendet.
Abweichend vom Absatz 1 wird ein neuer Absatz 2 eingeführt. Dieser regelt, dass
bei einer Briefwahl ein Wahlgang natürlich nicht unverzüglich nach der
Personaldebatte erfolgt, sondern dann, wenn die Briefwahlunterlagen versendet
wurden.
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