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  1. 66-MV
  2. WO-A3

WO-A3: Digitale Sitzungen ermöglichen: Personenwahlen

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
WO-A3NEU: Digitale Sitzungen ermöglichen: Personenwahlen
Veranstaltung:66. Mitgliederversammlung, digital
Tagesordnungspunkt:9.9.2.9.2.3 Wahlordung
Eingereicht durch:Vorstand
Status:Modifiziert
Eingereicht:04.02.2021, 13:54

§

    II. Personenwahlen

      § 4 Grundsätze

      Aktuelle Fassung

        (1) Die folgenden Grundsätze finden Anwendung, soweit die Satzung des Vereins
        und ihre Ergänzungsordnungen nichts anders bestimmen.

          (2) Die Wahl findet offen durch Handaufheben statt. Die Stimmen sind zu zählen.
          Jedes Mitglied des wählenden Gremiums kann geheime Wahl verlangen. Der
          Ausschuss der Student*innenschaften wählt mit 2/3-Merhrheit seiner anwesenden
          Mitglieder.

            (3) Gewählt ist, wer die meisten Ja-Stimmen auf sich vereint und die einfache
            Mehrheit erreicht.

              (4) Sind mehrere gleiche Sitze in einem Wahlgremiums zu vergeben, so werden
              diese in einem Wahlvorgang mit gemeinsamer Kandidierendenliste und – im Falle
              der geheimen Wahl – mit gemeinsamen Stimmzetteln gewählt. Liegen nicht mehr
              Kandidaturen vor als Sitze zu vergeben sind, so werden die Kandidierenden in
              cumulo gewählt, d.h. Zustimmung und Ablehnung wird für alle Kandidierenden
              gleichermaßen erteilt. Jedes Mitglied des wählenden Gremiums kann einzelne
              Wahl verlangen. Liegen mehr Kandidaturen vor als Sitze vorhanden sind, so ist
              einzeln abzustimmen; gewählt sind die Kandidierenden, die die meisten Ja-
              Stimmen auf sich vereinen.

                (5) Sind mehrere verschiedene Sitze in einem Wahlgremium zu besetzen, so
                beschließt das wählende Gremium zunächst über die Reihenfolge der Wahlen,
                soweit nichts anderes bestimmt ist.

                  (6) Der Ausschuss der Student*innenschaften führt zunächst nach den hier
                  festgelegten Grundsätzen eine vorläufige Absti

                  geänderte Fassung

                    (1) Die folgenden Grundsätze finden Anwendung, soweit die Satzung des Vereins
                    und ihre Ergänzungsordnungen nichts anders bestimmen.

                      (2) Die Wahl findet offen durch Handaufheben statt. Die Stimmen sind zu zählen.
                      Jedes Mitglied des wählenden Gremiums kann geheime Wahl verlangen. Der
                      Ausschuss der Student*innenschaften wählt mit 2/3-Merhrheit seiner anwesenden
                      Mitglieder.

                      • Ä1
                      • Ä2

                      (3) Abweichend von §4 (2) erfolgen Wahlen bei digitalen Sitzungen über ein
                      geeignetes Abstimmungstool, welches die die in den Satzungen und Ordnungen
                      festgelegten Abstimmmodalitäten gewährleistet. Jedes Mitglied des wählenden
                      Organs/Gremiums kann geheime Briefwahl verlangen.

                      Änderungsantrag Ä1

                      , gestellt von: VS Tübingen

                      (3) Abweichend von §4 (2) erfolgen Wahlen beiBei digitalen Sitzungen finden nicht-geheime Wahlen über ein geeignetes Abstimmungstool statt, welches die die in den Satzungen und Ordnungen festgelegten Abstimmmodalitäten gewährleistet. Jedes Mitglied des wählenden Organs/Gremiums kann geheime Briefwahl verlangen.

                      Änderungsantrag Ä2

                      , gestellt von: VS Tübingen

                      (3) Abweichend von §4 (2) erfolgen Wahlen bei digitalen Sitzungen über ein geeignetes Abstimmungstool, welches die die in den Satzungen und Ordnungen festgelegten Abstimmmodalitäten gewährleistet. Jedes Mitglied des wählenden Organs/Gremiums kann geheime Briefwahl verlangen.

                        (4) Gewählt ist, wer die meisten Ja-Stimmen auf sich vereint und die einfache
                        Mehrheit erreicht.

                          (5) Sind mehrere gleiche Sitze in einem Wahlgremiums zu vergeben, so werden
                          diese in einem Wahlvorgang mit gemeinsamer Kandidierendenliste und – im Falle
                          der geheimen Wahl – mit gemeinsamen Stimmzetteln gewählt. Liegen nicht mehr
                          Kandidaturen vor als Sitze zu vergeben sind, so werden die Kandidierenden in
                          cumulo gewählt, d.h. Zustimmung und Ablehnung wird für alle Kandidierenden
                          gleichermaßen erteilt. Jedes Mitglied des wählenden Gremiums kann einzelne
                          Wahl verlangen. Liegen mehr Kandidaturen vor als Sitze vorhanden sind, so ist
                          einzeln abzustimmen; gewählt sind die Kandidierenden, die die meisten Ja-
                          Stimmen auf sich vereinen.

                            (6) Sind mehrere verschiedene Sitze in einem Wahlgremium zu besetzen, so
                            beschließt das wählende Gremium zunächst über die Reihenfolge der Wahlen,
                            soweit nichts anderes bestimmt ist.

                              (7) Der Ausschuss der Student*innenschaften führt zunächst nach den hier
                              festgelegten Grundsätzen eine vorläufige Abstimmung durch. Das Ergebnis bedarf
                              der Bestätigung von 2/3 der anwesenden Mitglieder.

                              Begründung

                                Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt. Dieser regelt, dass bei digitalen
                                Gremien/Organsitzungen nicht per Handaufheben abgestimmt wird. Stattdessen soll
                                ein geeignetes Abstimmungstool genutzt werden, wie z.B. Openslides. Dabei
                                müssen die Abstimmmodalitäten (u.A. die Stimmgewichtung der
                                Studierendenschaften) gewährleistet sein.

                                Gehe zu Zeile:
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                                Änderungsanträge

                                • Ä1 (VS Tübingen, Behandelt)
                                • Ä2 (VS Tübingen, Behandelt)

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