Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Inhaltliche Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Vorstand |
Basierend auf: | I-A6: Aus der Pandemie lernen, JETZT Politik ändern |
Aus der Pandemie lernen, JETZT Politik ändern
Beschlusstext
Auch die Hochschulen sind seit März 2020 massiv von der Corona-Pandemie
betroffen. Anders als viele Schulen sind die meisten Hochschulen seitdem
durchgehend in fast vollständiger Onlinelehre. Für Studium und Lehre hat das
verschiedenste Auswirkungen.
Entscheidungsfindung
Es wird gerne über Studierende aber nicht mit ihnen gesprochen. Und obwohl
Hochschulen und Politik seit Jahren mehr Beteiligung von Studierenden predigen,
zeigt sich ein ganz anderer Trend. Denn während der gesamten Pandemie hat sich
an Hochschulen eine Zentralisierung von Entscheidungen auf Präsidien,Rektorate
und Dekanate gezeigt. Auch angesichts der bestehenden Demokratiedefizite in den
Entscheidungsstrukturen fast aller Hochschulen, ist diese Entwicklung
bedenklich. Existierende Gremienstrukturen dürfen nicht übergangen werden,
sondern müssen durch die Hochschulleitungen dabei unterstützt werden,
schwerfällige Prozesse zu beschleunigen, ohne dabei auf Austausch zu verzichten.
Dabei sind auch die einzelnen Mitglieder der Gremien gefragt. Grundsätzlich muss
gelten, dass Betroffene bei allen Entscheidungen angehört und berücksichtigt
werden. Hastige Entscheidungen von Hochschulleitungen haben immer wieder dazu
geführt, dass unpraktikable "Lösungen" gefunden wurden, die später umständlich
bereinigt werden mussten. Durch die Einbindung aller Betroffener lässt sich
dieses Problem in Grenzen halten. Wir fordern eine Beteiligung aller
Statusgruppen an den Pandemie-Taskforces, die viele Hochschulen eingerichtet
haben. Studierende müssen dabei insbesondere in dei Entscheidungen über die
Ausgestaltung von Lehr- und Prüfungsformen einbezogen werden.
Überbrückungshilfe
Schon vor der Pandemie war die Studienfinanzierung unzureichend. Durch den
Wegfall von Jobs in Branchen wie der Gastronomie oder dem Kulturbetrieb befinden
sich viele in einer finanziell prekären Lebenssituation. So waren zwei Drittel
der Studierenden für die Finanzierung ihres Studiums auf einen Nebenjob
angewiesen. Ein solcher Nebenerwerb ist auch deshalb notwendig, weil nur 11 %
aller Studierenden BAföG beziehen. Die niedrige Förderungsquote hat ihren
Ursprung unter anderem in den zu niedrig angesetzten Elternfreibeträgen. So
fallen insbesondere Studierende aus den unteren mittleren Einkommensschichten
aus der Förderung. In Zeiten der Pandemie rächt sich, dass die Bundesregierung
die Augen vor der Notwendigkeit einer umfangreichen BAföG-Reform über Jahre
hinweg verschlossen hat. Zwar wurde die Überbrückungshilfe für Studierende nach
großem öffentlichem Druck von Studierendenvertreter*innen aufgelegt. Doch die
Hilfen von maximal 500€ im Monat, sofern ein Kontostand von unter 100€
vorgewiesen werden kann, reichen bei weitem nicht zur Deckung von
Lebenshaltungskosten aus. Zudem wurden knapp die Hälfte der Anträge auf
Überbrückungshilfe abgelehnt, weil die Notlage der Studierenden schon vor der
Pandemie bestand.
Der fzs fordert als Reaktion darauf weiterhin eine sofortige Öffnung der BaföG-
Förderung für Nothilfen. Dazu muss schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz
beschlossen werden. Hunderte Millionen unverausgabte BaföG-Mittel können so
denen zugutekommen, für die sie bestimmt sind. Sollte die Weigerung der
Bundesregierung und des Bundestags, eine entsprechende Regelung auf den Weg zu
bringen, fortbestehen, muss die sogenannte Überbrückungshilfe angepasst werden.
Im September 2020 hat das BMBF die Überbrückungshilfe eingestellt. Die erneute
Öffnung hat bis in den Dezember gedauert, obwohl für November angekündigt. Eine
derartige Situation darf sich nicht wiederholen. Es ist schon jetzt absehbar,
dass im April noch viele der Einschränkungen notwendig sein könnten, außerdem
werden viele Studierende unter den Folgen der monatelangen finanziellen Engpässe
leiden. Das BMBF muss unmittelbar im Anschluss an die jetzigen
Überbrückungshilfen ein Folgeprogramm für das Sommersemester auflegen. Dieses
neue Programm muss als Maximalförderung mindestens die Höhe des BaföG-
Höchstsatzes betragen. Außerdem muss die Vergabe vom Nachweis
„pandemiebedingter“ Not entkoppelt werden. Ein Jahr nach Beginn der Pandemie ist
erstens die Unterscheidung hier kaum möglich, zweitens muss auch anderen
Studierenden geholfen werden. Studierende, die neben dem Studium in
Selbstständigkeit arbeiten, dürfen nicht von der Hilfe ausgeschlossen werden,
wenn sie sie benötigen. Entscheidend für den Anspruch muss der
Studierendenstatus sein.
Neben der finanziellen Förderung müssen finanzielle Belastungen erleichtert
werden. In vielen Bundesländern werden Studiengebühren für Zweitstudiengänge,
„Langzeitstudierende“ und Nicht-EU Staatsbürger:innen erhoben. Besonders
internationale Studierende ohne Arbeitserlaubnis, aber auch andere Betroffene,
kommen durch die Gebühren in existenzielle Notlagen. Die Gebühren müssen deshalb
für die Dauer der Pandemie erlassen werden, die bereits erhobenen Gebühren des
Sommersemesters 2020 und des Wintersemesters 2020/21 müssen zurückerstattet
werden. Von den Hochschulen erhobene Semestergebühren müssen bei Notlage der
Studierenden erlassen werden, gleiches gilt für verpflichtende Semestertickets.
Hier sind die Länder in der Pflicht, finanziell einzuspringen.
Hochschule als nichtnursozialer Raum
Solange während der Pandemie keine Home-office Pflicht für alle erlassen wird
und auch Fabriken und Einzelhandel geöffnet haben, müssen auch Hochschulen in
Teilen geöffnet sein.
Als erstes müssen Bibliotheken und Arbeitsplätze für Studierende geöffnet
werden. Damit wird Studierenden, die derzeit ohne ordentlichen Arbeitsplatz von
daheim studieren, eine Alternative geboten. Bibliotheken dürfen
selbstverständlich nur öffnen, wenn die Inzidenzzahlen dies zulassen und müssen
weiterhin ein gut ausgearbeitetes und durchgeführtes Hygienekonzept vorlegen.
Allgemein ist eine Rückkehr in die Präsenz zu begrüßen. Hochschulen stellen für
Studierende einen sozialen Raum dar, der diskursgeprägt aber derzeit durch die
Pandemie nur sehr eingeschränkt zugänglich ist. Eine Pflicht zur Präsenz für
Studierende darf es allerdings auf keinen Fall geben. Studierende dürfen weder
dazu gezwungen werden, mit anderen Menschen zusammen in einem Raum zu sitzen,
noch sich auf dem Weg dort hin einer zusätzlichen Ansteckungsgefahr auszusetzen.
Das gilt unabhängig davon, ob die Studierenden nachweislich zu einer
Risikogruppe gehören oder nicht und gilt ausdrücklich auch für Prüfungen.
Mental Health
Insgesamt führen finanziellen Probleme, Einsamkeit und die Unklarheit über die
kommende Prüfungsphase zu einer erhöhten psychischen Belastung der Studierenden.
Sie kämpfen mit Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen, Zukunftsängsten und
Folgen sozialer Isolation. Um Studierende in dieser schwierigen Zeit und darüber
hinaus zu unterstützen, müssen die Sorgen seitens der Politik endlich ernst
genommen werden. Es braucht mehr Geld für kostenlose psychotherapeutische und
psychosoziale Beratungen, um die Probleme abzufangen. Länder und Bund müssen den
Träger:innen dieser Beratungsangebote mit Soforthilfen unter die Arme greifen.
Davon betroffen sind insbesondere die Studierendenwerke, aber auch einzelne
Hochschulen und Studierendenschaften. Wichtig ist, dass alle Träger:innen
psychosozialer Beratungsangebote kurzfristig über Mittel verfügen, um ihr
Angebot aufzustocken und die Beratung nach Absprache in persona oder über
Kommunikationsmittel (telefonisch, per Videokonferenz usw.) zu ermöglichen.
Begründung
Ergibt sich aus dem Antrag, Fragen gerne im Voraus, weitere Begründung gerne
mündlich.
Abstract:
- Gemeinsame Entscheidungsfindung durch alle Statusgruppen.
- BAföG für Nothilfen öffnen.
- Mindestens: Überbrückungshilfe sinnvoll verbessern.
- Wegfall der sozialen Interaktionen berücksichtigen.
- Deutlich mehr Geld für psychosoziale Beratung zur Verfügung stellen.