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  1. 66-MV
  2. SÄ-A6

SÄ-A6: Ausschüsse: Binäre Quotierung der Vorzugsregelungen auflösen

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Veranstaltung:66. Mitgliederversammlung, digital
Tagesordnungspunkt:9.9.1 Satzung
Eingereicht durch:AK Binarität im fzs auflösen
Status:Eingereicht
Eingereicht:04.02.2021, 20:36

§

    § 29 (3), § 29 (4)

    Aktuelle Fassung

      § 29 (3)
      Einem Ausschuss sollen eine Ausländerin und ein Ausländer angehören.

      § 29 (4)
      Einem Ausschuss soll eine behinderte oder chronisch kranke Person angehören.

      geänderte Fassung

      • Ä1
      • Ä2

      § 29 (3)
      Einem Ausschuss sollen internationale Student*innen angehören.

      §29 (4)
      Einem Ausschuss sollen teilhabebeeinträchtigte Personen angehören.

      Änderungsantrag Ä1

      , gestellt von: AStA Uni Frankfurt

      § 29 (3)
      Einem Ausschuss sollen internationale Student*innenMenschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Menschen ohne deutsche Hochschulreife und Menschen mit Migrationsgeschichte angehören. Weiterhin sollen einem Ausschuss negativ von Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus betroffene Menschen angehören.


      §29 (4)
      Einem Ausschuss sollen teilhabebeeinträchtigte Personen angehören.

      Änderungsantrag Ä2

      , gestellt von: AStA Uni Frankfurt

      § 29 (3)
      Einem Ausschuss sollen internationale Student*innen angehören.

      §29 (4)
      Einem Ausschuss sollen teilhabebeeinträchtigte PersonenMenschen mit Behinderungen, mit chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten und neurodiverse Menschen angehören.

      Begründung

        Begründung
        Die bisherige Satzung wies an diesen Stellen Uneindeutigkeiten auf. Neben einer
        binären Formulierung war die Anzahl der Soll-Regelung bei beiden Absatzen
        ungleich (2 Ausländer*innen, 1 be_hinderte oder chronisch kranke Person). Mit
        dieser Änderung wird die Formulierung weg von einer Geschlechterbinarität, hin
        zu einer inklusiven Sprache vollzogen. Weiterhin wird mit dem Antrag eine
        einheitliche Regelung der Soll-Quotierung bei den Vorzugsregelungen im Hinblick
        auf die Anzahl der Personen getroffen. Abschließend wird die Formulierung
        aufgrund aktueller anti-ableistischer Diskurse von "behinderte oder chronisch
        kranke" zu "teilhabebeeinträchtigte" geändert, um so möglichst umfassend
        betroffene Personen, insbesondere neben be_hinderten und chronisch kranken auch
        neurodiverse Personen, zu inkludieren.

        Auswirkungen:
        Auch trans, inter, nicht-binäre und agender Personen fallen unter die Soll-
        Regelungen. Die Änderung auf teilhabebeeinträchtigte Personen inkludiert
        explizit auch neurodiverse Personen. Die Konkretisierung auf internationale
        Student*innen bedeutet, dass migrantisierte Personen mit deutscher
        Staatsbürgerschaft nicht mehr unter den Begriff subsumiert werden können.

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        Änderungsanträge

        Änderungsantrag stellen
        • Ä1 (AStA Uni Frankfurt, Eingereicht)
        • Ä2 (AStA Uni Frankfurt, Eingereicht)

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