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  1. 66-MV
  2. SÄ-A7

SÄ-A7: Begriffsbestimmung "FINTA-Personen"

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  • PDF-Version
Veranstaltung:66. Mitgliederversammlung, digital
Tagesordnungspunkt:9.9.1 Satzung
Eingereicht durch:AK Binarität im fzs auflösen
Status:Eingereicht
Eingereicht:04.02.2021, 20:50

§

    Einfügen eines neuen Paragraphen

    Aktuelle Fassung

      -

      geänderte Fassung

      • Ä1
      • Ä2

      § 50 FINTA-Personen

      (1) Bei FINTA-Personen handelt es sich um Personen, die Frauen, inter, nicht-
      binär, trans und/oder agender sind.
      (2) Die Zugehörigkeit einer Person zur Gruppe der FINTA-Personen bestimmt die
      Selbstdefinition dieser Person.

      Änderungsantrag Ä1

      , gestellt von: AStA Uni Osnabrück

      § 50 FINTA-Personen und INTA-Personen

      (1) Bei FINTA-Personen handelt es sich um Personen, die Frauen, inter, nicht-binär, trans und/oder agender sind. Bei INTA-Personen handelt es sich um Personen, die inter, nicht-binär, trans und/oder agender sind.
      (2) Die Zugehörigkeit einer Person zur Gruppe der FINTA- und INTA-Personen bestimmt die Selbstdefinition dieser Person.

      Änderungsantrag Ä2

      , gestellt von: AK "Binarität im fzs auflösen"

      § 50 FFLINTA-Personen

      (1) Bei FFLINTA-Personen handelt es sich um Personen, die Frauen, Lesben, inter, nicht-binär, trans und/oder agender sind.
      (2) Die Zugehörigkeit einer Person zur Gruppe der FFLINTA-Personen bestimmt die Selbstdefinition dieser Person.

      Begründung

        Wir halten es für zweckmäßig, das Akronym FINTA an einer Stelle in der
        Satzung zu definieren. Da sich der fzs gegen Queerfeindlichkeit in Form von
        Absprechen des Selbstbestimmungsrechts (https://www.fzs.de/2020/07/10/gegen-
        jede-queerfeindlichkeit/
        ) ausgesprochen hat, wird das Recht auf
        Selbstdefinition an dieser Stelle besonders hervorgehoben.

          Auswirkung:
          Die Zugehörigkeit zu der Gruppe FINTA richtet sich nach der Selbstbezeichnung
          der Personen. Es besteht die Möglichkeit, dass Personen das bewusst ausnutzen,
          um Quotierungsregelungen und Maßnahmen zu Förderung von FINTA-Personen zu
          umgehen.

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          Änderungsanträge

          Änderungsantrag stellen
          • Ä1 (AStA Uni Osnabrück, Eingereicht)
          • Ä2 (AK "Binarität im fzs auflösen", Eingereicht)

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