Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 9.9.2.9.2.3 Wahlordung |
Eingereicht durch: | Vorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.03.2021, 13:56 |
Ersetzt: | WO-A1: Digitale Sitzungen ermöglichen: Briefwahlen |
WO-A1NEU: Digitale Sitzungen ermöglichen: Briefwahlen
§
I. Allgemeines
§4
Aktuelle Fassung
-
geänderte Fassung
Bei digitalen Sitzungen erfolgt, sofern eine geheime bzw. schriftliche
Wahl durch die Satzung oder eine Ordnung ermöglicht oder vorgegeben ist,
auf Antrag eines Mitglieds des wählenden Organs/Gremiums die Wahl als
Briefwahl.
Die Mitglieder des wählenden Organs / Gremiums beantragen ihre
Briefwahlunterlagen unter Angabe einer Zustelladresse beim Vorstand oder
einer vor der Wahl anders festgelegten Wahlleitung.
Begründung
Digitale Mitgliederversammlungen und sonstige Ausschussitzungen in Corona-Zeiten
stehen bei Wahlen und Abstimmungen vor Herausforderungen. Denn es gibt kein
Abstimmungstool, welches alle Wahlgrundsätze einhalten kann. Für einige Wahlen
gibt die Satzung jedoch zwingend geheime bzw. schriftliche Abstimmungen vor.
Zudem gibt es bei manchen Wahlen die Möglichkeit zur Stimmhäufung. Um vor allem
schriftliche Wahlen zu ermöglichen, aber auch Wahlen mit Stimmhäufung, ist daher
die Einführung der Briefwahl in der Wahlordnung notwendig. Aktuell basiert die
Durchführung auf Basis des Gesetzes zu Covid-Folgen-Abminderung. Da aber nicht
auszuschließen ist, dass auch in Zukunft höhere Ereignisse (z.B. eine Pandemie)
digitale Sitzungen notwendig machen, ist die Einführung der Briefwahl im Falle
digitaler Sitzungen sinnvoll.
Der Vorstand agiert als Wahlleitung. Er organisiert somit die Briefwahlen. Da
Briefwahlen ja sowieso nur in Ausnahmesituationen (digitale
Mitgliederversammlungen) durchgeführt werden, haben wir den Ablauf der Briefwahl
nicht weiter spezifiziert. Auch, damit wir in Ausnahmesituationen wie Corona
flexibel reagieren können. Selbstverständlich ist bei der Organisation aber auf
rechtliche Vorgaben sowie für die Mitglieder des Verbandes einhaltbare Fristen
u.Ä. zu achten.
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