Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9. .9.1 Satzung |
Eingereicht durch: | 61. AS |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.06.2019, 22:43 |
SÄ-01: Digitale Verschickung ermöglichen
§
Ergänze nach § 10 (5) Satz 1 der Satzung: “Sollte die Ladung auf dem elektronischen Wege stattfinden, ist, sofern die Verschickung erfolgreich war, der angezeigte Verschickungszeitpunkt maßgeblich.”
Ergänze nach § 10 (6) Satz 3 der Satzung: "Sollte der elektronische Weg gewählt werden, ist in der Einladung in einfacher und verständlicher Form der Zugang hierzu darzustellen.”
Füge ein nach § 51 (2) Satz 3 der Satzung: “Diese Ankündigung kann auf dem elektronischen Wege neben der Einladung geschehen. Sollte der elektronische Weg gewählt werden, ist in der Einladung in einfacher und verständlicher Form der Zugang hierzu darzustellen.”
Füge ein in § 11 (1) Satz 1 der Geschäftsordnung nach “müssen”: “als Ankündigung in Form einer vorläufigen Tagesordnung”
Der Vorstand wird zudem dazu aufgerufen, Einladungen für Mitgliederversammlungen zur inhaltlichen Arbeit motivierend und zur aktiven Teilhabe ermutigend zu formulieren.
Aktuelle Fassung
Satzung
§ 10 (5) Zur Wahrung der Ladungsfrist ist das Datum der Einlieferung der
Einladung zur Mitgliederversammlung bei der Post maßgeblich.
§ 10 (6) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe einer
vorläufigen Tagesordnung.
Sämtliche Anträge werden in selber Frist an die Mitglieder versandt. Dies kann
elektronisch geschehen.
§ 51 (2) Eine Satzungsänderung setzt eine Ankündigung auf der Einladung zur
Mitgliederversammlung voraus. Hierbei sind die betreffenden Artikel, die
Zielrichtung der angestrebten Änderung, eine Begründung, sowie der oder die
Antragsteller*in aufzuführen. Diese Ankündigung kann auf dem elektronischen
Wege neben der Einladung geschehen.
Geschäftsordnung
§ 11 (1) Sämtliche Anträge an die Mitgliederversammlung müssen in die
Einladung zur Mitgliederversammlung aufgenommen werden. § 14 Absätze 4 und 5
der Satzung gelten entsprechende.
geänderte Fassung
Satzung
§ 10 (5) Zur Wahrung der Ladungsfrist ist das Datum der Einlieferung der
Einladung zur Mitgliederversammlung bei der Post maßgeblich. Sollte die Ladung
auf dem elektronischen Wege stattfinden, ist, sofern die Verschickung
erfolgreich war, der angezeigte Verschickungszeitpunkt maßgeblich.
§ 10 (6) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe einer
vorläufigen Tagesordnung.
Sämtliche Anträge werden in selber Frist an die Mitglieder versandt. Dies kann
elektronisch geschehen. Sollte der elektronische Weg gewählt werden, ist in der
Einladung in einfacher und verständlicher Form der Zugang hierzu
darzustellen.”
§ 51 (2) Eine Satzungsänderung setzt eine Ankündigung auf der Einladung zur
Mitgliederversammlung voraus. Hierbei sind die betreffenden Artikel, die
Zielrichtung der angestrebten Änderung, eine Begründung, sowie der oder die
Antragsteller*in aufzuführen. Diese Ankündigung kann auf dem elektronischen
Wege neben der Einladung geschehen. Sollte der elektronische Weg gewählt
werden, ist in der Einladung in einfacher und verständlicher Form der Zugang
hierzu darzustellen.
Geschäftsordnung
§ 11 (1) Sämtliche Anträge an die Mitgliederversammlung müssen als
Ankündigung in Form einer vorläufigen Tagesordnung in die Einladung zur
Mitgliederversammlung aufgenommen werden. § 14 Absätze 4 und 5 der Satzung
gelten entsprechende.
Begründung
Die oben genannten Satzungsänderungen sollen diesbezüglich folgendes
ermöglichen:
Die erste Änderung erlaubt eine Verschickung der Einladung auf dem
elektronischen Wege.
Die zweite Änderung betrifft den Fall, dass Anträge elektronisch verschickt
werden. Es wird dazu verpflichtet, einfach und verständlich den Zugriff auf die
Anträge darzulegen, beispielsweise wie der Zugang auf das MV-Tool möglich ist.
Die dritte Änderung ermöglicht, dass auch satzungsändernde Anträge nicht
mehr zwangsweise vollständig in der Einladung eingefügt werden müssen,
sondern neben der Einladung auch einfach im MV-Tool eingefügt werden können.
Der zweite Satz in der beantragten Änderung ist derselbe wie die zweite
Änderung.
Die vierte Änderung verpflichtet dazu, in der Einladung eine aktuelle Liste mit
allen Anträgen, Berichten und Bewerbungen aufzunehmen.
Mit jeder Einladung zu einer Mitgliederversammlung erhalten die Mitglieder
derzeit einen Reader, in dem sämtliche Anträge und Berichte mitgesendet
werden. Damit soll der Stand der Verschickungen für die Mitgliederversammlung
kommuniziert, Transparenz geschaffen und vor allem eine akkurate und direkte
Informationslage über alles derzeit Erhältliche geschaffen werden. Während
einige Studierendenschaften den Brief als Diskussionsgrundlage in ihren
Strukturen benutzen, geschieht derzeit leider vermehrt das Gegenteil. Das Papier
landet unbearbeitet im Müll, was, bei der Vielzahl an beinhalteten Berichten,
Anträgen und Bewerbungen eine starke Ressourcenverschwendung darstellt. Es
stellt sich daher die Frage, wie eine solche vermieden werden kann, ohne dass
dabei Transparenz und direkte Einbindung verloren ginge?
Die derzeitige Satzung setzt diesbezüglich bestimmte Vorgaben und
Möglichkeiten. Anträge, Bewerbungen und Berichte können elektronisch versandt
und kommuniziert werden, lediglich satzungsändernde Anträge müssen in ihrer
Gänze schriftlich in die Einladung eingefügt werden. Würden jedoch nur solche
versandt entstünde schnell der Eindruck, der fzs beschäftige sich nur mit
strukturellen Themen und nicht mit Inhalten. Zudem könnte schnell das Gefühl
aufkommen, dass eigene, fristgerecht eingereichte Anträge nicht aufgenommen und
somit nicht berücksichtigt und wertgeschätzt würden.
Um dies zu vermeiden ist es wichtig, dass erstens der gesamte aktuelle Stand auf
einmal abrufbar ist, gleichzeitig jedoch in der Einladung vollständige
Ankündigungen und Anleitungen enthalten sind. Eine Möglichkeit dazu böte das
MV-Tool. Zum einen wäre dieses Digital und würde somit einen Müllberg aus
Papier vermeiden. Zum anderen ist dies laufend auf dem aktuellen Stand. Jede
weitere Einreichung wird auf diesem kurz nach Freischaltung zur Verfügung
gestellt und kann sofort eingesehen werden.
Wichtig ist hierbei jedoch, dass das Anschreiben motivierend und informierend
formuliert wird. Es soll zur inhaltlichen Arbeit angeregt und Teilhabe so
einfach wie möglich erklärt und dargestellt werden, um zu einer Verwendung des
und Arbeit am Tool anzuregen. Dazu zählt beispielsweise eine Ankündigung aller
Anträge, Berichte und Bewerbungen, um den aktuellen Stand aufzuzeigen,
darzustellen dass auch alle Verschickungen berücksichtigt und dementsprechend
wertgeschätzt werden.