Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.8.2 Weitere Strukturelle Anträge |
Eingereicht durch: | StuRa Uni Heidelberg |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.06.2019, 16:01 |
Str-W-01: Einrichtung einer Schlichtungskommission (SchliKo)
Antragstext
Die 62. fzs Mitgliederversammlung beschließt, eine Schlichtungskommission
einzurichten.
Die Satzung der Schlichtungskommission sieht wie folgt aus:
I. Organisation der Schlichtungskommission
§ 1 Stellung
Die Schlichtungskommission (SchliKo) ist ein den übrigen zentralen Organen des
fzs gegenüber selbständiges und unabhängiges Organ für die Durchführung von
Schlichtungsverfahren und Wahlprüfungen sowie zur Entscheidung sonstiger, ihr
übertragener Beschwerden. Sie tagt nur dann, wenn sie von einer/-m
antragsberechtigten Person, Gremium oder Organ angerufen wird.
§ 2 Zusammensetzung
Der SchliKo gehören zwischen 4 und 8 Personen an, von denen mindestens die
Hälfte Frauen* sind. Alle Mitglieder der Schlichtungskommission sind
stimmberechtigt, sofern diesenicht zugleich auch Mitglieder eines Organs oder
Gremiums sind, die den Antrag gestellt oder davon betroffen sind, oder aus einem
anderen Grund als befangen gelten. Ob Mitglieder als befangen gelten, wird zu
Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit festgestellt, bei der das/die
betroffene/-n Mitglied/-er nicht stimmberechtigt ist/sind.
§ 3 Geschäftsordnung
Die SchliKo kann sich bei Bedarf und im Rahmen der Satzung, sowie der WahlO und
dieser Ordnung eineGeschäftsordnung geben und ihre interne Organisation und das
Verfahren näher bestimmen. Die GO kann mit einfacher Mehrheit beschlossen oder
geändert werden.
II Sitzungen
§ 4 Öffentlichkeit der Sitzung
Die Sitzungen der SchliKo sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann
im Einzelfall mit 2/3-Mehrheit ausgeschlossen werden.
§ 5 Terminierung der Sitzungen
(1)Die SchliKo hat nach ihrer Anrufung binnen zwei Wochen zu tagen. Eine Sitzung
ist nach Möglichkeit so zu terminieren, dass sowohl die den Einspruch
erhebenden Personen, wie auch Vertreter*innen der Gremien, gegen die Einsprüche
erhoben werden, die Möglichkeit zur Teilnahme am Treffen bzw. der
Telephonkonferenz haben.
(2)Unbeschadet von Absatz 1 sind Sitzungen der Schlichtungskommission nach
Möglichkeit so zu terminieren, dass mehrere Schlichtungsverfahren /
Wahlanfechtungen in einer Sitzung abgehandelt werden können.
§ 6 Einberufung
Ein Mitglied der SchliKolädt zu den Sitzungen ein. Dies geschieht
grundsätzlich durch Bekanntgabe des Sitzungstermins und Veröffentlichung der
Einladung auf der Website des fzs und durch die Verschickung an die Mitglieder
per E-Mail. Die Einladung muss spätestens vier Tage im Voraus erfolgen.
§ 7 Beschlussfähigkeit und Abstimmungsregeln
(1)Die SchliKo ist beschlussfähig, wenn mindestens drei ihrer stimmberechtigten
Mitglieder anwesend sind. Die SchliKo ist nicht beschlussfähig, wenn keine
Frau* anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit muss jederzeit gegeben sein.
(2)Die SchliKo entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit:
1.bei Verfahren nach § 8 Absatz 1 und 2 ist die Abstimmung zu wiederholen und
ggf. zu vertagen und dann zu wiederholen. Bleibt es bei Stimmengleichheit, so
entscheidet die Stimme desjenigen SchliKo-Mitgliedes, das der SchliKo am
längsten angehört, sollte zwischen mehreren Mitgliedern der SchliKo keine
eindeutig längere Amtszeit feststellbarsein, das an Lebensjahren älteste
derselben.
2.beiVerfahren nach § 8 Absatz 3 ist die Beschwerde zurückgewiesen
beziehungsweise eine Wahl ist als ordnungsgemäß anerkannt.
III Verfahren vor der SchliKo
§ 8 Verfahrensarten
Die SchliKo ist zuständig bei:
(1) Streitigkeiten über die Zuständigkeiten und Kompetenzen von Organen und
Gremien des fzs
(2) Einsprüchen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Sitzungen von Organen und
Gremien
(3) Einsprüche gegen Wahlen und Entsendungen durch die fzs MV oder den AS
§ 9 Verfahren
(1) Antragsberechtigt sind Organe und Gremien des fzs, Student*innen, deren
Struktur Mitglied des fzs sind, und Student*innen, die in Gremien und Organen
des fzs mitarbeiten.
(2) Im Antrag muss der Sachverhalt geschildert und auf die entsprechenden
Regelungen verwiesen werden, gegen die nach Ansicht der/des Antragstellerin/-s
verstoßen wurde.
(3) In Fällen des § 8 Abs. 1 spricht die SchliKo eine Empfehlung aus und gibt
sie an den/die Beteiligten und die/den Antragsteller*in weiter.
(4) In Fällen des § 8 Abs. 2 können Einsprüche bis vierzehn Tage nach der
Genehmigung des Protokolls der entsprechenden Sitzung erhoben werden. Der
Einspruch ist innerhalb der Frist schriftlich bei der SchliKo einzureichen.Die
SchliKo erarbeitet zusammen mit den Konfliktparteien einen Lösungsvorschlag.
Diesen Lösungsvorschlag unterbreitet sie als Empfehlung dem jeweiligen Organ
oder Gremium. Die Empfehlung kann vorsehen, dass das entsprechende Organ oder
Gremium die gesamte Sitzung oder einzelne gefasste Beschlüsse, vorgenommene
Wahlen oder Entsendungen für ungültig erklären und aufheben soll. Die
jeweiligen Anträgeoder Kandidaturen der für ungültig erklärten und
aufgehobenen Sitzung, Beschlüsse, Wahlen oder Entsendungen gelten für die
Sitzung, in derebendieser Beschluss, diese Wahl oder Entsendung aufgehoben
wurden, als fristgerecht eingereicht, sodass unmittelbar erneut abgestimmt oder
gewählt werden kann.
(3) In Fällen des § 8 Abs.3 kann die SchliKo eine Empfehlung aussprechen, die
Wahl oder Entsendung für ungültig erklären oder eine Wiederholungswahl bzw. -
entsendung zwingend anordnen. Die SchliKo hört dazu diejenigen Personen an, die
die Wahl bzw. Entsendung durchgeführt haben. Zur Wahl-/Entsendungsprüfung wird
der SchliKodie Niederschrift über das Gesamtergebnisund die Bekanntmachung des
Ergebnisses, sowie auf Antrag sonstige Protokolle, Zähllisten, Stimmzettel,
etc. bereitgestellt.Stellt die SchliKoFehler oder Unregelmäßigkeiten bei der
Wahl oder Entsendung fest, die aber weder das Ergebnis beeinflusst haben, noch
die Wahl oder Entsendung allgemein als den Wahlgrundsätzen und den Vorschriften
entsprechend in Frage stellen, so benennt sie diese Fehler oder
Unregelmäßigkeiten in ihrem Beschluss ausdrücklich und unterbreitet diesen
dem wählenden oder entsendenden Organ oder Gremium.Stellt die SchliKo Fehler
oder Unregelmäßigkeiten bei der Wahl oder Entsendung fest, diedas
Ergebnishätten verändern können oder so gelagert sind, dass die Wahl nicht
mehr als den Wahlgrundsätzen und den Vorschriften entsprechend gelten kann, so
erklärt sie die Wahl oder ggf. den betroffenen Teil der Wahl für ungültig und
ordnet eine Neuwahl/-entsendung an. Bestehen lediglich Zweifel an der
Auszählung der Stimmen, so kann sie eine Neuauszählung anordnen.
IV Protokolle der SchliKo
§ 10 Protokolle
(1)Über jede Sitzung der SchliKo wird ein Protokoll angefertigt. Das
angefertigte Protokoll ist nach der Sitzung von der protokollführenden Person
zu unterschreiben. Die Protokolle werden archiviert.
(2)Ein Protokoll enthält mindestens: 1.Datum, Beginn und Ende der
Sitzung,2.Liste der teilnehmenden Mitglieder, sowie ob sie stimmberechtigt sind,
und der sonstigen Beteiligten,3.die gefassten Empfehlungen und Beschlüsse
mita)dem Wortlaut des Beschlusses / der Empfehlung;b)den Gründen und
Erwägungen für den Beschluss / die Empfehlung, sowie bei bindenden
Entscheidungen die rechtlichen Erwägungen.
(3)Das Protokoll wird im Umlaufverfahren von den Mitgliedern der
SchliKogenehmigt und ist nach seinem Beschluss auf der Website zu
veröffentlichen.
Begründung
Der fzs sollte über eine unabhängige Kommission verfügen, die Uneinigkeiten
und Streitigkeiten innerhalb des Verbandes löst. Die maßgebliche Aufgabe der
SchliKo soll sein,zwischen den Organen und Gremien zu vermitteln und ggf.
Empfehlungen auszusprechen, sowie im Fall des Einspruchs gegen Wahlen oder
Entsendungen zu beschließen, dass diese ggf. ungültig oder zu wiederholen
sind. Sie soll dabei neutral die Satzungen und Ordnungen des fzs auslegen.
Änderungsanträge
- Ä1 (StuRa Uni Heidelberg, Eingereicht)
- Ä2 (Daniel Janke (Studierendenvertretung der Universität Würzburg), Eingereicht)
- Ä3 (Daniel Janke (Studierendenvertretung der Universität Würzburg), Eingereicht)
- Ä4 (Daniel Janke (Studierendenvertretung der Universität Würzburg), Eingereicht)
- Ä5 (Daniel Janke (Studierendenvertretung der Universität Würzburg), Eingereicht)
- Ä6 (Daniel Janke (Studierendenvertretung der Universität Würzburg), Eingereicht)
- Ä7 (AStA Uni Lüneburg, Eingereicht)
- Ä8 (AStA Uni Frankfurt, Eingereicht)
- Ä9 (Fabian Dobmeier (HAW Landshut), Eingereicht)
- Ä10 (Universität Würzburg, Eingereicht)
- Ä11 (Felix Wieland (Uni Regensburg), Eingereicht)
- Ä12 (Felix Wieland (Uni Regensburg), Eingereicht)