Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9. .9.1 Satzung |
Eingereicht durch: | StuRa Uni Heidelberg |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.06.2019, 15:51 |
SÄ-02: Erweiterung der fzs MV auf vier Tage
§
Satzung §10
Aktuelle Fassung
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Semester
statt.
geänderte Fassung
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Semester
statt. Sie tagt in der Regel vier Tage.
Begründung
Bei MVen werden erfahrungsgemäß sehr viele Anträge eingereicht und davon
viele zur weiteren Bearbeitung an den AS und andere Organe/Gremien
weitergegeben, da bei der MV keine Zeit mehr dafür bleibt. Da die MV das
wichtigste Organ des fzs ist, halten wir es für sinnvoll, dass hier die meisten
Beschlüsse gefasst werden. Die Anregungen und Diskussionen einer möglichst
großen Anzahl von Menschen gewährleisten, dass die Beschlüsse ausgereift und
im Sinne der großen, heterogenen Vielfalt der Studierenden, die wir vertreten,
sind, und von der Mehrheit der Mitglieder unterstützt werden.
Auch formal betrachtet ist es die MV, die die meisten Beschlüsse fassen muss.
Laut der Satzung darf der AS nur für die "Beschlussfassung über Stellungnahmen
zu dringenden politischen Fragestellungen, wenn zeitnah keine
Mitgliederversammlung stattfindet" (Satzung § 15 (2) a))beschließen.Insofern
klaffen hier unseres Erachtens die Satzung und die Praxis weit auseinander.
Zudem ist davon auszugehen, dass Mitglieder die Diskussion bei der MV aufmerksam
verfolgen und in ihre VS zurückspiegeln; Anträge, die vom AS verabschiedet
werden, dürften allerdings eine deutlich geringere Aufmerksamkeit bei den
Mitgliedern erfahren. Daher halten wir es für sinnvoll, die MVen um einen Tag
zu verlängern, damit mehr Anträge behandelt und verabschiedet werden können.