Veranstaltung: | 1. Sitzung des 63. AS |
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Tagesordnungspunkt: | 7.1. Inhaltliche Anträge, die von der MV überwiesen wurden |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | AS |
Beschlossen am: | 25.04.2020 |
Basierend auf: | I-A2: Gegen jede Queerfeindlichkeit |
Gegen jede Queerfeindlichkeit
Beschlusstext
Der fzs unterstützt keine Veranstaltungen oder Demonstrationen, auf denen
queerfeindliche Positionen vertreten werden. Der fzs bietet keine Plattform zur
Verbreitung von Queerfeindlichkeit und lädt daher keine Personen oder
Organisationen zu Veranstaltungen ein, die absehbar solche Positionen vertreten
werden. Die folgende Liste umfasst eine Liste von Positionen, die der fzs als
queerfeindlich benennt und nicht akzeptiert. Aufgrund der Kreativität von
Queerfeindlichkeit und den sich schnell entwickelnden Diskriminierungsformen,
kann diese Liste jedoch nicht abschließend sein und sollte nur als
Mindestanspruch verstanden werden.
Jegliche Position, die queerer Identität, in jeglicher Form
(Intergeschlechtlichkeit, Asexualität, Homosexualität, Bisexualität,
Pansexualität, Transgeschlechtlichkeit,...) als moralisch verwerflich oder
sündig darstellt.
Jegliche Form von Konversionstherapie und/oder Zwangspathologisierung.
Jegliche Position, die die Reproduktionsrechte von Menschen einschränkt.
Jegliche Position, die das Recht "MY BODY MY CHOICE" verletzt.
Darstellung von queeren Identitäten als "Life-Style-Choice", Verbreitung
von Verschwörungstheorien („transgender ideology“; „Große
Verschwulung“; „Frühsexualisierung“; Gleichsetzung von
Homosexualität mit Pädosexualität).
Abwertung von queeren Beziehungen gegenüber cisheterosexuellen
Beziehungen.
Die kontrafaktische Behauptung, einige queere Identitäten würden nicht
existieren (Hiervon sind insbesondere (aber natürlich nicht
ausschließlich) nonbinäre, asexuelle, bisexuelle, aromantische, trans*,
inter* sowie pansexuelle und polyamore Identiäten betroffen).
Die Infragestellung der Legitimität von queeren Identitäten und das
Verletzen dieser (durch bsp. Misgendering, Deadnaming (und anhaltendes
Nachhaken, wenn der Deadname unbekannt ist), Absprechen von
Beziehungsfähigkeit, Absprechen des Selbstbestimmungsrechts (z.B. durch
erzwungene Vorlage von Gerichtsbeschlüssen), „Du hast noch nicht die/den
‚richtige/n‘ Frau/Mann gefunden“, etc.pp.).
- Generelles Absprechen, Aberkennen oder Übergehen von
Diskriminierungserfahrungen sowie Hierarchisierung oder Ungleichbehandlung
selbiger.
Begründung
Der freie Zusammenschluss der Studierendenschaften tritt entschieden gegen jegliche Queerfeindlichkiet in allen Erscheinungsformen ein.
Dazu gehört es auch neue queerfeindliche Entwicklungen zu beobachten, zu erkennen und entschieden gegen diese vorzugehen.
Queerfeindlichkeit ist schon immer ein Problem Deutschland gewesen. Sexismus, Homo-, Trans-, Ace- und Interfeindlichkeit ist Teil der Lebensrealität von queeren Menschen.
Diese Feindlichkeit kann sich in verschiedenen Bereichen des Lebens äußern. Sei es nur in der rücksichtslosen, diskriminierenden und entmenschlichenden Gesetzgebung gegen queere Menschen der nahen Vergangenheit und Gegenwart, alltägliche Diskriminierungserfahrung allein aufgrund der eigenen, offen gezeigten queeren Identität(en) oder der strukturellen Diskriminierung in Studium, Beruf und/oder Familienplanung.
In den letzten Jahrzehnten wurden hier elementare Menschenrechte mühsam erkämpft, beispielsweise die Ehe für homosexuelle cis Paare oder die Möglichkeit des Geschlechtseintrags „divers“. Doch leider ist hier noch ein weiter Weg vor uns.
Auch an Hochschulen findet sich strukturelle und offene Diskriminierung von queeren Menschen statt. Hier steht der freie Zusammenschluss der Studierendenschaften mit in der Verantwortung eine diskriminierungsarme Umgebung zu schaffen und sämtliche queerfeindlichen Bestrebungen vor Ort zu bekämpfen.