• Start
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Login
Startindex
  1. 66-MV
  2. SÄ-A5

SÄ-A5: Harte Frauenquote bei Ausschusswahlen durch 60% FINTA-Personen-Quote ersetzen

Änderungsantrag stellen
  • PDF-Version
Veranstaltung:66. Mitgliederversammlung, digital
Tagesordnungspunkt:9.9.1 Satzung
Eingereicht durch:AK Binarität im fzs auflösen
Status:Eingereicht
Eingereicht:04.02.2021, 20:33

§

    §28(6) Satz 4-6 und §29(2), §29(8) Satz 2, § 31 Satz 2-3, § 44(1) Satz 3

    Aktuelle Fassung

      §28(6) Satz 4-6

        Die Hälfte der entsendeten und der gewählten Personen ist ausschließlich mit
        Frauen zu besetzten. Bei ungerader Anzahl von der MV entsendeten Personen wird
        zugunsten der Frauen aufgerundet. Dabei sind die Ausschüsse verpflichtet, sich
        abzusprechen, um eine hart quotierte Besetzung des Ausschusses sicherzustellen.

          §29(2)

            Ein Ausschuss muss mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen.

              § 29(8) Satz 2

                Bei der Kooptierung ist sicherzustellen, dass die harte Quotierung gem. § 29

                  Abs. 2 für die Gesamtheit der ordentlichen und kooptierten Mitglieder bestehen
                  bleibt.

                    § 31 Satz 2-3

                      Von allen anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern sollen mindestens die
                      Hälfte Frauen sein. Ein Ausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn keine Frau
                      anwesend ist.

                        § 44(1) Satz 3

                          Bei der Besetzung des KPA ist die harte Quotierung gem. § 29 Abs. 2
                          sicherzustellen.

                          geänderte Fassung

                          • Ä1

                          § 28(6) Satz 4-6

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          § 28(6) Satz 4-6
                          70% der entsendeten und der gewählten Personen sind ausschließlich mit FLINTA- Personen und 50% mit Frauen zu besetzen. Bei ungerader Anzahl von der MV entsendeten Personen wird zugunsten der FINTA-Personen aufgerundet. Dabei sind die Ausschüsse verpflichtet, sich abzusprechen, um eine quotierte Besetzung des Ausschusses sicherzustellen.
                          § 29(2)
                          Ein Ausschuss muss mindestens zu 70% aus FLINTA-Personen und zu 50% aus Frauen bestehen.
                          § 29(8) Satz 2
                          Bei der Kooptierung ist sicherzustellen, dass die Quotierung gem. § 29 Abs. 2 für die Gesamtheit der ordentlichen und kooptierten Mitglieder bestehen bleibt.
                          § 31 Satz 2,3
                          Von allen anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern sollen mindestens 70% FLINTA- Personen und 50% Frauen sein. Ein Ausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn keine FLINTA-Person anwesend ist.
                          § 44(1) Satz 3
                          Bei der Besetzung des KPA ist die Quotierung gem. § 29 Abs. 2 sicherzustellen.

                          • Ä1
                          • Ä3

                          60% der entsendeten und der gewählten Personen sind ausschließlich mit FINTA-
                          Personen zu besetzen. Bei ungerader Anzahl von der MV entsendeten Personen wird
                          zugunsten der FINTA-Personen aufgerundet. Dabei sind die Ausschüsse
                          verpflichtet, sich abzusprechen, um eine quotierte Besetzung des Ausschusses
                          sicherzustellen.

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          60% der entsendeten und der gewählten Personen sind ausschließlich mit FINTA-Personen zu besetzen. Bei ungerader Anzahl von der MV entsendeten Personen wird zugunsten der FINTA-Personen aufgerundet. Dabei sind die Ausschüsse verpflichtet, sich abzusprechen, um eine quotierte Besetzung des Ausschusses sicherzustellen.

                          Änderungsantrag Ä3

                          , gestellt von: AK "Binarität im fzs auflösen"
                          Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

                          60% der entsendeten und der gewählten Personen sind ausschließlich mit FFLINTA-Personen zu besetzen. Bei ungerader Anzahl von der MV entsendeten Personen wird zugunsten der FFLINTA-Personen aufgerundet. Dabei sind die Ausschüsse verpflichtet, sich abzusprechen, um eine quotierte Besetzung des Ausschusses sicherzustellen.

                          • Ä1

                          § 29(2)

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          § 29(2)

                          • Ä1
                          • Ä3

                          Ein Ausschuss muss mindestens zu 60% aus FINTA-Personen bestehen.

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          Ein Ausschuss muss mindestens zu 60% aus FINTA-Personen bestehen.

                          Änderungsantrag Ä3

                          , gestellt von: AK "Binarität im fzs auflösen"
                          Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

                          Ein Ausschuss muss mindestens zu 60% aus FFLINTA-Personen bestehen.

                          • Ä1

                          § 29(8) Satz 2

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          § 29(8) Satz 2

                          • Ä1

                          Bei der Kooptierung ist sicherzustellen, dass die Quotierung gem. § 29

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          Bei der Kooptierung ist sicherzustellen, dass die Quotierung gem. § 29

                          • Ä1

                          Abs. 2 für die Gesamtheit der ordentlichen und kooptierten Mitglieder bestehen
                          bleibt.

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          Abs. 2 für die Gesamtheit der ordentlichen und kooptierten Mitglieder bestehen bleibt.

                          • Ä1

                          § 31 Satz 2,3

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          § 31 Satz 2,3

                          • Ä1
                          • Ä3

                          Von allen anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern sollen mindestens 60% FINTA-
                          Personen sein. Ein Ausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn keine FINTA-Person
                          anwesend ist.

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          Von allen anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern sollen mindestens 60% FINTA-Personen sein. Ein Ausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn keine FINTA-Person anwesend ist.

                          Änderungsantrag Ä3

                          , gestellt von: AK "Binarität im fzs auflösen"
                          Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

                          Von allen anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern sollen mindestens 60% FFLINTA-Personen sein. Ein Ausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn keine FFLINTA-Person anwesend ist.

                          • Ä1

                          § 44(1) Satz 3

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          § 44(1) Satz 3

                          • Ä1

                          Bei der Besetzung des KPA ist die Quotierung gem. § 29 Abs. 2 sicherzustellen.

                          Änderungsantrag Ä1

                          , gestellt von: Maike (Universtät Erfurt)
                          Bezieht sich auf insgesamt 11 Absätze

                          Bei der Besetzung des KPA ist die Quotierung gem. § 29 Abs. 2 sicherzustellen.

                          Begründung

                            Neben der Förderung der Partizipation von Frauen in den Ausschüssen des fzs
                            ist es auch sehr wichtig, die Teilnahme von inter, nicht-binären, trans und
                            agender Personen zu stärken. Außerdem hat sich der fzs durch den Beschluss
                            "Gegen jede Queerfeindlichkeit" ( https://www.fzs.de/2020/07/10/gegen-jede-
                            queerfeindlichkeit/
                            ) klar gegen die Hierarchisierung und Ungleichbehandlung von
                            Diskriminierungserfahrungen ausgesprochen. Die satzungsgemäße Frauenquote
                            sorgt allerdings für eine Priorisierung der Diskriminierungserfahrung von
                            Frauen gegenüber der von inter, nicht-binären, trans und agender Personen. Dem
                            wird mit diesem Antrag entgegen gewirkt.

                              Auswirkung:

                                Die Erweiterung auf FINTA hat zur Folge, dass es möglich ist, dass weniger als
                                die Hälfte eines Ausschusses Frauen sind. Nur noch 40% eines Ausschusses sind
                                cis Männer, trans Männer können sich auch auf FINTA-Plätze bewerben. Ein
                                Ausschuss ist auch beschlussfähig, wenn keine Frauen anwesend sind, solange
                                mind. eine Person anwesend ist, die dem Umbrella INTA angehört. Unter die Soll-
                                Regelung des §31 Satz 2, 3 fallen auch inter, trans, nicht-binäre, agender
                                Personen, d.h. dass die Regelung auch bei einer Sitzung, an der keine Frau
                                teilnimmt, erfüllt sein kann.

                                Gehe zu Zeile:
                                Zeile nicht gefunden

                                Änderungsanträge

                                Änderungsantrag stellen
                                • Globalalternative: Ä2 (AStA Uni Osnabrück, Eingereicht)
                                • Ä1 (Maike (Universtät Erfurt), Eingereicht)
                                • Ä3 (AK "Binarität im fzs auflösen", Eingereicht)

                                Kommentare

                                  Logge dich ein, um kommentieren zu können.
                                • Änderungsantrag stellen
                                • PDF-Version
                                • Zurück zur Übersicht
                                • tweet
                                • share
                                Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.2.2