Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 9.9.1 Satzung |
Eingereicht durch: | AK Binarität im fzs auflösen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.02.2021, 20:31 |
SÄ-A4: Harte Frauenquote bei Vorstandswahlen durch 50%-FINTA-Personen-Quote ersetzen
§
§ 22(3), § 22(10) Satz 6
Aktuelle Fassung
§ 22(3)
Der Vorstand besteht mindestens zur Hälfte aus Frauen.
§ 22(10) Satz 6
Scheidet eine Frau aus dem Vorstand aus, so kann der Ausschuss der
Student*innenschaften die Stelle nur mit einer Frau besetzen.
geänderte Fassung
Begründung
Neben der Förderung des Engagements von Frauen im Vorstand des fzs ist es
ebenfalls wichtig, das Engagement von inter, nicht-binären, trans und agender
Personen zu stärken. Der fzs hat sich durch den Beschluss "Gegen jede
Queerfeindlichkeit" ( https://www.fzs.de/2020/07/10/gegen-jede-
queerfeindlichkeit/ ) klar gegen die Hierarchisierung und Ungleichbehandlung von
Diskriminierungserfahrungen ausgesprochen. Die satzungsgemäße harte
Frauenquote sorgt allerdings für eine solche Hierarchisierung.
Um dem Beschluss Rechnung zu tragen und auch im Verband bestehende
Priorisierungen und Hierarchisierungen von Diskriminierungserfahrungen
abzubauen, wird in diesem satzungsändernden Antrag eine 50%-FINTA-Personen-
Quote für die Vorstandswahlen festgeschrieben.
Auswirkung:
Durch die Erweiterung auf FINTA-Personen können Vorstände entstehen, denen
keine Frau angehört bzw. bei denen weniger als die Hälfte der Personen Frauen
sind.
Kommentare