Veranstaltung: | 1. Sitzung des 64. AS |
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Tagesordnungspunkt: | 6.1. Durchführung (Wahlen, Abstimmung, Datum, Dauer, etc.) |
Antragsteller*in: | Jacob Bühler (Vorstand) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2020, 12:23 |
B2: Planungen zur digitalen fzs-MV
Bericht
Wie bereits angekündigt, planen wir für Oktober als Ergänzung zu der Präsenz
MV vor drei Wochen noch eine digitale MV, auf der u.a. Ausschüsse gewählt und
Anträge behandelt werden. Hier ein paar Infos und Überlegungen, bei denen wir
uns über Feedback freuen.
Termin
Für eine außerordentliche MV muss mit einer Ladungsfrist von 20 Tagen
eingeladen werden. Um das formal alles korrekt zu machen und damit die MV nicht
nur vom Vorstand beschlossen wird, wird der AS auf seiner ersten Sitzung am
29.09. die Antragsfrist für verschickungsrelevante Anträge und den MV Termin
beschließen. Das bedeutet, dass die MV dann frühestens 20 Tage danach, sprich
am 19.10 stattfinden wird. Wenn sie so schnell stattfindet, was wegen der
Vorstandsnachwahl sehr wünschwert wäre, kann es allerdings sein, dass die
Antragsfrist sehr knapp sein wird. Wir hoffen, dass ihr das versteht.
Ablauf
Dabei gibt es dann auch noch die Frage, wie wir die MV stattfinden lassen. So
grob haben wir dazu momentan zwei unterschiedliche Ideen:
Erste Idee: wir übertragen den Ablauf einer Präsenz-MV einfach ins digitale,
starten Freitag Abend und Enden Sonntag Nachmittag. Das wäre für die
Teilnehmer*innen und uns ein gewohnter Ablauf und die MV würde relativ kompakt
stattfinden ohne zu viel Zeit zu beanspruchen. Wir würden hier natürlich
regelmäßige Pausen machen, von morgens bis Abends auf einer Videokonferenz zu
sein kann aber natürlich recht anstrengend werden.
Die andere Idee ist, die MV über mehrere Tage zu Verteilen und dann jeden Tag
nur ein paar Stunden jeweils einzelne TOPs zu behandeln. Das hätte den Vorteil,
dass die Teilnehmer*innen nicht den ganzen Tag vor ihrem Laptop sitzen würden,
dafür würde die MV aber eben sehr viele Tage in Anspruch nehmen.
Wahlen
Auf der MV gibt es Nachwahlen für den Vorstand und die Ausschüsse werden
gewählt. Die Nachwahl muss stattfinden, da Amanda momentan noch übergangsweise
für den Oktober Vorständin ist. Da sich jetzt eine Person gefunden hat, die
sich als vierte Person für das Amt zur Wahl stellen lassen will, muss sie noch
nachgewählt werden. Weitere Bewerbungen sind natürlich ebenfalls möglich.
Unsere Wahlordnung sagt, dass Wahlen offen durch Handheben stattfinden, jedoch
jedes Mitglied des wählenden Gremiums eine geheime Wahl verlangen kann. Bei
Vorstandswahlen ist üblich, dass sie geheim stattfinden, allerdings nirgends
vorgeschrieben, solange niemand dies verlangt. Ausschüsse werden meistens offen
gewählt, es gab aber auch schon MVen, bei denen es geheime Abstimmungen gab.
Auch wenn der fzs dazu noch keinen Beschluss hat, würden wir uns nach wie vor
an Beschlüssen der KIF orientieren und keine online Wahlen durchführen. Wenn
alle damit einverstanden sind, dass alle Wahlen offen stattfinden, könnten wir
die Wahlen einfach über die Videokonferenz Software stattfinden lassen und
hätten direkt auf der MV die entsprechenden Beschlüsse. Für den Fall, dass
geheime Wahlen beantragt werden schlagen wir folgendes Vorgehen vor:
Wir verschicken bereits vor der MV zwei Briefumschläge an alle Mitglieder.
Einen größeren Umschlag, in den ein Delegiertenschreiben gepackt wird und
einen kleineren, der ebenfalls in den größeren Umschlag kommt und in dem sich
die Stimmzettel befinden. Da bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes noch neue
Kandidaturen eingehen können, werden auf dem Stimmzettel keine Namen stehen,
sondern die Möglichkeit, für die Ausschüsse jeweils 8 bzw. 10 Namen
einzutragen um ihnen damit eine Stimme zu geben. Außerdem planen wir diese
Stimmzettel auch digital bereit zu stellen, damit ihr sie auch elektronisch
ausfüllen und ausdrucken könnte.
Die MV würde dann formal erst nach dem Auszählen der Stimmzettel beendet
werden und das Ganze, obwohl wir in unseren Satzung keinen Regelung zu
Briefwahlen haben, mit den Regelungen im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“
übereinstimmen.
Redeliste:
Auch bei einer digitalen MV würden wir natürlich zwei getrennte
Redner*innenlisten führen. Um der Redeleitung die Listenführung zu
erleichtern, würden wir euch dann bitten, neben eurem Namen auch euer Pronomen
und auf welcher Redeliste ihr stehen wollt bei der Videokonerenzsoftware in den
Namen einzutragen. Vermutlich nutzen wir für die MV BigBlueButton. Meldungen
würden dann über den Chat laufen, indem ihr dort z.b. ein „*“ tippt.
Schreibt uns gerne, wenn ihr noch weitere Ideen oder Änderungsvorschläge für
die digitale MV habt.
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