Veranstaltung: | 2. Sitzung des 64. AS |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
Antragsteller*in: | Jasmin Usainov (HTW Dresden) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.11.2020, 13:23 |
A4: Positionspapier: Qualitätsberichte systemakkreditierter Hochschulen
Antragstext
Der AS möge das folgende Positionspapier beschließen und öffentlich bekannt
machen:
Positionspapier: Qualitätsberichte systemakkreditierter Hochschulen
Einleitung
Sowohl in den European Standards and Guidelines (ESG) als auch in der
Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 (Abs. 1-4)
Studienakkreditierungsstaatsvertrag (MRVO) ist festgelegt, dass
Akkreditierungsberichte inkl. Akkreditierungsentscheidungen veröffentlicht
werden müssen. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die internen Verfahren
von systemakkreditierten Hochschulen, die in diesem Punkt der Transparenz nicht
hinter der Programmakkreditierung zurückfallen dürfen. Der Akkreditierungsrat
hat in seinem Beschluss vom 17.09.2019 weitere Hinweise erarbeitet und
verfügbar gemacht, wie systemakkreditierte Hochschulen ihre sogenannten
Qualitätsberichte zu veröffentlichen haben und definiert Ansprüche an jene
Qualitätsberichte. Laut diesem Beschluss ist es spätestens ab dem 30.09.2020
nur noch in Verbindung mit einem Qualitätsbericht möglich, den eigenen
Studiengang in die Akkreditierungsdatenbank einzutragen.
Der fzs spricht sich dafür aus, dass von systemakkreditierten Hochschulen diese
Qualitätsberichte nun eingefordert werden und begrüßten den Beschluss des
Akkreditierungsrates vom 17.09.2019. Da es seitens einzelner Hochschulen den
Wunsch gibt, die Anforderungen an Qualitätsberichte zu verändern und der
inhaltliche Mehrwert dieser Berichte stark angezweifelt wurde, soll dieses
Papier die studentische Position darstellen.
Mehrwert von Qualitätsberichten
Es ist eine fundamentale Frage der Transparenz sowie Vergleichbarkeit zwischen
verschiedenen Hochschulen, dass auch systemakkreditierte Hochschulen ihre
Akkreditierungsberichte und -entscheidungen in nachvollziehbarer, umfassender
und zugänglicher Form veröffentlichen. Die aktuelle Situation, dass einzelne
systemakkreditierte Hochschulen ihre Akkreditierungsberichte der Öffentlichkeit
vollständig vorenthalten, ist intransparent und inakzeptabel. Aktuell werden
Akkreditierungsberichte von programmakkreditierten Studiengängen öffentlich
zugänglich gemacht; hierin wird transparent mit Mängeln,
Verbesserungspotenzialen und Maßnahmen umgegangen. Einzelne systemakkreditierte
Hochschulen haben dadurch einen vermeintlichen Vorteil, weil sie eigene
Verbesserungspotentiale von Studiengängen nicht veröffentlichen.
Studieninteressierte, Studierende, ArbeitgeberInnen und auch die Öffentlichkeit
haben aus unserer Sicht jedoch ein Anrecht darauf, dass auch systemakkreditierte
Hochschulen ihrer Veröffentlichungspflicht nachkommen. Dabei sind
Mindestkriterien für Qualitätsberichte entscheidend, damit diese eine
vergleichbare Aussagekraft haben und es damit Vergleichbarkeit zwischen den
intern akkreditierten und programmakkreditierten Studiengängen geben kann. Dazu
gehört unseres Erachtens auch, dass GutachterInnen im Qualitätsbericht benannt
werden, das abschließende Akkreditierungsergebnis einsehbar ist und etwaige
Sondervoten ausgewiesen werden. Dies widerspricht nicht der Heterogenität
unserer Hochschullandschaft, führt aber zu klaren, fairen und gleichen Regeln
für alle Hochschulen. Freiheitsgrade innerhalb der Qualitätsberichte können
als Chance genutzt werden, um die eigenen Maßnahmen und Follow-Ups des
Studiengangs darzustellen und somit die eigene Qualitätsentwicklung in ihrer
Wichtigkeit zu unterstreichen. Qualitätsberichte können so als Instrument der
Sichtbarmachung eigener Bemühungen um Qualitätsverbesserungen dienen und
Studieninteressierten aufzeigen, dass es neben Wer
bematerialien auf Hochglanzpapier auch einen Prozess der stetigen
Weiterentwicklung des Studiengangs gibt und zeigt Möglichkeiten auf, sich
selbst zu beteiligen. Insbesondere Studierende, die bereits Studienerfahrung
gesammelt haben, beispielsweise indem sie bereits einen Bachelorabschluss an
einer anderen Hochschule erworben haben, suchen gezielt nach bestimmten
Informationen. Die Qualitätsberichte lassen sich als Basis für verschiedene
Zwecke und diverse Adressaten verwenden. Sie möchten selbst nachlesen können,
wie bspw. die Studierbarkeit, Studienorganisation oder Vereinbarkeit mit
Familienaufgaben in einem Studiengang von unabhängigen Expert*innen geprüft
und bewertet wurde. Zudem können die Qualitätsberichte einen Überblick über
gute Praktiken innerhalb der verschiedenen systemakkreditierten Hochschulen und
der Vielfalt der Qualitätssicherungssysteme geben und können als Grundlage
für eine systematische Analyse der Entwicklungen der internen Verfahren dienen
(vgl. ESG 3.4 Thematic analysis Standard: Agencies should regularly publish
reports that describe and analyse the general findings of their external quality
assurance activities).
Vor diesem Hintergrund erwarten wir von systemakkreditierten Hochschulen mehr
Selbstvertrauen in die eigenen Prozesse und einem transparenten Umgang mit
eigenen Verbesserungspotentialen und entsprechenden Maßnahmen. Es ist aus
unserer Sicht eine Chance auf eine positive Außendarstellung, wenn
systemakkreditierte Hochschulen entsprechende Qualitätsberichte
veröffentlichen.
Fazit
Akkreditierungsentscheidungen müssen innerhalb aller Systeme bereits jetzt
aussagekräftig dokumentiert werden. Die Dokumentation trägt zur
kontinuierlichen Qualitätssicherung und -weiterentwicklung bei. Die Berichte
sind gemäß dem Beschluss des Akkreditierungsrats vom 17.09.2019 für alle
Stakeholder zugänglich zu veröffentlichen.
Zusammenfassend ist die Veröffentlichungspflicht von Qualitätsberichten und
die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Mindestkriterien
unumgänglich,
• weil bereits jetzt eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Dokumentation
besteht,
• weil Qualitätsberichte ein unverzichtbarer Teil der Legitimation von
Akkreditierungsentscheidungen sind,
• weil Transparenz die Basis eines jeden guten und funktionierenden QM-Systems
ist,
• und weil sie Vergleichbarkeit zwischen Hochschulen, Studiengängen und QM-
Systemen ermöglicht.
Begründung
Auf dem letzten Poolvernetzungstreffen wurde das Positionspapier in dieser Fassung beschlossen: https://www.studentischer-pool.de/positionspapier-qualitaetsberichte/ ). Der Pool kann als solches aber nichts beschließen, sondern nur die pooltragenden Organisationen können politische Beschlüsse fassen. Dies haben bereits mehrere Bundesfachschaftentagungen und Landesstudierendenvertretungen getan und soll nun auch durch den fzs geschehen. Wir setzen uns damit für Transparenz ein und fordern, dass sich systemakkreditierte Hochschulen an bereits geltendes Recht halten. Mit der Veröffentlichungspflicht stärken wir auch Studierende vor Ort, die eine bessere Verfügbarkeit von bestehenden Daten und Entscheidungsprozessen bekommen sollen.
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