Veranstaltung: | 66. Mitgliederversammlung, digital |
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Tagesordnungspunkt: | 9.9.1 Satzung |
Eingereicht durch: | AK Binarität im fzs auflösen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.02.2021, 20:29 |
SÄ-A3: Quotierung der AS-Delegation durch FINTA-Personen-Quote ersetzen
§
§15(4) Satz 1 und §18(2)
Aktuelle Fassung
§ 15(4) Satz 1
Wird ein Mitglied von mehreren Menschen im Ausschuss der Student*innenschaften
vertreten, so muss mindestens die Hälfte der Delegation aus Frauen bestehen.
§18(2)
Die Beschlussfähigkeit ist so lange gegeben, wie die Stimmrechte von mindestens
der Hälfte der Delegationen durch sich im Sitzungsraum befindende Frauen
wahrgenommen werden können.
geänderte Fassung
§ 15(4) Satz 1
Wird ein Mitglied von mehreren Menschen im Ausschuss der Student*innenschaften
vertreten, so muss mindestens die Hälfte der Delegation aus FINTA-Personen
bestehen.
§18(2)
Die Beschlussfähigkeit ist so lange gegeben, wie die Stimmrechte von mindestens
der Hälfte der Delegationen durch sich im Sitzungsraum befindende FINTA-
Personen wahrgenommen werden können.
Begründung
Der fzs hat sich durch den Beschluss "Gegen jede Queerfeindlichkeit" (
https://www.fzs.de/2020/07/10/gegen-jede-queerfeindlichkeit/ ) klar gegen die
Hierarchisierung und Ungleichbehandlung von Diskriminierungserfahrungen
ausgesprochen. Die satzungsgemäße Frauenquote sorgt allerdings für eine
Priorisierung der Diskriminierungserfahrung von Frauen gegenüber der von inter,
nicht-binären, trans und agender Personen.
Auswirkung:
Durch die Erweiterung auf FINTA-Personen können Entscheidungen gertroffen werden
auch wenn die Stimmrechte von weniger als 50% Frauen wahrgenommen werden. Ebenso
können AS-Delegationen mit mehr als einer Person entstehen, denen keine Frau
angehört bzw. bei denen weniger als die Hälfte der Delegation Frauen sind.
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